Beiträge von Weyland

    Lieber Herr Wagner.
    Die Einzelkriterien des OPS 8-918 sind hier also maximal vom 6. bis 10. Behandlungstag erfüllt, also fünf Tage lang. Da Grundvoraussetzung für 8-918 aber eine mindestens siebentägige Behandlung nach den aufgeführten Kriterien ist, kann 8-918 hier nicht kodiert werden. Tage ohne Visiten werfen zudem immer die Frage nach der Notwendigkeit einer stationären Behandlung auf.

    Lieber Kollege Neiser,
    Ihre Interpretation ist m.E. nicht korrekt.
    Im aktuellen OPS-Katalog wird eine Behandlungseinheit pro Tag pro Bereich (Physiotherapie, Neuropsychologie, Ergotherapie, Logopädie) bei behandelbarem Defizit gefordert. In dem o.g. Beispiel mit Parese und Dysarthrie müssen folglich Physiotherapie UND Logopädie mit je einer Behandlungseinheit innerhalb von 24h einsetzen, sonst sind die OPS-Kriterien nicht erfüllt.

    Liebe Mitstreiter.
    Ich stelle mal folgende These zur Diskussion:
    Wenn eine Varizenblutung nicht traumatisch entsteht, sondern allein aufgrund der varizenbedingten Gewebealteration, erfüllt diese \"spontane\" Blutung dann nicht den Tatbestand eines Substanzdefektes der Haut im Sinne eines Ulcus?

    Liebe Mitstreiter,
    eine Anmerkung kann ich mir hier nicht verkneifen:
    5-790.0e beinhaltet ja eigentlich auch eine Reposition, die im o.g. Fall aber definitiv nicht durchgeführt wurde. Aber einen entsprechenden Kode für eine Frakturosteosynthese ohne Reposition, dessen Verwendbarkeit nicht als reiner Zusatzkode eingeschränkt ist, finde ich nicht.

    Lieber Kollege,
    wir wissen ja, dass wir in dieser Frage hier keine Einigkeit erzielen und sind alle gespannt auf \"offizielle\" juristische Interpretationen der \"Verantwortungsfrage\". Nur der Vollständigkeit halber möchte ich daher hier anmerken, dass ich in beiden oben von Ihnen dargestellten Konstellationen das postoperative Durchgangssyndrom im Verantwortungsbereich der Klinik sehe. Denn die Klinik ist für die OP bzw. Narkose verantwortlich, auch wenn sie an schicksalhaften Komplikationen keine Schuld trägt. Nicht im Verantwortungsbereich der Klinik läge hier nur ein Verwirrtheitszustand aufgrund anderer Ursachen wie z.B. Drogenkonsum.

    Liebe Karla.
    Aber warum heißt der Modus dann spontan? Der MDK glaubt doch bestimmt nicht, dass \"Spontan\" hier mit CPAP/ASB zu übersetzen ist. Das erscheint nicht so recht plausibel. Wenn das ein Modus ist, der \"im Notfall\" auf echte Beatmungsformen umschaltet, kann wohl eine solche \"Beatmungsbereitschaft\" nicht als Beatmung gewertet werden.
    Gibt es hier keine Anästhesisten? Wie heißt denn das Beatmungsgerät? Vielleicht gibt es eine Bedienungsanleitung dazu?