Beiträge von Dr. Stefan Stern

    Hallo Riol,

    da fragen Sie leider den falschen, ich bin Internist und kann mir das bei einer laparoskopischen OP eben auch nicht so gut vorstellen. Vor allem denke ich mir, daß doch durch die Dekompression das Infektionsrisiko massiv ansteigen würde und man sie deshalb besser tunlichst unterläßt.

    Ihnen auch alles Gute für 2008 und freundliche Grüße,

    Dr. Stefan Stern

    Hallo Forum,

    die Rückverlagerung eines doppelläufigen Ileostoma einige Zeit nach der Primär-OP eines Ovarialkarzinoms führt bei korrekter Codierung der OPS mit 5-465.1 als auch der HD mit C56 in eine Fehler-DRG. Gibt\'s da irgendeinen Ausweg? Oder liegt\'s nur an unserem Grouper?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Ganss,
    einen spezifischen Code scheint\'s nicht zu geben. Am ehesten könnten Sie einen Code aus dem Kapitel 5-334 versuchen, z.B. 5-334.x \"sonstige Rekonstruktion an Lungen und Bronchien\", da man ja die Pleura durchaus als Teil der Lunge ansehen kann. Zusätzlich würde ich als ND die T81.2 \"versehentliche Stich- und Rißwunde\" codieren. Schönen Tag noch,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Zabi,

    ich würde es am ehesten mit T82.7 \"Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen\" versuchen. Die Endokarditis wurde ja ausgeschlossen, kommt also als HD nicht mehr in Frage. Alternativ könnte man B99 nehmen, die geht ja fast immer.
    Freundliche Grüße,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Forum,

    ich bräuchte einen Rat zum Guillain-Barre-Syndrom. Wird die bei dieser Erkrankung bestehende Tetraparese (G82.39) extra als ND codiert, oder ist sie als sozusagen \"immanentes\" Symptom schon in der HD des GBS (G61.0) inbegriffen und korrekt abgebildet?

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Stefan Stern

    Guten Morgen mrs drg und Herr Horndasch,

    Gott sei Dank führt nicht jede Exsikkose zu einem ANV, denn dann bräuchte ja jedes kleine Krankenhaus in Deutschland mindestens zwei nephrologische Stationen! Die Genese des prärenalen ANV ist fast immer multifaktoriell, wie z.B. in unserem Fall gleichzeitig (ich vermute jetzt mal) eine forcierte Diurese + ein ACE-Hemmer + irgendein NSAR + ein Antibiotikum (\"idealerweise\" ein Gentamicin oder ein Vanco). Da macht die Niere dann halt irgendwann schlapp. Und weil ich halt nicht immer bei Entlassung das Krea kontrollier, geht die ganze Sache leider so aus wie in unserem Fall. Wenn die ärztlichen Kollegen im Haus von mrs drg dann gleich einen Shaldon legen müssen, ist anzunehmen, daß schon eine massive Elektrolytentgleisung, Azidose und Urämie vorlag und der Patient praktisch kurz vor der Dialyse stand. Dafür spricht ja auch das Krea von 5,8 mg/dl! Es war also wahrscheinlich sowohl eine bilanzierte Rehydrierung, als auch ein Elektrolytausgleich und eine Azidosetherapie erforderlich. Und eben nicht nur die üblichen 2-4 Liter NaCl i.v., wie es bei der alleinigen Exsikkose (ohne ANV) vollkommen gereicht hätte. Also, meiner Meinung nach, bleibt hier nur die Möglichkeit das ANV als HD zu wählen, alles andere wäre down-coding.
    Schöne Grüße,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Simone F!
    Meinten Sie Hämatom statt Hämangiom? Meinten Sie Enchondrom? Wofür steht MHK? Ich werde leider aus Ihren Angaben nicht schlau. Wenn Sie ein altes Hämatom ausgeräumt hätten, wofür Ihre Histologie sprechen könnte, wäre die HD das Hämatom. Ansonsten bleibt wohl nur die I80.2 bzw. I80.9 übrig.
    Schöne Grüße,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Mikka,

    freut mich, daß wir den gleichen Gedanken hatten. Allerdings würde ich zur Ehrenrettung des MDK behaupten, daß bei einem Krea von 518 µmol/l, d.h. 5,8 mg/dl, selbst ein nephrolog. unerfahrener Arzt alle Alarmglocken schrillen hört und ein akutes Nierenversagen (bei vorher offenbar normalen Krea-Werten) nicht von der Hand zu weisen ist. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, daß der Fall bei der Begutachtung mit der HD E86 durchgeht.
    Schönen Nachmittag noch, danke auch an mrs. drg für die Vorstellung dieses skurrilen Falles.
    Dr. Stefan Stern