Naja Anfang 2018 war das ja noch so, dass man diese Leistungen in gutem Gewissen stationär erbracht hat, bis dieses Eventrecorder-Urteil kam und von der allseits bekannten KK-Kanzlei in den öffentlichen Raum gestellt wurde.
Ab dann musste man sich bei derart gelagerten und planbaren Leistungen damit auseinandersetzen eine vorherige Kostenzusage oder regelhafte Kostenzusage einzuholen. In unserem Fall reichte es aus, dass wir das nur mit einer Kasse machen, da auch nur eine Kasse solche Fälle strittig gestellt hat.
Allerdings eben auch nicht planbare Leistungen, z.B. Abszessspaltungen und andere grenzwertige Befunde, die am selben Tag oder tags darauf entlassen wurden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das ER-Urteil von den Kassen gefeiert wurde, wie in den besten Stromberg-Serien mit seiner Capitol Versicherung.
Mit dem Ergebnis das Urteil auf sämtliche Leistungen auszuweiten, die am selben oder darauffolgenden Tag entlassen wurden.
Naja ich persönlich hätte schon einen Moment in Erwägung gezogen, einen Patienten mit üblen Befund zur Kostenzusage in die Räumlichkeiten der Kasse zu schicken, nein das macht man natürlich nicht, weil wir humane Einstellungen haben und den betroffenen Patienten das nicht antun wollen.
So mancher Mitarbeiter auf seinem sterilen KK-Schreibtisch hätte wohl seine Mahlzeit nach hinten verschoben.
Böse Gedanken so kurz vor den Feiertagen, ich gelobe Besserung.