Beiträge von kkhsuew

    Morgen Liebes Forum,
    ich habe ein Problem noch mit der "alten" Abrechnung der FP.
    Wir möchten bei einem Patienten sowohl die FP07.01, als auch das SE05.01 abrechnen, was auch den erbrachten Leistungen entspricht.- Jetzt rief mich die AOK an, daß Ihre Abrechnungssoftware diese Kombination nicht zuläßt - Ich finde im Handbuch keine Regel, die der Abrechnung von beidem widerspricht- bin ich zu blöd oder ist die Software der AOK zu schlecht?

    Ich wäre dankbar für rasche Schützenhilfe!!

    Marit Heger

    Guten Morgen Liebes Forum,
    ich wüßte gern mal, ob jemand weiß, welche negativen Konsequenzen es haben könnte eine Fristverlängerung zur Datenlieferung nach §21 beim IneK zu beantragen? (muß dieses Vorgehen wohl heute meinem GF nahelegen). :boom:

    Danke und liebe grüße aus der sonnigen Südpfalz

    Marit Heger
    :look:

    Guten Morgen Herr Selter, Guten Morgen liebes Forum,
    zunächst Danke für die beruhigenden Worte - ich dachte mir schon, daß es so nicht stimmen kann.
    Ich hätte aber noch eine Bitte - kann ich diesen Sachverhalt irgendwo verbindlich nachlesen, damit es mir auch der Mann von der Patientenabrechnung glaubt? Dann könnte ich noch beruhigter in die Festtagsdienste gehen.
    Vielen Dank,

    M. Heger
    (Südpfalz, -2,5 Grad, trocken)
    --
    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin

    Liebes Forum und guten Morgen aus der Pfalz,

    ich habe gerade eine Anfrage unserer Chirurgen auf dem Tisch, wonach ein Patient mit Ileus bei Sigmacarcinom, dem intraoperativ nebenbei eine vorhandene Nabelhernie verschlossen wurde, als Fallpauschale 12.07 abgerechnet wurde. Dies viel auf als die Anfrage nach der QS kam, und ist somit schon 2 Monate her. Ich habe daraufhin in unserer Patientenabrechnung nachgefragt und erhielt die Antwort, daß hier, weil die Hernie mit Verschluß dokumentiert ist, auch zwingend die Fallpauschale abgerechnet werden müsse.
    :no: :no: :no:
    ?(
    Kann mir jemand helfen, ob das wirklich so ist? Was haben wir in der Dokumentation falsch gemacht - oder darf man die Hernie nicht verschlüsseln? Habe ich Chancen die Rechnung zu stornieren und eine neue zu erstellen mit Pflegesätzen??

    Ich freu mich auf Antworten und bedanke mich schon mal im voraus - an dieser Stelle noch mal ein Lob dafür, wie unkompliziert hier Fragen bearbeitet unf diskutiert werden - eine große Hilfe für mich und sicher auch andere - DANKE.

    Liebe Grüße,

    Marit Heger

    Liebes Forum,
    ich bin etwas irritiert von einem aktuellen Fall bei uns: Pat. (73 J) kommt mit Pyelonephritis (N12) auf die Urologie. Dort stürzt er und zieht sich eine Schenkelhalsfraktur zu und wird in die Chir. verleg (5-790.5E). An ND besteht noch ne Herzinsuff (I50.9), art. HT (I10), etc.
    Ich hätte mit jetzt gedacht, ich lande in der Fehler DRG 901Z, aber es ergibt sich in allen auffindbaren Groupern nur die L63A mit einem RG von 1,23. Im Handbuch Band5 habe ich im Anhang die Prozedur 5-790.5E auch garnicht gefunden. Fällt das jetzt unter Pech gehabt oder haben die Verantwortlichen die Prozedur glatt vergessen?

    Wäre nett zu hören, wie Ihr das so seht.

    Grüße aus der Pfalz

    Marit Heger

    Hallo Liebe Forumsmitglieder,

    bei uns gibt es immer wieder Fälle, wo Patienten mit AP-Symptomatik kommen, auch eine bekannte KHK haben, aber nach Belastungs-EKG, evtl. auch Stress-Echo sind die Beschwerden in erster Linie auf eine Angstneurose zurückzuführen. Darf ich nun die F41.1 als HD nehmen und als Nebendiagnosen die I20.0 (oder I20.8 ),die I25.10 und die Z03.4?

    Haben Sie ähnliche Fälle und wie kodieren Sie?

    Liebe Grüße aus der verregneten Südpfalz,:drink:

    Marit Heger :smokin:

    Liebe Forumsmitglieder,:look:

    ich weiß, das das Thema Dialyse auch hier schon angesprochen wurde, aber ich bin immer noch am Rätseln, ob jede Dialyse, die nicht von uns, sondern vom Kuratorium für Heimdialyse (KfH)gemacht wird, von uns verschlüsselt werden soll. Wie soll denn das unter DRG´s laufen, weiß da jemand bescheid? Das KfH stellt auch bei stat. Patienten direkt eine Rechnung an die Krankenkasse, wir als Krankenhaus haben da bisher nichts mit zu tun, von daher finde ich es nicht korrekt die Prozedur zu verschlüsseln (zumal das den Gouper auch nicht interessiert) - wir verschlüsseln lediglich als ND die N18.0 und die Z99.2.
    Wie macht Ihr das denn??(

    Liebe Grüße aus der sonnigen Pfalz ,

    :bombe: :teufel:

    Lieber herr Kmies,
    danke für die prompte Antwort, den Entwurf hatte ich mir schon runtergeladen und auch gelesen, ich fand es nur unlogisch, daß jetzt jeder sich mit den Daten der "Erstkalkulierer" selbst diese Grenzverweildauern ausrechnen soll, zumal ich diese Daten auch nicht habe. Es sollten doch überall die gleichen Zahlen rauskommen? Oder habe ich da grundsätzlich was falschverstanden?
    Ich dachte da ganz geraderaus, es gäbe vielleicht eine Liste für jede DRG mit diesen GVD, ähnlich wie mit den Relativgewichten, die gelten ja auch für jeden.

    Für erhellende Worte wäre ich dankbar,


    --
    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin

    Sorry,
    ich bins selbst nochmal, hatte doch tatsächlich vergessen meinen Namen drunterzusetzten!!
    Asche auf mein Haupt,

    Gruß,

    Marit Heger
    MedCo und Ärztin

    --
    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin

    Liebe Forumsmittglieder,
    ich möchte diese Frage gern nochmals aufgreifen, denn ich meine da gibt es noch Unstimmigkeiten.
    Die Dialyse wird meines Wissens nach, nicht vom Krankenhaus beim KfH eingekauft, sondern die rechnen unabhängig vom stat. Aufendhalt mit den Krankenkassen ab, ähnlich wie es auch bei Zahnbehandlungen wärend des Aufendhaltes ist, oder?? Dann stellt sich aber schon die Frage, ob eine kodierung der Prozedur richtig und sinnvoll ist.
    Wenn Dialysen auch im DRG-System zusatzleistungen sind und nicht als Fallpauschale berechnet werden, wer bekommt dann den Zuschlag? Das Krankenhaus, das den Patienten garnicht dialysiert, oder rechnet das KfH ab wie bisher auch? Muß ich bei meinen Leistungsberechnungen alle Dialysepatienten rausnehmen, oder nur die, die speziell wegen der Dialyse stationär sind?

    Diesbezüglich sehe ich noch garnichts geklärt und würde mich freuen, näheres zu erfahren

    Gruß aus der sonnigen Pfalz,


    :boom: :boom: :boom:
    --
    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin