Hallo nochmal,
habe mich unpräzise ausgedrückt.
Es geht um die Frage, ob eine Jodoformtamponade, die nach einem Wunddebridement eingelegt wird, ein Medikamententräger ist.
Gruß,
Sabine Brand
Hallo nochmal,
habe mich unpräzise ausgedrückt.
Es geht um die Frage, ob eine Jodoformtamponade, die nach einem Wunddebridement eingelegt wird, ein Medikamententräger ist.
Gruß,
Sabine Brand
Guten Morgen liebes Forum,
auf der Suche nach weiteren Informationen, die mir bei der Frage, ob eine Jodoformtamponade ein Medikament ist, bin ich hier gelandet.
Im Gegensatz zu obigen Meinungen habe ich von unserer externen Krankenhausapotheke nach einer intensiven Recherche die Antwort bekommen, dass Jodoform KEIN Medikament ist, sondern ein Desinfizienz.
Da das Thema hier schon lange kocht, nun die Frage: gibt es mittlerweile "offizielle" Stellungnahmen seitens des MDK oder eine Rechtsprechung zu diesem Thema? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die einzigen sind, wo das eine abrechnungsrelevante Rolle spielt.
Danke vorab für Antworten.
Viele Grüße,
Sabine Brand
Hallo,
ich danke herzlich für die Antworten auf meine neutral formulierte Frage.
Insbesondere der letzte entspricht meiner Überzeugung und unserer Kodierung, so dass ich nun einen entsprechenden Widerspruch gegen das MD-Gutachten, in dem anders beurteilt wurde, einlegen werde.
Viele Grüße,
S. Brand
Hallo liebes Forum,
wie viele Segmente werden kodiert, wenn eine bestehende Spondylodese nach Entfernen der alten Stäbe, aber Belassen der Schrauben verlängert wird? Beispiel: alte Spondylodese L4 -S1, Verlängerung nach oben auf L1-S1.
Wie ist die Kodierung bei Revision oder Austausch der alten Schrauben?
Danke vorab und viele Grüße
S. Brand
Hallo zusammen,
habe 2 Fragen:
erstens: bei der Prüfung der Prüfquoten pro Krankenkasse stolpern wir über Kassen mit wenig Fällen und daher hohen Quoten bei nur 1 oder 2 Prüfungen. Ich finde nicht mehr, wo geregelt ist, wie in solchen Fällen die max. Prüfanzahl zu ermitteln ist. Irgendwo steht es aber...
Kann jemand helfen?
Zweitens: wo werden die Anzahl Schlussrechnungen pro Kasse,Quartal und Krankenhaus veröffentlicht, die der MD für seine Aufgabe braucht, zu viele Prüffälle zurück zu geben? Wird das eine "nur interne" Veröffentlichung zwischen Kassen und MD-Spitzenverband oder eine echte?
Danke für ein weiteres Stück Klärung im undurchsichtigen Geschehen und viele Grüße,
sbrand
Hallo Herr Berbuir,
danke für die ausführliche Antwort und Ihren Rat, den wir wohl befolgen werden.
Mich wundert nur, dass diese Schritte in NRW noch nicht unternommen wurden. Oder hat man nur kein Gehör gefunden? Vielleicht kommen ja auch von Betroffenen noch Beiträge.
Viele Grüße,
s.brand
Hallo,
heute sind bei uns erstmals Schreiben einer großen KK eingegangen, in denen einerseits die MDK-Prüfung angekündigt wird, andererseits aber mitgeteilt wird, dass die potenziell strittigen Punkte kassenseitig schon jetzt von der Rechnung abgezogen werden und somit eine reduzierte Zahlung erfolgt.
Ich hörte, dass dies in anderen Bundesländern schon länger gängig ist.
Gibt es dazu schon irgendwo Erfahrungen, welche Schritte nötig/sinnvoll/erfolgversprechend sind? Gibt es schon Klagen oder Rechtsprechungen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Handlungsweise einfach so hingenommen wird.
Viele Grüße,
s.brand
Hallo Herr Horndasch,
habe ihn gerade schon gefunden.
Das macht mich alles unfroh...
Gruß,
S. Brand
Hallo Herr Horndasch,
können Sie den Beschluss des großen Senats präzisieren?
Danke vorab und viele Grüße!
S. Brand
Hallo Forumsleser,
wie gehen Sie mit Fällen um, bei denen das stationäre Potential aberkannt wurde, allerdings kein entsprechendes ambulantes Angebot im Umfeld besteht?
Ist die fehlende ambulante Verfügbarkeit Berechtigung, einen Fall stationär zu führen?
Hier geht es z. B. um die LZ-pH-Metrie mit gleichzeitiger Impedanzmessung, die technisch und personell aufwendig ist. Aber auch die orale gastroenterologische Endosonographie gehört dazu.
Vielen Dank vorab für alle Antworten!
Gruß
S.Brand
Hallo,
bei uns hat eine Kasse nach einem Gutachten, das durch Kodieränderung eine Erhöhung des Rechnungsbetrages um ca. 430 € bewirken würde, einen Leistungsentscheid geschickt, in dem es heißt: "Gutachten hat keine Beanstandungen ergeben". Also zahlen die lieber 300 € statt 430 €... Diese Variante kannten wir bisher nicht.... Bin gespannt, wie auf die Kodieränderung, die wir selbstverständlich umsetzen, reagiert wird. Vermutlich wird sie abgelehnt, da nach Begehung erfolgt. Das hatten wir bei der Kasse bereits.
Dazu noch eine Frage an merguet zu Ihrer folgenden Aussage:
Einfachste Konstellation: KK prüft die HD. HD ändert sich, aber zugunsten des KH mit Mehrerlös. Kasse weist ab. Haben wir beklagt und gewonnen. Berufung nicht zugelassen, derzeit Nichtzulassungsbeschwerde der Kasse beim LSG.
Wären Sie so nett, das Urteil öffentlich zu machen? Ich würde es unserer Kasse gerne präsentieren...
Gruß,
S. Brand