Sehr geehrter Herr Selter.
Zitat
Original von DKR D012i:
...kann auch eine Schlüsselnummer aus Kapitel XX für die Ursache zusätzlich angegeben werden
Für die zusätzliche Angabe der Ursache ist nur ein Schlüssel aus Kapitel XX vorgesehen, also ein Y- und kein T-Kode.
Zitat
Original von Selter:\"Resteklassen\" ist hier unerheblich, weil ja genau der weiterführende Aspekt des T-Kodes eben nicht an einer anderen Stelle (mit einem anderen Kode) kodierbar ist.
Nein, denn dieser \"weiterführende Aspekt des T-Kodes\" ist ja eben auch mit einem Y-Kode \"anderenorts klassifiziert\".
Zitat
Original von Selter:Fakt ist, dass die DKR bezüglich dieser Frage textlich so angepasst werden müssen, dass es keine Diskussionen mehr gibt.
An dieser Stelle stimme ich Ihnen wie immer zu.