Beiträge von Kabal

    Hallo alle zusammen, ich bin gerade etwas verwirrt. Habe hier einen kranken Säugling, der nach wenigen Stunden in ein anderes KH verlegt worden ist. Die Mindesverweildauer der P60C von 24 Stunden wurde nicht erreicht.

    Jetzt ist das Krankenhaus ganz klever. Es rechnet die P60C mit 0 Euro ab, stellt aber alle \"Nebenkosten\" wie Ausbildungszuschlag, DRG-Zuschlag etc. in Rechnung.

    Wenn die ich FPV § 1 Abs. 5 Satz 7 richtig lese, ist das doch nicht richtig. Der gesamte Fall ist mit der Fallpauschale der Mutter abgegolten. Oder irre ich?

    Hallo, die Krankenkassen haben immer den Datenschutz zu beachten. Schon deshalb muss in einem Prüfauftrag für den MDK angeben werden, wenn es sich um einen MA des Krankenhauses handelt. Es wäre doch fatal, wenn der Arbeitgeber über die MDK-Prüfung Diagnosen und andere geschützte Daten seiner Angestellten erfährt, die ihn nichts angehen und die er von der Krankenkasse nicht erhalten darf. Sicher gibt es auch in Ihrem Hause für Mitarbeiter gewissen Schutzmechanismen, d. h. nicht jeder kann auf die Behandlungsunterlagen zugreifen. Zumindest ist es bei uns in der Krankenkasse so geregelt. Ergo, es ist für den MDK nicht ganz unwichtig zu wissen, dass es sich um einen Angestellten des KH handelt.