Beiträge von S_Drewsen

    Hallo Herr Nast,

    ich kenne hierzu derzeit auch keine einschlägigen Literaturstellen zum Thema Fehlbelegung in der Psychiatrie. Aber bevor hier Ihre Anfrage "verhungert", kann ich wenigstens anbieten, bei konkreten Fragen meine Erfahrungen mit Fehlbelegungsstreitigkeiten in der Psychiatrie einzubringen -- ich bin nämlich Psychiater.

    Gruß Drewsen

    Lieber Herr Kleinschmidt,

    wenn man von den bisherigen Kritikpunkten der Nebendiagnosen absieht -- ich würde sehr wohl die den Anfällen zugrunde liegende Störung als ND zuordnen, also die Subdurale Blutung, aber generell natürlich nur dann, wenn es diesbezüglich einen Kausalzusammenhang gibt. Beispiel in den DKR D002a Beispiel 3. Auch dort wird nur der Anfall behandelt, die zugrunde liegende Störung aber (sehr wohl) als ND kodiert.

    Diese Äthiologiezuordnung ist ja immer wieder Thema in den DRG, sei es mit dem +/*-System oder z.B. den Regelungen zu Folgezuständen (DKR D005a, 0601a).

    Ich bin nur immer wieder über die -- durchaus begründete! --Meinungsvielfalt zu Kodierfragen überrascht. Zeigt deutlich, dass da bei der DRG-Einführung bislang mit ziemlich heißer Nadel gestrickt wurde.

    Gruß Drewsen

    Hallo Herr Schikowski,

    da zur Zeit niemand weiß, wie die "Verwertung" der OPS-Ziffern für die G-DRG's ausfallen wird, kodieren wir beides -- also nativ und KM.

    Mir ist an diesem Beispiel bzw. den Beiträgen wieder deutlich geworden, wie unterschiedlich wahrscheinlich nach wie vor kodiert wird.

    Ich denke, dass man bezüglich der Frage, ob das nativ-CT schon standardmäßig im KM-CT enthalten ist, zur Zeit nicht entscheiden kann. Das ist eine Denkweise, die aus den Richtlinien zur Frage, was gehört alles in die OP, kommt, die man m.M.n. nicht einfach übertragen sollte, solange man nicht weiß, wie die "Auswerter" das sehen werden.

    In der GOÄ ist das KM-CT übrigens als "ergänzende Serie" zum nativ-CT verschlüsselt, d. h. beide Nummern werden angegeben, um den doppelten Aufwand darzustellen. Ist auch kein Hinweis auf eine Ein-Ziffern-Abbildung...

    Gruß Drewsen

    Hallo Herr Schikowski,

    ich bin gerade dabei, für unsere Klinik ein Positionspapier zur "Fehlbelegungs-Prüfungs-festen" Dokumentation zu entwerfen und habe mich auf Ihren Hinweis bezüglich der News vom 7.5. mit der PDF-Datei zur Fehlbelegungsprüfung "gestürzt".

    Diese "Fassung" trägt kein Datum und deckt sich vollständig mit einer Fassung vom 5.7.00, die ich im letzten Jahr vom DIMDI-Server gezogen hatte und die zwischenzeitlich dort nicht mehr vorhanden ist -- ebenso, wie die Stellungnahmen der verschiedensten Fachgesellschaften.

    Das AEP-Verfahren ist zur Zeit von den Kassen nach der vernichtenden methodischen Kritik in der strengen Fassung zurückgenommen worden (s. Editorial in: Arzt und Krankenhaus 6/01)und soll "überarbeitet" werden, was bislang aber nicht erfolgt ist bzw. nicht publiziert wurde. (Die Überarbeitung wird in Bezug auf die DRG's auch sicher eine andere Ausrichtung bekommen.)

    Der andere Punkt ist die mehrfache gerichtliche Ablehnung der "Rasenmäherprüfung", also die verdachtsunabhängige Stichprobenprüfung von "Fehlbelegungspotential". Nach wie vor dürfen Fehlbelegungsprüfungen nur in begründeten Verdachtsfällen -- und dann nur dieses Einzelfälle -- mit anschließender Einzelfallbesprechnung zwischen Gutachter (MDK) und verantwortlichem Krankenhausarzt durchzuführt werden. Hierzu wieder jüngst Urteil des Verwaltungsgerichts Berlins AZ: VG 24 A 147. 01.

