Beiträge von sbrand

    Guten Morgen,

    bei uns sind die ersten MDK-Gutachten angekommen, wonach (elektive) ERCPs ohne weitere Maßnahmen als ambulant möglich eingestuft wurden. Unser Belegarzt argumentiert, die Komplikationsrate für Pankreatitis und Cholangitis sei hoch, daher würde kaum jemand ambulant agieren. Weiter führt er (natürlich) auch teils ökonomische Aspekte an. Wie sind die Erfahrungen in anderen Häusern?

    Weiterhin kam vom MDK die zunächst mündliche Auskunft, dass IPOMs bei jungen und gesunden Patienten ambulant möglich seien. Bis jetzt hatten wir keine Probleme, die stationäre Notwendigkeit mit dem OP-Verfahren zu begründen. (Bei der Verweildauer sieht es schon länger schlecht aus...) Unser Chirurg behauptet, IPOMs und auch TAPPS würden auf Kongressen als eindeutig stationär begründet eingestuft, und es würden auch nur selten ambulante OPs erfolgen. Wie ist die Lage hierzu in Deutschland??

    Gruß an alle MDK-Bearbeiter!
    S. Brand

    Hallo,

    muss ich tatsächlich akzeptieren, dass eine Kasse wegen nicht vorgelegter Akte bei der MDK-Begehung den kompletten Fall streicht? Der GA hatte trotz Vorliegen eines Entlassungsberichts und weiterer EDV-Dokumentationen geurteilt, der stationäre Fall sei nicht nachvollziehbar. Aber bedeutet das tatsächlich, dass nicht mal die im Brief zu findenden Basis-Informationen berücksichtigt werden dürfen/können? Es geht hier immerhin um über 8000 €...

    Gruß,
    S. Brand

    Hallo,

    wir haben eine Anfrage bekommen, ob wir einen Bluter (Faktor VIII-Mangel) elektiv in unserem Hernienzentrum an einer Hernie operieren können. Das extrabudgetäre ZE 2017-97 für die Faktoren wurde noch nie vereinbart; die Budgetverhandlungen für dieses Jahr sind nicht abgeschlossen. Wir planen zunächst die Kasse bzw. deren Abrechnungszentrum einzuschalten und um Vorabgenehmigung zu bitten, wobei ja das ZE nicht mal bepreist ist. Alternativ hat der Patient angeboten, die benötigten Faktoren auch mitbringen, aber ob das in diesem Fall rechtlich ok wäre, weiß ich nicht. Letztlich muss in beiden Fällen die Kasse für die Faktoren zahlen. Hat jemand Erfahrungen zu dem Thema?

    Danke für baldige Antworten und Gruß,
    S.Brand

    Hallo,

    wo steht, ob bzw. wann man eine ambulant begonnene und während eines akuten stationären Aufenthaltes fortgesetzte Strahlentherapie kodieren und somit abrechnen kann? Interessant ist das auch bzgl. anfallender Transportkosten! Ist das wie bei regelmäßiger Dialyse zu handhaben? Die wird ja von den Kassen weiter bezahlt, wenn der Aufenthalt aus anderen Gründen nötig ist. Allerdings weiß ich auch nicht, wo das festgelegt ist, habe das so von der langjährigen "Abrechnerin" übernommen.

    Danke vorab für Antworten und schönen Gruß,
    SB

    Guten Morgen,

    habe in letzter Zeit mehrfach das Problem, dass unsere Chirurgen ambulant operieren und der OPS nicht im AOP-Katalog gelistet ist. Beispiele: offene Naht einer Nabelhernie (ohne Plastik oder andere Maßnahmen), 5-534.03 oder Abszessinzision Haut/Unterhaut, 5-892.0c.

    Zum einen wüsste ich gerne, ob es Gründe gab, bestimmte "kleine" Leistungen nicht im AOP-Katalog aufzunehmen.
    Zum anderen: Gibt es ohne eine Falschkodierung trotzdem eine Abrechnungsmöglichkeit?
    Wir sind sicher nicht das einzige Haus, wo so etwas vorkommt. Wie gehen andere damit grundsätzlich um?

    Danke für hilfreiche Antworten und Grüße an alle,
    S. Brand

    Hallo Herr Breitmeier,

    das Problem ist nicht der kausale Zusammenhang. Es handelte sich um einen stationären internistischen Belegaufenthalt, an den sich eine ambulante chirurgische OP (also andere Fachrichtung, anderer nicht aus KV-Bereich stammender Arzt) angeschlossen hat. Es handelt sich um ein grundsätzliches Problem.
    Wenn ich den Aufenthalt internistisch mit der Beleg-DRG abrechne, sind bei nachstationärer OP keine Arztkosten berücksichtigt.
    Für mich ist logisch, dass es da keine Verknüpfung geben kann. Vielleicht ist das so logisch, dass das nirgendwo mehr festgelegt ist !!!!???

