Beiträge von s.strauss

    Guten Morgen AnMa,

    Ihr Link kenne ich bereits und beantwortet leider nicht direkt meine Frage.

    Bei einer alleinigen Frakturversorgung würde ich auch den OPS 5-834.- wählen (z.B. Frakturversorgung nur mit Fixateur interne).
    Aber die \"Hauptprozedur\" ist der Wirbelkörperersatz (5-837.0-) bzw. die Kyphoplastie und unter 5-837.- steht nun mal beschrieben, dass zur Angabe eines zusätzlich durchgeführten Osteosyntheseverfahrens oder eines Knochenersatzes die 5-835.- zu verwenden ist.
    Bei der 5-834.- gibt es allerdings auch diesen Hinweis: \"Ein zusätzlich durchgeführter Wirbelkörperersatz durch Implantat ist gesondert zu kodieren (5-837.0ff).\"
    Ich finde, solche Hinweise machen die Wirbelsäulenkodierung nur unnötig kompliziert.

    Gibt es pauschale Kriterien bzw. Richtlinien, ab wann die Prozeduren 5-835.0 bis 5-835.6 anzuwenden sind?

    Viele Grüße
    goody

    Hallo DRG-Forum Mitglieder,

    es gibt bei uns ernorme Probleme mit dem MDK bzgl. Osteosyntheseverfahren in der Wirbelsäulenchirurgie.

    Beispielfall:
    Sturz von der Leiter --> kranialer Berstungsbruch LWK 1

    Operation:
    transthorakale partielle Korpoektomie LWK 1
    ventral mosegmentale Spondylodese mittels expandierbarem Cage (Fa. Ulrich, Obelisc 20 mm, 0° Deck- u. Grundplatte)
    monosegmentale Einstabinstrumentierung (USS II: Stange, 2x 6x35 mm Schrauben, 50 mm Stange)
    Anlagerung von ChronOs und Spongiosa

    Kodierung:
    Wirbelkörperersatz = 5-837.00 (wird vom MDK akzeptiert)
    Spondylodese = 5-836.-
    Knochenersatz = 5-835.9 bzw. 5-835.b0
    Schrauben-Stab-System = 5-835.5.

    Der MDK möchte aber anstatt dem OPS 5-835.5 den OPS 5-834.4.
    Begründung: \"Im OPS wird im Kapitel 5-836 (Spondylodese) als Hinweis formuliert: Eine durchgeführte Frakturversorgung der Brust- oder Lendenwirbelsäule ist gesondert zu kodieren (5-834).\"

    Allerdings gibt es zur 5-836.- und 5-837.- auch folgenden Hinweis: \"Eine durchgeführte Osteosynthese oder ein Knochenersatz sind gesondert zu kodieren (5-835).\" Dies habe ich auch schon in einer Stellungnahme erwähnt, aber leider mit dem o.g. Ergebnis.

    Den 5-835.- Kode benutzen wir auch bei dem Verfahren 5-839.a- (Kyphoplastie). Auch hier möchte der MDK die Prozedur 5-834.-.

    Welche Kodierung ist nun korrekt?

    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

    Viele Grüße
    goody

    Liebe DRG Forum Mitglieder,

    ich habe folgendes Problem mit der Prozedur 5-829.c „Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese“.

    Verlauf
    04/08:
    Knochenmetastase der proximalen Femurdiaphyse bei Schilddrüsenkarzinom
    Therapie:
    extraläsionale Resektion der rechten proximalen Femurdiaphyse
    Rekonstruktion mit diaphysärem Femurteilersatz (Spacer)
    Implantat: MML-System Fa. ESKA

    Aktueller Aufenthalt:
    Lockerung der proximalen Verankerung des diaphysären Femurspacers
    Therapie:
    Resektion des proximalen Femurrestes
    Implantation eines proximalen Femurersatzes (Duokopfendoprothese)
    Implantat: Duokopf Sonderanfertigung Fa. DePuy; MML-System Trochantermodul Fa. ESKA

