Beiträge von Romulus

    Hi timbu,

    wir kodieren Cetuximab als nicht modifiziert - unsere Onkologen sehen das auch so.

    Meines Wissens sind diese modifizierten Antikörper solche, die genau auf den Immunstatus des Patienten abgestimmt sind, um bestimmte Immunreaktionen zu verhindern.

    Eine Erklärung dafür findest Du z. B. hier:
    http://www.patent-de.com/20060928/DE69929467T2.html

    Absätze 18 - 26.

    Desweiteren findest Du hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Monoklonaler_Antik%C3%B6rper
    im Abschnitt
    Therapeutische monoklonale Antikörper
    noch einen weiterführenden Hinweis:


    "Die Versuche, monoklonale Antikörper in der Therapie einzusetzen,
    waren zunächst nicht sehr erfolgreich. Die verwendeten Antikörper der
    Maus (murine Antikörper, Endung: -omab) wirken im menschlichen
    Organismus selbst als Antigen und können eine gegen sie gerichtete
    Immunantwort auslösen. Auch die für ihre erwünschte Wirkung wichtige
    Interaktion mit Zellen des Immunsystems des Empfängers war aufgrund der
    unterschiedlichen Spezies nicht optimal.

    Wesentliche Fortschritte wurden erst gemacht, nachdem es in den
    letzten Jahren gelungen ist, modifizierte, den menschlichen Antikörpern
    besser angepasste monoklonale Antikörper zu entwickeln.

    Daneben werden auch Antikörperkonjugate, wie beispielsweise Immunzytokine, für therapeutische und diagnostische Anwendungen, speziell in der Krebsimmuntherapie, eingesetzt."


    Unter
    http://books.google.de/books?id=Y_PT2SoRUVMC&pg=PA456&lpg=PA456&dq=was+sind+modifizierte+antik%C3%B6rper?&source=bl&ots=U-UPpkDyVh&sig=K509xq_u1ezbbjCau6EzQwn-SSM&hl=de
    Grundlagen der Molekulargenetik, findest Du auf Seite 456 im Kapitel 4.5.6 eine anschauliche Erklärung, nämlich, dass zur Charkterisierung und praktischen Anwendung Antikörpermoleküle mit anderen Molekülen gekoppelt, und mithilfe von Proteasen fermentiert werden müssen, was man dann Modifizierung nennt.


    Hier, übrigens:
    http://www.pineda-abservice.de/Ak-Modifizieru…ifizierung.html
    kannst Du - wenn Du unbedingt willst - selbst Antikörper eines Patienten modifizieren lassen. :P In der Werbung dieser Firma wird klar, dass es sich dabei um ein sehr persönlichen Vorgang handelt, der m. A. n. bei handelsüblichen Präparaten nicht gegeben ist.

    Eine ausgesprochen komplexe Thematik, wie ich finde, die wir aber sicherlich nicht perfekt beherrschen müssen, um gut zu kodieren. ;) Im Zweifelsfall einfach eine fähigen Onkologen fragen, wenn Dir einer über den Weg läuft :thumbup:

    Gruß und gute Nacht - romulus

    Hallo GenS,

    zurzeit spielt diese Frage bei uns eine eher normale Rolle, d.h.: ab und zu, und auch von MDK-Gutachter und seiner Laune und Fähigkeiten abhängig, wird es mal versucht. ^^

    Was bei uns gerade "trendy" ist, sind die Zweifel an den Voraussetzungen für diverse erlössteigernde Komplexbehandlungen (neurologische, intensivmedizinische, geriatrische, MRE etc.). Ich tippe übrigens schwer darauf, dass bald die ersten PKMS- (bei uns:E) Sachen auf uns zukommen. Das entspräche der Logik der Kostenträger, die es durch ihre Medieninitiativen ja jetzt sogar geschafft haben, einen Großteil ihrer Prüfverpflichtungen auf zwei spezialisierte neu eingerichtete Staatsanwaltschaften abzuladen - nämlich die Überprüfung der Voraussetzungen für Komplexbehandlungen. Zumindest sind diesbezüglich bereits über 1000 "anonyme" Strafanzeigen in Frankfurt und Wuppertal eingegangen, wie man hört. :evil:

    Gruß und Kopf hoch - romulus

    Hallo,

    das sehe ich auch heute noch so.


