Beiträge von Ductus

    Hallo,

    sie können versuchen die Leistung als stationär abzurechnen, bei fehlendem Entlassungsgrund "gegen ärztlichen Rat" und Entlassung am gleichen Tag kann es aber passieren, dass die Kasse von einer ambulanten Leistung ausgeht.

    Nach dem Eventrecorder-Urteil wird das immer wieder passieren können.

    Es bleibt ihnen daher nur die Möglichkeit stationär abzurechnen oder vorab das Gespräch mit der KK zu suchen damit Sie eine adäquate Gegenfinanzierung erhalten. Wir treten bei solchen Fällen mit den Kassen in Kontakt und bekommen hier meist gute Lösungen hin.

    Gruß Ductus

    Hallo zusammen,

    sorry für die animierende Überschrift.

    Uns fällt auf, dass der MD (hier in Bayern) das Portal nicht in den Griff bekommt.

    Immer zum Quartalsende werden von gewissen Kassen Sammelsurien an Anfragen geballt übersendet, das LE Portal geht damit bei uns und auch bei anderen Häusern in die Knie.

    Ich habe das schon häufiger beim MD reklamiert, man bekommt nicht mal eine Antwort.

    Wir nutzen Amondis zum Import, z.T. ist stundenlang die Leitung nicht vorhanden und wenn dann mal die Daten abrufbar sind, dann ummer ohne Anhänge.

    Eigentlich ist das Portal schon Müll!

    Wollte mal nachfragen ob das in anderen Kliniken auffallend immer zum Quartalsende passiert, wenn die Kassen und mit Anfragen zupflastern?

    Gibt es auch Bundesländer wo das Tool durchgehend auch in Stoßzeiten funktioniert?

    Vielleicht bekommen die das auch nur in Bayern wieder mal nicht auf die Ketten...

    Haben nun bereits 4 Arbeitstage verloren, weil die Daten häufig erst am Abend wegen Überlastung abrufbar waren.

    Merci

    Hallo zusammen,

    ich denke man darf hier nicht alle Kliniken gleichstellen, es gibt Kliniken da kannst du dir noch so den Mund fusselig reden, da ändert sich nichts, daher kann eine Bereinigung Sinn machen. Natürlich ist er immer besser die Tage erst überhaupt nicht entstehen zu lassen.

    Ist auch immer eine Sache wie es in einer Klinik umsetzbar ist und wie stark die Klinikleitung diese Themen umsetzt.

    Denn alleine möchte ich das nicht entscheiden wollen, da wird man schneller vom Pferd runtergeschossen als einem lieb ist :)

    Cyre, wenn es technisch machbar ist, können Sie das wohl auch so vornehmen, warum ein Elend abrechnen, wenn es schon klar als Elend erkennbar ist. Anwaltlich haben wir das auch klären lassen, gibt es kein Problem.

    Hallo,

    zudem können Sie das Problem bekommen, wenn Sie TOB machen, dass die Kassen die Berechnung der Pflegetage nicht akzeptiert.

    Quasi wenn schon vor Rechnungsstellung klar ist dass der Tag nicht korrekt abgerechnet wurde, sollte man auch den Pflegetag nicht berechnen. Das führt dann dazu, dass die Kassen die Rechnungen ablehnen und Sie ggf. nicht den Fall ohne Pflegetag erstellen können. Weiß nicht ob Orbis das kann, am sichersten ist es die Tag inkl. Pflegetag zu streichen.

    Naja Anfang 2018 war das ja noch so, dass man diese Leistungen in gutem Gewissen stationär erbracht hat, bis dieses Eventrecorder-Urteil kam und von der allseits bekannten KK-Kanzlei in den öffentlichen Raum gestellt wurde.

    Ab dann musste man sich bei derart gelagerten und planbaren Leistungen damit auseinandersetzen eine vorherige Kostenzusage oder regelhafte Kostenzusage einzuholen. In unserem Fall reichte es aus, dass wir das nur mit einer Kasse machen, da auch nur eine Kasse solche Fälle strittig gestellt hat.

    Allerdings eben auch nicht planbare Leistungen, z.B. Abszessspaltungen und andere grenzwertige Befunde, die am selben Tag oder tags darauf entlassen wurden.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass das ER-Urteil von den Kassen gefeiert wurde, wie in den besten Stromberg-Serien mit seiner Capitol Versicherung.

    Mit dem Ergebnis das Urteil auf sämtliche Leistungen auszuweiten, die am selben oder darauffolgenden Tag entlassen wurden.

    Naja ich persönlich hätte schon einen Moment in Erwägung gezogen, einen Patienten mit üblen Befund zur Kostenzusage in die Räumlichkeiten der Kasse zu schicken, nein das macht man natürlich nicht, weil wir humane Einstellungen haben und den betroffenen Patienten das nicht antun wollen.

    So mancher Mitarbeiter auf seinem sterilen KK-Schreibtisch hätte wohl seine Mahlzeit nach hinten verschoben. :)

    Böse Gedanken so kurz vor den Feiertagen, ich gelobe Besserung.

    Ja, stimmt das wäre dann auch mal in die andere Richtung konsequent gewesen...

    Gleiches Problem bei großen Abszessspaltungen und anderen chirurgischen Eingriffen, die im ambulanten Setting nicht erbracht werden, jedoch stationär nicht notwendig sind, da ab selben Tag entlassen werden kann....

    Ab besten die Patienten mit Eiterbeule und Zettel zur Kostenzusage an die Kasse senden. Naja man muss allerdings auch sagen, dass nicht alle Kassen so denken eher wenige mit hohem Patientenanteil.

    Hallo zusammen,


    gäääähn, wir haben Wahlkampf in Bayern, da hören sich derartig globale Versprechen immer gut an...

    Danach ist wieder alles vergessen ;)

    An sich für mich befremdlich was so politische Gremien unter Entlastung verstehen.

    Hallo,

    bei Punktionen in Weichteilen haben wir auch Probleme, intraabdominal oder intrathorakal nicht.

    Vielleicht müsste man das Gespräch mit den Ärzten vor Ort zum Procedere suchen.

    Was wir bei solchen Fragestellungen, die meist von einer großen grünen Kasse kommen, häufig weiterhilft, ist die direkte Ansprache bei der Kasse.

    ..."Man möge benennen wo diese Leistung in der Region oder überregional ohne Überwachung vorgenommen wird"....

    Entweder Sie erhalten darauf keine Antwort, dann ggf. über RA prüfen lassen oder man sagt ihnen wo der Hase im Pfeffer liegt, weil z.B. diese Leistung regional erbracht wird.

    Dann suche ich tatsächlich das Gespräch mit den Ärzten, um eine Verfahrensänderung herbeizuführen.

    Das können dann auch vorherige Kostenzusagen, formuliert durch die Klinik sein, die Krankenkassen mögen das "ganz besonders gerne"....