Beiträge von Dr. Stefan Stern

    Hallo ONK,
    wenn ich Sie richtig verstehe, kam der Pat. wegen der Cholestase zur ERCP, wobei die Lebermetastasen (noch) nicht bekannt waren. Beim Aufenthalt dann wird als Ursache die Lebermetastasierung entdeckt, aber nicht behandelt. Nur ERCP allein reicht m.E. nicht aus, um die C78.7 als HD zu nehmen. Ich würde auch das BC als HD befürworten. Ganz sicher falsch als HD wäre m.E. die Cholestase, denn die ist ja nur das Symptom der Leberfilia.
    Gruß,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Horndasch,
    das ist natürlich NICHT die Standardbehandlung, aber immerhin kann die Pat. danach ihr Tamoxifen/Femara oder was auch immer absetzen, denn sie braucht ja jetzt keine antihormonelle Therapie mehr.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Gefi, Herr Horndasch und Mitstreiter,

    die Pat. leidet doch schon unter einem Mammakarzinom (lt. Einsparungsprinz ED 04)! Die bds. Ovariektomie jetzt ist also einerseits eine therapeutische hormonablative Maßnahme (zumindest für hormonrezeptor+ Ca), andererseits auch eine prophylaktische Maßnahme bzgl. der Entstehung Mamma-Ca-Rezidivs bzw. eines Ovarial-Ca bei BRCA-2-Status. Ich kann also mit der HD C50.9 gut leben, denn in diesem Fall geht es m.E. weiter um die Tumorbehandlung.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Schulz und Forum!

    Freut mich, dass wenigstens einer meine Meinung teilt. Der MDK sieht das offenbar anders und tendiert zur N18.0. Gibt es noch weitere Meinungen, evtl. von anderen Nephrologen oder MDK-Kollegen hier im Forum? Es geht mir hier nicht primär ums Geld, sondern um die richtige Codierung, da bei uns sozusagen ein \"Präzedenzfall\" vorliegt. Sonst würde ich hier nicht auch am WE am Computer sitzen.......

    Schönen Sonntag noch an alle,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Forum,

    bei folgender Konstellation bräuchte ich einen Rat: ein nierentransplantierter Patient, dessen TX-Niere jetzt nach einigen Jahren leider den Geist aufgibt, braucht demnächst wieder Hämodialyse. Dazu wird ein neuer Shunt angelegt. Ist die HD bei der Shuntanlage jetzt das Transplantatversagen T86.11 oder die (wieder) terminale Niereninsuffizienz N18.0? Nach Studium der Kodierregeln tendiere ich eher zu ersterem.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Neiser,

    ich weiß nicht wie lang die OGVD war, aber möglicherweise könnten die beiden Dysfunktionsfälle ja zu einem zusammengefaßt und dann das ZE korrekt einmal abgerechnet werden......

    Mit freundlichem Gruß,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Casapietra,

    wenn das Lupus-like-syndrome medikamentenassoziert war und nach Absetzen der Medikamente wieder verschwindet, dann könnte man M32.0 codieren. Ansonsten würde ich auf Symptomebene bleiben und Schmetterlingserythem, orale Ulzera, Pleuritis, Perikarditis etc. etc. einzeln codieren.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Willy,

    - sonographisch große Nieren, breites Parenchym + Albuminurie
    -> diabetische Nephropathie sehr wahrscheinlich (v.a. bei längerer Diabetesanamnese), übrigens oft mit diab. Retinopathie vergesellschaftet

    - sonographisch kleine Nieren, schmales Parenchym, od. Schrumpfnieren mit aufgehobener Organarchitektur + keine oder nur geringe Albuminurie + längere Hypertonusanamnese -> hypertensive Nephropathie sehr wahrscheinlich

    Mit freundlichem Gruß,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Frau Panka,

    ich denke prinzipiell kann jedes Lymphom eine KM-Infiltration machen und jede Leukämie sowieso, daher ist die C79.5 als ND bei den Leukämien CML, AML und ALL wohl nur in Ausnahmesituationen zu kodieren. Bei den Lymphomen gibt es jetzt halt diese ominöse Klammerformulierung, deren Sinn hier im Forum wohl auch keiner so richtig versteht -> Gruß an Herrn Blaschke!
    Eigentlich müßte man an dieser Stelle diesen Thread teilen und einen neuen eröffnen, denn das hat jetzt mit dem Thema Agranulozytose nichts mehr zu tun. Leider weiß ich aber nicht wie das geht......

    Schöne Grüße aus Niederbayern,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo u61,

    danke für Ihren Hinweis! Ich bin kein Onkologe und versuche immer noch den DIMDI-Text richtig zu interpretieren. Sieht denn das DIMDI nur die Erkrankungen zwischen C81 und C88 als maligne Lymphome an? Bei der ALL kann man ja noch sagen, sie ist eine Leukämie und kein Lymphom, aber was ist dann bitte beim Plasmozytom (C90) und bei der CLL (C91.1) ? Werden die vom DIMDI nicht als maligne Lymphome gewertet, obwohl sie es sind? Ich rätsele über die Funktion dieser Formulierung in der Klammer. Wenn man das Wort für Wort liest, heißt es für mich letztlich so: Wenn ein malignes Lymphom HD ist, also bei allen \"Zuständen C81-C88\", dann darf ich die C79.5 als ND dazucodieren. Was bei malignen Lymphomen, die NICHT zwischen C81 und C88 beschrieben werden, gelten soll???? Weiß der Himmel! Vielleicht hilft uns ja ein schlauer Onkologe hier im Forum weiter....

    Schönen Tag noch und viele Grüße,
    Dr. Stefan Stern