Beiträge von Essen

    Hallo Forum,
    da ich mit der Suchfunktion keinen Erfolg hatte hier meine Frage:
    Ein Patient erhält bei Kolonkarzinom eine 2-tägige adjuvante Chemotherapie nach dem FOLFOX Schema, die ich lt. OPS mit 8-543 abbilden kann.
    Der MDK sagt, die Therapie hätte ambulant erfolgen können.
    Im Katalog ambulant durchführbarer Operationen finde ich den Kode überhaupt nicht und Kodip sagt, 8-543 hätte kein ambulantes Potential nach §115b.
    Kann mir jemand mehr zu diesem Thema sagen, evt. wo ich darüber noch genauere Auskünfte kriegen kann. Oder muß ich jede stationäre Chemotherapie mit dem aktuellen Zustand des Patienten begründen?
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder verabreichen alle KH solche Chemotherapien grundsätzlich stationär?
    Mit Dank im Voraus für die Mühe
    Essen

    Hallo Leisure,
    lt. SEG muß die akute Zystits \"klinisch nachweisbar\" sein - z.B. durch Bauchschmerz.
    Auch die Dysurie ist ein solches klinisches Symptom, demzufolge halte ich die N30.0 in diesem Fall für berechtigt.
    MfG
    Essen

    Hallo Forum,
    ich benötige Hilfe wegen eines kardiologischen Falles.
    Der Patient kommt 2006 mit symptomatischem Sick-Sinus Syndrom und erhält einen DDD-Schrittmacher.
    Im Mai 2009 kommt er wieder und es wird eine neu aufgetretene AA bei Vorhofflimmern diagnostiziert. Im Rahmen einer Schrittmacherkontrolle erfolgt eine \"Umstellung des Schrittmachers in den VVI-Modus\"
    Ist es korrekt, diese Maßnahem mit 5-378.92 (Systemumstellung Herzschrittmacher und Defibrillator, Zweikammersystem auf Einkammersystem) zu kodieren? Vom Text her hört es sich richtig an, es wird aber mit F12H eine mit 1,784 bewertete Schrittmacher-DRG ausgelöst.
    Wenn der Kode richtig ist, warum gerät man damit in eine Implantations-DRG?
    Wenn er falsch ist, welcher ist dann korrekt und was wird dann mit obigem Code beschrieben?
    Schon mal vielen Dank im Voraus,
    mit freundlichen Grüßen,
    Essen

    Hallo Maxi,
    die Pankreatitis kann m.E. auch HD sein, wenn kein Stein gefunden wurde, da es auch zu einem spontanen Steinabgang vor ERCP gekommen sein kann. Die Pankreatitis liegt ja definitiv vor. Die Cholecystitis würde ich schon alleine deshalb nicht als HD wählen, da sie, wenn ich es recht verstehe, in diesem Aufenthalt gar nicht operiert werden soll- d.h. der größere Aufwand wird mit der ERCP für die Pankreatitis betrieben.
    Und eine Pankreatitis ist sicher nicht nur ein \"Symptom\" der Gallensteine sondern ein eigenständiges Krankheitsbild.

    Wurde der Gallengang gespült? 5-513.x kann zusätzlichen Erlös erbringen.

    Grundsätzlich würde ich aber dazu tendieren die Sepsis als HD zu wählen (vorausgestzt die Kriterien sind erfüllt), sogar, wenn sie zum Aufnahmezeitpunkt noch nicht manifest war, da man sie m.E. als Exacerbation der Pankreatitis auffassen kann und sollte (falls ein zeitlich angemessener Zusammenhang besteht).
    Analog dazu könnte man argumentieren mit einm Pat,, der aufgenommen wird mit AP-Beschwerden und nach einigen Tagen einen Infarkt erleidet. Auch hier wäre die HD der Infarkt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Essen

    Hallo Forum,

    vielleicht wurde eine ähnliche Frage schon gestellt oder implizit in einem andere Thread beantwortet, aber da ich üblicherweise nur kodiere und nicht für die Abrechnung zuständig bin, wäre ich froh wenn mir folgende Frage beantwortet werden könnte:
    Ein Patient mit bösartiger Neubildung des Pankreaskopfes kommt für zwei Tage ins Krankenhaus, wird dann entlassen und kommt zwei Tage später zum poststationären Endosono wieder.
    Ich dachte bisher immer, die poststationären Aufenthalte würden ausschließlich mit einer minimalen Pauschale vergütet.
    Der Grouper groupt aber so, als habe das Endosono im stationären Aufenthalt stattgefunden, d.h. ich springe von der H61B in die H41C (es wird allerdings kein zusätzlicher Tag Aufenthalt mitberechnet, so dass weiterhin eine UGVD-Unterschreitung vorliegt).
    Ist das so korrekt? Liegt das daran, dass das Endosono i.R. der OGVD oder der 14 Tage erfolgte? Werden prästationäre Prozeduren genauso behandelt?
    Schon mal danke im Voraus für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende!
    Essen

    Hallo W.Raspe,

    auch 6 EK´s können sich u.U. schon auf den Erlös auswirken, da sie bei bestimmten Beatmungs-DRG´s als komplizierende Prozedur wirksam werden können.

    Gruß

    Essen