Liebe Forumsmittglieder,
ich möchte diese Frage gern nochmals aufgreifen, denn ich meine da gibt es noch Unstimmigkeiten.
Die Dialyse wird meines Wissens nach, nicht vom Krankenhaus beim KfH eingekauft, sondern die rechnen unabhängig vom stat. Aufendhalt mit den Krankenkassen ab, ähnlich wie es auch bei Zahnbehandlungen wärend des Aufendhaltes ist, oder?? Dann stellt sich aber schon die Frage, ob eine kodierung der Prozedur richtig und sinnvoll ist.
Wenn Dialysen auch im DRG-System zusatzleistungen sind und nicht als Fallpauschale berechnet werden, wer bekommt dann den Zuschlag? Das Krankenhaus, das den Patienten garnicht dialysiert, oder rechnet das KfH ab wie bisher auch? Muß ich bei meinen Leistungsberechnungen alle Dialysepatienten rausnehmen, oder nur die, die speziell wegen der Dialyse stationär sind?
Diesbezüglich sehe ich noch garnichts geklärt und würde mich freuen, näheres zu erfahren
Gruß aus der sonnigen Pfalz,
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Marit Heger
Kreiskrankenhaus SÜW
Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin