Beiträge von Weyland

    Liebe Mitstreiter.
    Warum soll die Beatmungsdauer erst am 02.02. nach dem CPAP enden? Eine Anrechnung des CPAP auf die Beatmungszeit ist doch laut DKR \"nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde\", was hier nicht der Fall war.

    Lieber Attila,
    m.E. beziehen sich die 6h auf den Kalendertag.
    Da es sich bei der erfolgten Anpassung der DKR um eine \"Klarstellung\" handelt, kann die entsprechende Regel auch auf zurückliegende Fälle angewandt werden: \"Die Berechnung der Beatmungsdauer endet in diesem Fall nach der letzten Masken-CPAPPhase an dem Kalendertag, an dem der Patient zuletzt insgesamt mindestens 6 Stunden durch Masken-CPAP unterstützt wurde.\"
    In Ihrem Fall endete die Beatmungsdauer daher bei der Extubation.

    Lieber Kollege riol.
    Wenn ich die Compliance des Patienten als ausreichend bewertet, die Prothese fehlerfrei implantiert und den Patienten ausreichend geschult habe habe, trage ich als Operateur an einer Luxation keine Schuld, trage aber doch die Verantwortung dafür, sofern sie nicht durch ein Trauma verursacht wurde, das auch eine gesunde Hüfte luxiert hätte.

    Liebe Mitstreiter.

    Ich meine, bei dieser Diskussion wird oft der Begriff \"Verantwortung\" als \"Schuld\" missverstanden.
    Wenn ich als Arzt bei gegebener Indikation vor einer Verordnung diesbezüglich in der gezielten Anamnese keine Hinweise für Allergien oder andere Kontraindikationen finde, so erfolgt die Verordnung lege artis.
    Tritt dann doch eine Allergie oder unerwünschte Wirkung auf, so habe ich nicht fehlerhaft behandelt, es trifft mich also keine Schuld.
    Sehr wohl bin ich als Arzt aber auch bei einer lege artis durchgeführten Verordnung für solche zuvor genannten Komplikationen verantwortlich. Ich weiß ja auch um das \"schicksalhafte\" Auftreten solcher Komplikationen trotz Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen und setze meinen Patienten somit wissentlich einem Risiko aus.
    Meine Verantwortung als Arzt geht sogar soweit, dass ich auch die Compliance des Patienten mit in meine Erwägungen einbeziehen muss. Ich bin also auch dafür verantwortlich, dass meine Verordnung so weit wie möglich an die Compliance angepasst ist, um die Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Umsetzung meiner Verordnung zu maximieren.
    Nicht verantwortlich sein kann ich als Arzt in diesem Kontext nur für Faktoren, die völlig unvorhergesehen auftreten und von meiner Verordnung völlig unabhängig sind.