Es muss eine knöcherne Defektsituation vorliegen, die durch einen Prothesenkörper ausgeglichen wird, der aus mindestens 3 metallischen Einzelteilen besteht (Aufsteckkopf und evtl. Sicherungsschrauben o.ä. werden nicht mitgezählt).
Beiträge von Weyland
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Das Beispiel 1 aus DKR P005h ist hier m.E. nicht einschlägig. Denn weiter unten werden ja \"prozeduren unterschieden auf der Basis von ... Zeit\" von dieser Regel ausgenommen und entsprechend auf die dann anzuwendene DKR P012d verwiesen. Da die OPS-Kodes für die ECMO ausdrücklich nach \"Zeit\" differenziert sind, ist somit gemäß DKR P012d nur ein OPS-Kode entsprechend der Summe der Einsatzdauern anzugeben.
Liebe Grüße -
Schon mal vielen Dank, Herr Neiser.
Aber wäre 5-376.3 hier nicht auch im Falle einer \"reinen Pumpe\" falsch, da nicht offen chirurgisch implantiert? Irgendwie vermute ich hier einen Optimierungsbedarf des OPS-Katalogs...
Gruß
Herr Weyland -
Liebe DRG-Kolleginnen und Kollegen!
Nach einer Klappenplastik gelingt intraoperativ zunächst nicht die Entwöhnung von der wie üblich zentral angeschlossenen Herz-Lungen-Machine. Es werden daher in der Leiste perkutan Katheter venös bis zum rechten Vorhof und arteriell bis in die Aorta eingelegt und an eine minimierte extrakorporale Zirkulation (MECC) angeschlossen (auch die Lagekontrolle der Katheter erfolgt nicht etwa durch die Thorakotomie, sondern per transösophagealen Ultraschall). Erst darunter gelingt das Abgehen von der Herz-Lungen-Maschine, so dass der Thorax verschlossen und die OP beendet werden können.
Wie kodiere ich die minimierte extrakorporale Zirkulation (MECC)?
Meines Erachtens ist der ZE-relevante OPS-Kode 5-376.30 hier falsch, da doch laut OP-Bericht die Kathetereinlage selbst nicht offen chirurgisch erfolgte, sondern perkutan. 5-376.30 ist laut OPS-Katalog doch auf offen chirurgische Implantationen begrenzt. Damit scheidet dann auch die Kodierung von 8-83a aus, da dieser Kode laut Hinweis im OPS-Katalog nur in Verbindung mit 5-376.30 angegeben werden darf.
Aber ich finde nicht so recht die optimale Alternative. 8-852.31 (ebenfalls ZE-relevant) käme vielleicht in Frage, darin wäre die Katheterisierung wohl auch bereits enthalten. Allerdings bezeichnet dieser Kode eine minimalisierte HLM und im konkreten Fall erfolgte nur eine minimierte extrakorporale Zirkulation zur Kreislaufunterstützung, also \"ohne Lunge\".
Vielen Dank für Ihre Stellungnahmen!
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Die Beatmungsdauer betrug 95 Stunden.
Vielen Dank
Holger Weyland
Chirurg -
Liebe Mitstreiter.
Welches ist die korrekte Hauptdiagnose in diesem Fall aus 2006?
Dem Entlassungsbrief ist als Diagnose eine medikamentinduzierte maligne Hyperthermie mit Rhabdomyolyse, Beatmungspflicht und metabolischer Azidose zu entnehmen. In einer Stellungnahme der behandelnden Ärztin hingegen wird die Therapie des Schocks mit Organversagen als medizinisches Hauptproblem angegeben, unter anderem bedingt durch eine Sepsis. Daneben wird die Hyperthermie als wesentliche Diagnose angeführt und die Neuroleptika-Therapie als möglicherweise ursächliche Verdachtsdiagnose.
Im Aufnahmebefund werden z.B. auch angegeben: hohes Fieber, stark erhöhter Muskeltonus und starke CK-Erhöhung. Eine entsprechende Therapie der Hyperthermie wurde laut Arztbrief mit Dantrolen und kühlender Hämofiltration durchgeführt. Das möglicherweise als Auslöser anzusehende Medikament Atosil wurde nicht weiter gegeben und im Arztbrief wird ausdrücklich vor einer weiteren Neuroleptikagabe gewarnt.
Unklar bleibt, ob eine das Neuroleptikum normal dosiert worden war oder möglicherweise in suizidaler Absicht überdosiert wurde.Diskutiert werden nun die Diagnosen: malignes Neuroleptika-Syndrom (G21.0),Hyperthermie (R50.2), Rhabdomyolyse (M62.89), Azidose (E87.2), respiratorische Insuffizienz (J96.0), SIRS (R65.3), Schock (R57.8), Pneumonie (J15.2), Anämie(D64.9), Hypoosmaolalität (E87.1), Hypokaliämie (E87.6), Depression (F33.2), Komplikation durch Arzneimittel (Y57.9), Staph. Aureus (B95.6), T88.7 (Unerwünschte Medikamentenwirkung).
Prozeduren: 8-701, 8-800.7f, 8-831.0, 8-853.23, 8-931, 8-980.1.Inwieweit sind die R-, T- und Y-Codes hier korrekt?
Darf die R57.8 als Hauptdiagnose angegeben werden?
Oder ist G21.0 die Hauptdiagnose, auch wenn man die Ansicht vertritt, dies sei nur eine Verdachtsdiagnose?Für Antworten zu diesem kniffligen Fall bin ich sehr dankbar.