Hallo Forumsteilnehmer,
der MDK Bayern ist in den eigenen Reihen teilweise sehr uneins was diesen Punkt angeht. Standard für solche Diskussionen ist z.B. eine Infektion nach einem Eingriff.
Der MDK will hier dann meist den spezifischen Kode (aus Sicht MDK) L.- als HD akzeptiert dann aber keinen T-Code als Nebendiagnose.
Habe bisher ohne Klageweg nur zwei Fälle durchbekommen und das war bei einem CA-Patienten der mit Komplikation nach EIngriff ins Haus kam und der TU nachrevidiert wurde.
Ebenso einen z.n. Appendektomie mit Abzeßbildung unterhalb der OP-Wunde, hier wollte der MDK lediglich den Code L02.2 als HD kodieren. Wir haben dann argumentiert, dass bei einer einfachen Abszeßausräumung wohl keine komplette Revision der Faszie notwendig gewesen wäre, somit war für den MDK der Mehraufwand dann abgrenzbar.
Das Thema liegt mir immernoch schwer im Magen da die Lösung für mich nicht zufriedenstellend ist.
Wenn es mit den Abwertungen der Diagnosen wo weitergeht, dann kann man sich die Kodierung der ND auch bald sparen...
Zumindest sehen dass unsere Mitarbeiter so, die sich mit der Kodierung vor dem MDK streiten müssen.
Beste Grüße