    Der Begriff Aufwand ist in den DKR (speziell in der 003i) zudem noch klarer definiert, was die Argumentation einfacher macht. Mir reicht ein LK-Metastasen-Nachweis in der bildgebenden "Routine"-Diagnostik, um sie im Sinne von Staging zu verschlüsseln.


    Gruß - romulus

    Hallo zusammen,


    leider scheint das der einzige Weg.


    Vielleicht ist es auch der Beste, denn angesichts der in den Regelwerken fehlenden Definition für des Begriffes "chronisch", und der unbrauchbaren Sichtweise der MDK's (> 3 Monate = chronisch..? Ist im aktuellen Fall eher selten nachzuweisen, und "alte Fälle" darf ich zur Verschlüsselung nicht heranziehen) wäre es wunderbar, irgendwann einmal auf einen Präzedenzfall hinweisen zu können. Hier hilft nur Kooperation der Häuser, keinesfalls aber Konkurrenzverhalten. :thumbup:


    Freundliche Grüße - romulus

    Hallo lorelei,

    eine schwierige Frage, vor der ich auch des Öfteren stehe.


    Ganz hilfreich ist, wie oben beschrieben, ein (aktueller) Morphologieschlüssel. Auf der entsprechenden DIMDI-Seite läst sich das Lymphom dann vielleicht zuordnen. http://www.dimdi.de/static/de/klas…eubildungen.htm

    Allerdings ist es nicht immer eindeutig. ich sehe aufgrund der bisherigen Angaben keinen Grund, warum Sie das follikuläre Lymphom, wenn möglich nach Gradeinteilung, nicht auch als solches kodieren sollte, z.B mit C82.0 - 4 oder-7.

    Laut Definition des Pschyrembel sollte das korrekt sein:


    Lymphom, follikuläres

    Non-Hodgkin-Lymphom der B-Zell-Reihe mit Neoplasie der Zentrozyten u. Zentroblasten des Follikelzentrums mit follikulärem od. diffusem Verteilungsmuster;


    freundlicher Gruß - romulus


    Vorkommen

    häufigste Form des Non-Hodgkin-Lymphoms, mittleres Erkrankungsalter 55 Jahre;..


    Glück auf!


    Freundlicher Gruß -

    Hallo zusammen

    ich stimme Dietz ebenfalls zu. Wenn etwas nicht dasteht, wird es auch nicht gebraucht.

    Was sich der Verfasser eines Textes dabei gedacht haben könnte, liegt nicht in meinem Interesse. Es zählt für meine Arbeit ausschließlich, was in den aktuellen, offiziellen Regelwerken steht, nichts anderes. :P


    Im Übrigen stellt sich mir schon lange die Frage, wo genau in den Regelwerken die SIRS-Kriterien niedergelegt sind. (Sollte ich das übersehen haben, freue ich mich über eine Ortsangabe. :D )

    Mir ist natürlich klar, dass sich alle Beteiligten mehr oder weniger an diese Definitionen halten, zumal es mal gut, mal schlecht für jede Seite sein kann, sich vielleicht sogar irgendwo ausgleicht.

    Vieles in unserem System unterliegt der Interpretation, und es ist keineswegs gesagt, dass immer nur die der Geldeintreiber die einzig korrekte ist.

    Am Ende zählt nur, was durchgesetzt werden kann - Recht hat, wer Recht bekommt.

    Freundliche Grüße - romulus


    "Quis custodies ipsos custodes?"

    Hallo Zusammen,

    und Dank an ERembs! :)

    Und übrigens: Natürlich wird alles besser! Ist bekannt von jeder Gesundheits- oder Steuerreform. :totlach:

    Wenn wir uns die neuen DRG\'s zum Thema DFS ansehen bemerken wir, dass in den allermeisten Fälle ein geringerer Erlös als noch in diesem Jahr zu erwarten ist.

