Beiträge von Weyland

    Sehr geehrter Herr Hollerbach.
    Bei einer offenen Reposition wird die Fraktur mindestens teilweise freigelegt bzw. dargestellt, d.h. es gibt einen direkten Zugang vom Operateur zur Fraktur. Wenn mithilfe des Sextanten gar kein Zugang zur Fraktur erfolgt und diese nur indirekt aufgerichtet wird, würde ich dies als geschlossene Reposition bezeichnen.

    Trotzdem hat mich Ihr Einwand aber nachdenklich gemacht: ist eine Ballonkyphoplastie eine offene oder eine geschlossene Reposition? Zwar wird die Fraktur nicht chirurgisch dargestellt, aber es wird ja immerhin ein (minimal invasiver) Zugang \"in\" die Fraktur geschaffen.
    Jetzt bin ich mal gespannt, was Herr Schemmann dazu meint...

    Liebe Mitstreiter.
    Wenn die Komplikation - wie papiertiger_2 ja bestätigt - im Verantwortungsbereich der Klinik entstand, so muss m.E. die Klinik auch mindestens bis dahin die Verantwortung übernehmen. Der Patient, der in dieser Situation die notwendige Behandlung ablehnt, muss Komplikationen verantworten, die sich aus seiner Ablehnung bzw. Verzögerung ergeben. Er kann aber der Klinik nicht auch rückwirkend die gesamte Verantwortung für die durchgeführte OP und die noch in der Klinik entstandene Komplikation abnehmen. Wenn die erste, noch in der Klinik entstandene Komplikation zur erneuten Aufnahme führt, müssen m.E. die Fälle auch zusammengeführt werden. Nur, wenn eine zusätzliche, einzig auf die Ablehnung oder Verzögerung des Patienten zurückzuführende Komplikation alleine zur erneuten Aufnahme führt, kann eine FZF nicht durchgeführt werden.
    - Das Problem dürfte aber sein, diese Fälle eindeutig voneinander abzugrenzen.

    Liebe MitstreiterInnen.
    Die Kyphoplastie (5-839.a) beinhaltet im Gegensatz zur Vertebroplastie (5-839.9) auch eine Frakturreposition (=Wirbelkörperaufrichtung). Sofern nicht im OP-Bericht explizit eine zusätzliche Reposition dokumentiert ist, würde ich die Osteosynthese hier lediglich mit 5-835.5 abbilden.
    Nur falls im OP-Bericht steht, dass der Wirbelsäulenabschnitt mit den Pedikelschrauben zusätzlich aufgerichtet wurde (was mit dem Sextant-System schon nur eingeschränkt möglich ist), wäre m.E. evtl. ein anderer, eine Frakturreposition enthaltender OPS-Kode zu diskutieren. Das wirft aber dann in der Tat das Problem auf, dass hier eine geschlossene Frakturreposition mit interner Fixation erfolgte, so dass weder 5-833 noch 5-834 wirklich passen.

    Vielen Dank, lieber Kollege Schemmann.
    Ich hatte gehofft, dass Sie mir antworten. Nun kann ich mir am Beckenkamm eine solche Stressfraktur deutlich schlechter vorstellen... Da muss man als Operateur vielleicht doch eine gute Antwort auf die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit parat haben.

    Liebe Stalli,
    eine Leberbiopsie macht man natürlich nie \"beiläufig\". Dabei müssen regelmäßig Maßnahmen zur Blutstillung durchgeführt werden. Ihrem ersten Beitrag oben ist aber klar zu entnehmen, dass \"aus dem Zentrum dieser Verhärtung eine Probe\" entnommen wurde. Die Verhärtung wurde also nicht (vollständig) exzidiert, sondern lediglich eine Biopsie zur diagnostischen Klärung gewonnen. Eine Exzision im Sinne von 5-501 hat m.E. das therapeutische, möglichst vollständige Entfernen des veränderten Gewebes zum Ziel.

    Liebe Mitstreiter.
    Für die parallele Durchführung der neurologischen und der geriatrischen Komplexbehandlung benötigen Sie dann aber eine geriatrische Abteilung mit integrierter Stroke-Unit und einem Chefarzt bzw. Behandlungsleiter, der Facharzt für Neurologie mit geriatrischer Zusatzbezeichnung ist. oder?