Hallo Neuroline,
ich denke sie können zu dieser Fragestellungen nur Einschätzungen erhalten.
Persönlich habe ich meine Mitarbeiter darauf gefixed, dass gerade neue Fallkonstellationen in Kraft treten, wo es sein kann, dass keine DRG-Beträge (Hybrid) ausgewiesen werden und diese Fälle nicht abgerechnet werden.
Gleiches gilt ja von Jahr zu Jahr auch für die ZE Erlöse.
Tatsächlich gibt es KIS System die eine solche Übermittlung zulassen, unseres leider auch
Ich persönlich glaube nicht daran, dass sich eine Klinik erfolgreich gegen eine falsch übermittelte Rechnung wehren kann, da die Verantwortlichkeit einer korrekten Rechnung auf den Leistungserbringer übergegangen ist.
Man könnte argumentieren, dass eine Rechnung formal und für die Kasse offensichtlich falsch übermittelt wurde, ich halte das jedoch für waghalsig damit bis vor das BSG zu ziehen, aber vllt. hat das ja schon jemand am laufen... Wenn Sie zu der Kasse einen guten Draht haben, würde ich versuchen den Fall mit der Kasse zu Ihren Gunsten zu klären oder den Fall von einem erfahrenen Anwalt einschätzen zu lassen.
Das Übermitteln einer Abrechnung ohne DRG Betrag ist leider an "Anfängerfehler" zudem natürlich nicht ideal, wenn ein KIS-Grouper das nicht als Fehler meldet. Wenn alles nicht greift und es sich um einen hohen Betrag dreht haben Sie vllt. nicht die Möglichkeit den Fall über eine Vermögensschadenhaftpflicht erstatten zu lasse, wenn Ihr Träger eine abgeschlossen hat.
Viel Erfolg.