    Was ich aber wirklich spannend finde, sind die vielen neuen Codes im Lymphombereich. Leider ist auch dort zu vermuten, dass die eigentlich längst notwendige Differenzierung hauptsächlich den Zweck hat, Erlöse zu schmälern.

    Dennoch, ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Tag aus Hamburg!

    Gruß - Romulus

    Hallo Herr Horndasch,

    gehe ich Recht in der Annahme, dass ein DFS nicht eindeutig dokumentiert ist? In diesem Falle hätten Sie das 300-€-Problem nämlich nicht (-> K09B).

    Ansonsten wirds eher schwer. Mittlerweile nehme ich in solchen Fällen fast immer den DM zur HD, weil es kaum Diskussionsspielraum bezügl. der DKR gibt.

    Eine Ausnahme ist für mich allerdings ein nachweislicher Nikotinabusus (bei bestehendem DM, ohne dokumentierten Zusammenhang zwischen dem DM und der pavk), der ja auch für ne pavk angeschuldigt werden kann.

    In diesem Fall brauchts aber Nerven bei den Verhandlungen... :lach:

    (Hatten Sie übrigens in deisem Zusammenhang über die Verwendung der ND T82.8 nachgedacht, \"Stenose durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen\"?)

    Gruß und schönen Tag noch - Ralf Römer

    Hallo Drizzt,

    nur nicht gleich aufgeben...:-))

    Wenn wir uns an den Wortlaut der DKR halten, könnte die T81.4 durchaus Hauptdiagnose sein.

    Im Gegensatz zu Phost meine ich, dass wir ausschließlich nach den Kodierrichtlinien arbeiten müssen - die mit medizinischer Logik bekanntlich oft nichts zu tun haben. Die Argumentation, dass eine T-Diagnose keine medizinische Diagnose sei, wird nirgendwo in den DKR bestätigt.

    Und die DKR sagen auf Seite 7 in D002f, dass die Kodes aus dem Bereich T80-T88 nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung existiert.

    In Ihrem Falle müsste 1.) also abgeklärt und dokumentiert sein, ob der Zustand, den Sie kodieren wollen, eine Komplikation nach medizinischen Massnahmen darstellt.

    Wenn das so ist, brauchen Sie 2.) einen Kode, der dies darstellt.

    Es gibt in Ihrem Falle keinen Kode, der auf Ihren Fall besser zutrifft, als der (viel belegte) T81.4 - \"Wundinfektion nach medizinischen Massnahmen\". Dafür sind diese Kodes nämlich da, um Komplikationen abzubilden.

    Als Nebendiagnose kommt der von Ihnen vorgeschlagene Kode aus dem S-Bereich durchaus in Frage.


    Freundliche Grüße, Romulus

    Hallo A.,

    sorry, falls ich mich ungenau ausgedrückt habe.

    Gemeint war, den Erregercode an die von Ihnen vorgeschlagene T82.7 zu hängen.

    Zitat 1
    DKR D001a nach Beispiel 9
    \"Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind...\"

    Damit ist das Problem der sogenannten Dopppelkodierung bei Errregern zu unserer Erleichterung vor einigen Jahren ad acta gelegt worden.

    Zitat 2
    DKR D003i
    \"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.\"

    Spätestens hier wird die Befürchtung einer Doppelkodierung bezichtigt zu werden von Ihnen fallen. :-))

    Freundliche Grüße - Ralf Römer

    Hallo Zusammen,

    die Ausführungen von A. sind soweit korrekt, bis auf den Erreger am ZVK.

    Falls nachgewiesen ist der Erregercode B95.6 obligatorisch anzugeben, wie vor der Tabelle in den DKR (optionale Kodes ff.) nachzulesen ist.

    Der Erreger muss kodiert werden, auch wenn sich dessen Vorhandensein aus dem spezifischen Sepsis - Code ergibt.

    Schönen Tag noch, Gruß - Ralf Römer