    Ich verstehe nicht recht, warum diese "alte" AEP-Verfahrens-Fassung ohne Datum unter den News erschienen ist -- immerhin kommt man an den Text jetzt wieder heran, vielleicht war das die Absicht. Diese Fassung des AEP-Verfahrens kann so jedenfalls keine Grundlage einer Fehlbelegungsdiskussion mit den Kassen sein. Es bietet allenfalls Hinweise für eine Strategie zur Krankenhausdokumentation, gerade auch Psychiatrie bzw. Geriatrie, z. B. über das Kriterium, dass ein Patient aus sozialen Gründen aufgenommen werden muss, die eine ambulante Maßnahme verhindern (S. 11, D. Sonstiges). Das muss dann aber natürlich dokumentiert sein...

    Grundsätzlich denke ich, dass wir uns auf eine harte Konfrontation mit den Kassen zukünftig einstellen müssen. Wir sollten den medizinischen Unfug, der in diesem AEP-Verfahren-Papier aufgetischt wird, so nicht mehr unwidersprochen hinnehmen. Vor dem Hintergrund, dass die Kassen ihre Position immer mehr "harmonisieren" müssen wir Krankenhäuser hier wohl auch viel mehr eine einheitliche Widerstandslinie aufbauen, um noch eine medizinisch notwendige Behandlung zu ermöglichen (z.B. Ihr Hinweis auf den Alkoholentzug als Ausschlußkriterium für einen stationären Behandlungstag). Insofern ist dieses DRG-Forum hierfür ein erster Anfang.

    Insofern die Frage an alle sonstigen Leidensgenossen: gibt es schon ihrendwo ein Positionspapier zur Fehlbelegungs-Prüfungs-festen Dokumentation?

    Gruß Drewsen

    Liebe Kollegen,

    vielen Dank für die prompte Antwort.

    Zitat


    Nach dieser Kommentierung von DIMDI müßte also die Klinik ihre ambulanten Maßnahmen nach ICD 10 2.0 und EBM kodieren; für externe Belegärzte wiederum gilt ICD-10 1.3 und EBM (rechnen die ja sowiese selber ab).

    Zumindest in der klinikinternen EDV kann / soll also z. B. in der Notfall-Ambulanz mit ICD-10 2.0 dokumentiert werden (Pat. kommt mit Platzwunde, wird genäht und geht nach Hause).

    Vertragsärztliche Institutsambulanzen und Ermächtigungsambulanzen der Klinik müssen aber dagegen mit ICD-10 1.3 (und jeweils EBM)abrechnen.

    Hab ich es nun kapiert??( ?( ?(

    Gruß Drewsen

    Hallo liebe Leute,

    ich habe eine Frage: Wie werden die ambulanten Leistungen des Krankenhauses dokumentiert / kodiert? Mit den Katalogen, die im ambulanten Bereich (Praxen, z. B. ICD-10 1.3) benutzt werden, oder mit den aktuellen, die für den stationären Bereich gültig sind (z. B. ICD-10 2.0)?

    Natürlich bin ich der Meinung, dass sämtliche Leistungen des Krankenhauses mit den aktuellen Kodes abgebildet werden müssen, allein schon um die DRG-Datenbasis zu bekommen. Aber bei uns gibt es darüber Diskussionen mit den Chirurgen, die ihre ambulanten Fälle nach den "alten", für die Praxen gültigen Katalogen verschlüsseln.

    Gibt es dazu "statements"?

    Gruß Drewsen

    Hallo,

    um diese Frage nicht "verhungern" zu lassen, hier mein Beitrag:

    Wir setzen auch IS*H-Med ein, benutzen auch die Anforderung an die Leistungsstellen. Bislang ist die Integration des Transportdienstes noch nicht erfolgt, auch nicht die des Terminabgleiches -- diesen werden wir aber demnächst einführen. Bei uns gab es mit dem Terminmodul Probleme wegen unserer Cytrix-Metaframe-Umgebung. Z. Z. bauen wir in die Leistungsanforderung die Möglichkeit ein, die zugehörigen OPS-Ziffern bei der Erbringung automatisch in die patientenbezogene Prozedurenerfasungsmaske "durchzuschieben", sodass eine OPS-Kodierung automatisch erfolgt :bounce: .

    Gruss Drewsen

    Hallo,

    auch wir setzen IS-H*Med 4.62 ein, sind kurz vor dem Wechsel auf 4.63 und kombinieren mit Kodip. Dabei habe ich noch zwei Probleme:
    1. es ist angeblich z. Z. nicht möglich, aus der IS-H*Med Diagnosemaske heraus Kodip mit dem neuen Erfassungsmaskeneinstieg anzubinden, sondern nur mit der alten Suchmaske . Hat da jemand Erfahrung?
    2. Ich habe bislang noch nicht eruieren können, wie man in IS-H*Med ein Batchgrouping (z. B. mit Abteilungsbezug, Zeitraum) hinbekommt. Ist da schon jemand weiter?

    S. Drewsen, FK Schleswig

    [ Dieser Beitrag wurde von S_Drewsen am 08.04.2002 editiert. ]