    OPS-Kodierung:
    5-820.41 „Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Duokopfprothese: Zementiert“
    5-829.C „Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese“
    [hr]
    Der MDK möchte die 5-829.c „Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese“ in die 5-829.d „Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk- und/oder Knochenteilersatz oder individuell angefertigten Implantaten“ ändern.
    Begründung des MDK: „Der proximale Femurrest wurde aufgrund der Lockerung des Spacers entfernt. Es ergab sich kein Hinweis auf Tumorgewebe in dem entfernten Femurrest. Implantiert wurde ein proximaler Femurersatz mit Duokopf. Aus den vorgelegten Operationsprotokoll ist ersichtlich, dass es sich bei dem Femurersatz um ein modulares System handelt“

    Muss das MDK-Gutachten akzeptiert werden?

    Ich würde es nicht so sehen, da ein Wechsel der Tumorendoprothese vom 04/08-Aufenthalt stattgefunden hat.

    Über Meinungen wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    goody

    Liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe folgendes Problem:

    Patient mit proximaler Humerusfraktur.
    Operative Versorgung durch winkelstabile Platte + Habermayer-Naht.

    Die Kodierung der winkelstabilen Platte ist klar, aber mit welchen Kode kann ich das Zusatzverfahren \"Habermayer-Naht\" abbilden?

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    goody

    Guten Abend schemmi,

    in den DKR 2011 wird Exkl. wie folgt definiert:
    Ausschlussbemerkungen („Exkl.:“)
    Ausschlussbemerkungen weisen auf Maßnahmen hin, die einem anderen Kode der Klassifikation zuzuordnen sind. Der zutreffende Kode ist jeweils angegeben. Wenn eine Ausschlussbemerkung keine Kodeangabe enthält, ist die Prozedur, die ausgeschlossen wird, nicht Teil des amtlichen Schlüssels.

    In meinem Fall würde ich es so verstehen, dass die Prozedur \"Implantation einer Tumorendoprothese\", den im Exkl. aufgeführten OPS \"Implantation einer modularen Endoprothese...\" nicht beinhaltet bzw. zugeordnet ist und somit muss dieser gesondert kodiert werden. Es liegt sowohl ein maligner Knochentumor, als auch eine Implantation einer modularen Endoprothese vor.

    Laut Ihrer Meinung, könnte ich in solchen Fallkonstellationen nie das krankenhausindividuelle Zusatzentgelt \"Implantation einer modularen Endoprothese\" abrechnen.

    VG
    goody

    Liebe Forum-Mitglieder,

    ich brauche bitte Eure Hilfe.

    Können die Prozeduren 5-829.c \"Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese\" und 5-829.d \"Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöchernem Defekt mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz oder individuell angefertigten Implantaten\" gemeinsam kodiert werden?
    Die im OPS geforderten Voraussetzungen (z.B. maligne Knochentumore etc.) sind natürlich erfüllt.

    Ich sehe nichts, was dagegen sprechen könnte.

    Über Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    goody

    Hallo Forummitglieder,

    ich brauche bitte wieder eure Hilfe zum folgenden Fall:

    Diagnose: BWK 6, 11 und 12-Fraktur

    OP:
    1. percutane unilaterale extrapedikuläre Ballonkyphoplastie BWK 6, minimalinvasive percutane zementaugmentierte dorsale Stabilisierung mittels Sextant BWK5-BWK7
    2. percutane bilaterale transpedikuläre Ballonkyphoplastie BWK 11&12

    Ist die folgende Kodierung korrekt?
    5-839.a0 \"Kyphoplastie\"
    5-836.31 \"Spondylodese: dorsal: 2 Segmente\"
    5-835.5 \"Osteosynthese an der Wirbelsäule durch Schrauben-Stab-System\" oder eher die
    5-834.6 \"Offene Reposition der Wirbelsäule mit Fixateur-interne-System\" (hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen :sterne: )

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

    Viele Grüße
    goody