    Gruß, S. Brand

    Hallo Elsa,

    bei uns in Nordhessen gibt es keine Probleme mit der stationären Abrechnung (allerdings auch kurzstationär), wenn biopsiert wird.
    Reine Endosonographien, vor allem gastroenterologische, werden aber zunehmend problematisch. Es gibt ein älteres BSG-Urteil, in dem in der Begründung steht, dass Leistungen stationär durchgeführt werden können, wenn sie ambulant nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand zur Verfügung stehen. Das hat mir in Einzelfällen schon mal geholfen (BSG 3. Senat vom 10.04.2008, B 3 KR 20/07 R, nachzulesen in Rd. 28, letzter Satz).

    Gruß,
    S. Brand

    Hallo Forumsleser_innen,

    habe ein neues Problem. ?(
    Eine Krankenkasse fordert, die Portimplantation nach einem stationären internistischen Belegaufenthalt nicht als chirurgische AOP, sondern nachstationär abzurechnen. Ich weiß (oder meine), dass im Belegsystem vor - und nachstationäre Behandlung nicht abrechenbar ist.. Zusätzlich haben wir es hier ja noch mit einem Fachabteilungswechsel zu tun!
    Die Kasse hat mich nun aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen dazu zu nennen, da im § 115 a SGB V keine Unterscheidung zwischen A- und B-Abteilungen getroffen seien und somit kein Ausschluss für Belegabteilungen formuliert ist. Diese kenne ich aber nicht, falls es sie überhaupt gibt.

    Wer weiß dazu etwas und kann helfen?

    Danke vorab und Grüße an alle!
    S. Brand

    Hallo,

    seit kurzem wird von einem Abrechnungszentrum bei Fallprüfungen nicht mehr unser lokaler MDK eingeschaltet, der bei uns Begehungen macht, sondern einer aus einem andere Bundesland, was bedeutet, dass wir wieder Kopien schicken müssen. Gibt es irgendwo eine Festlegung der MDK-Zuständigkeiten, auf die ich mich berufen kann, wenn ich das Abrechnungszentrum kontaktiere?

    Wünsche Allen weiter erfolgreiches Schaffen :thumbup: !
    S. Brand

    Hallo miteinander,

    unsere Beleger operieren einseitige Varizen (primäres Stripping) mit einer Übernachtung stationär, wenn der Patient angibt, zuhause nicht betreut zu sein, das Alter ist dabei egal.. Einige Kassen akzeptieren das mit vorheriger Kostenzusage nach entsprechendem Antrag. Bei manchen Kassen würden jedoch die Kostenübernahmeanträge nicht bearbeitet, daher wird vorher gar nicht angefragt. Die natürlich folgende MDK-Prüfung beurteilt nur den medizinischen Sachverhalt, so dass die Kasse dann die Zahlung verweigert.
    Gibt es irgendwo Aussagen dazu, dass die fehlende häusliche Versorgung von den Kassen als Grund für stationär anerkannt werden muss? Wie weit muss sich der Arzt/der Patient bemühen, eine Betreuung zu organisieren? Wie soll das nachgewiesen werden? Mit zunehmender Anzahl älterer und jüngerer Singles dürfte sich diese Frage demnächst häufiger stellen. ?(

    Danke schon jetzt für Antworten!
    Gruß, SB

    Hallo,

    wenn ein vorstationäres Routine-MRSA-Sreening positiv ist, lassen wir den Patienten erst ambulant sanieren und nehmen ihn danach (mit oder ohne erneuten prästat. Termin) zur elektiv geplanten Maßnahme auf.
    Der erste vorstat. Aufenthalt wird unter Hinweis auf medizinische Nicht-Durchführbarkeit der Leistung im vorgegebenen zeitl. Rahmen mit der vorstat. Pauschale abgerechnet. Bisher ging das problemlos, jetzt lehnt die erste KK die Zahlung der Pauschale ab und fordert eine Verknüpfung mit dem stat. Folgefall, auch wenn mehrere Wochen dazwischen liegen.
    Ähnlich sieht das aus, wenn sich im vorstat. Aufenthalt z.B. bei der Anästhesie-Prämedikation noch kardiologischer Abklärungsbedarf vor der OP ergibt, die dann natürlich verschoben werden muss.

    Welche Erfahrungen machen andere Häuser? Gibt es irgendwelche Urteile dazu? Ich konnte bisher nicht finden und bin für Hilfe dankbar, da die Situation hier öfter vorkommt.

    Danke vorab für alle Antworten!
    S. Brand