Beiträge von Ductus

    Guten Morgen Herr Breitmeier,

    so wie Sie das schildern funktioniert das mit den Splits nicht, man kann nicht diesen einen Splitt der Beatmungsstunde auf alle anderen Pauschalen und Abrechnungen überstülpen. Das mag bestenfalls innerhalb dem selben DRG 3-Steller der Fall sein.

    Genauso wie es nicht funktioniert, dass die ugvd-Abschläge schon seit Jahren an die Rechtsprechung angepasst werden müssten.

    Es kann beim Grundgedanken der ugvd schon lange nicht mehr die Rede sein, dass die Legitimation noch wegen der bösen Kliniken in Bezug auf blutige Entlassung besteht.

    Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wir werden sehen wie in den nächsten Wochen die Kassen einen Wettlauf um die stationäre Notwendigkeit im Bereich der teuren Stundenlieger in Hochform auflaufen werden....

    Ambulant bedeutet per se "nicht stationär" schon alleine deshalb ist das Urteil falsch. Denn wenn ich einen Patienten in eine höhere oder andere Versorgungsstufe verlegen muss um dessen Leben zu retten, dann habe ich zu keinem Zeitpunkt eine ambulante Behandlung ins Auge gefasst.

    In Zukunft muss soll man sich wohl die Frage stellen, wie viel darf ein Menschenleben in einer Notaufnahme kosten, immer mit dem Damoklesschwert im Nacken, dass die Kosten hierfür nicht von den Kostenträgern bezahlt werden, weil man ambulant sterben könnte.

    Vergleiche mit der DRG Kostenkalkulation sind hier nicht angebracht. Ich erinnere da gerne an das Urteil gegen eine große Blaue Kasse, die zu unrecht gefordert hatte, dass man auch in einer Notaufnahme ambulant sterben könne weil es günstiger ist. Ob das Urteil heute nochmals so ausfallen würde?!?

    Man verlangt also in Zukunft seitens der Gerichte, dass sich Ärzte damit befassen, ob ein Patient der z.T. mit hohem Aufwand erstversorgt wird noch auf die Intensivstation schafft, denn nur dann ist er ja stationär, weil der physisch eingebunden ist. Ernsthaft? Zudem soll er in dieser kurzen Zeit einen 24 Behandlungsplan aufstellen. Ich kenne keine Definition des BSG was überhaupt ein Behandlungsplan ist?!?

    Das Gericht macht es sich da zu einfach und bedenkt nicht, welche Welle die Kostenträger nun auch gegen andere Patientenklientel, unabhängig einer Verlegung vorhalten werden. Wir werden wohl in den kommenden Wochen erhebliche moralische und ethisch fragwürdige Rechnungsabweisungen erhalten. Die erst wieder aufhören werden, wenn die obersten Richter die eigene Rechtsprechung aus der Vergangenheit wieder einfangen, siehe Beatmung, Entwöhnung etc....

    Fair wäre, das BSG hätte geurteilt, dass eine solcher Fall nicht stationär geführt werden darf, aber alle Kosten die über eine ambulante Pauschale hinaus nicht gedeckt wurden, von den Kostenträgern beglichen werden müssen.

    Dann wäre ein Schuh daraus geworden.

    Aus der Erfahrung kommen die Kostenträger häufig günstiger weg, wenn man eine stationäre Tagespauschale bezahlen würde.

    Hallo,

    das ist interessant. Wie kann die beklagte Krankenkasse die Revision in Fall 5 nach Verkündung der Urteile in den Fällen 6 bis 8 zurücknehmen?

    Viele Grüße

    M2.

    Guten Morgen,

    ich versuche es mal, dass ich es zusammen bekomme... alle Fälle wurden mündlich ausführlich verhandelt.

    Nachdem alle Fälle, darunter der vorliegende fünfte Fall, verhandelt wurden, zog sich der Senat beratend zurück. Nach Rückkehr aus der Beratung verkündete der Vorsitzende Richter zum gleichgelagerten Verfahren Az. B 1 KR 34/20 R das Urteil und wies die Revision der Krankenkasse zurück. Er führte aus, dass § 7 Abs. 5 PrüfVV a.F. der nachträglichen Veränderung des Datensatzes keinesfalls entgegenstand, weil der beichtigte Teil nicht Gegenstand des eigentlichen Prüfverfahrens war.

    Zum fünften Fall, beklagter war dort ebenfalls die AOK Bayern wie bei 34/20 wies der Richter nach Verkündung des Urteils darauf hin, dass er diese Ausführungen ebenso auf die Neufassung der PrüfVV als berechtigt erachtet. Er fragte deshalb die Vertreterin der AOK Bayern, ob auch die Angelegenheit B 1 KR 33/20 R entschieden werden solle oder ob diese nicht lieber zurückziehen möchte. Die Vertreterin der AOK hat den Rückpass gerne angenommen und die Revision zurückgenommen.

    Tja das war wohl eine gewisse Wohltat gegenüber dem Kostenträger?!? Warum das so gelaufen ist... keine Ahnung.

    Vielleicht ist es ein neuer Stil des Vorsitzenden, den dann auch Kliniken in Zukunft genießen dürfen, wenn es mal anders herum laufen sollte ;)

    An sich bewerte ich die Urteile in der Fragestellung Nachabrechnung eher als positiv zu Gunsten der Kliniken ein.


    Hallo zusammen,

    wir sind beim LE Portal angemeldet, nutzen es aber noch nicht. Solange das durch die PrüfVV noch nicht sauber geregelt wurde, sehe ich nicht ein, dass ich freiwillig aufspringe. Zudem soll/muss der MD auch erst mal seine Hausaufgaben machen.

    Beispiel die elektronische Eingangsbestätigung, die Ausweitung der Datenmenge, sowie die elektronische Übersendung der Prüfanfragen und Gutachten.

    Warum sollen wir immer alles flüssig machen?!?

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    das hat ja was von Realsatire, zumal jedem aktiven Leser oder Teilnehmer im Forum die Interessenslage von Herrn Breitmeier bekannt sein sollte :)

    CQ ist ja noch überheblicher als ich bisher dachte.

    CQ... CQ... CQ (für die Amateurfunker unter uns :) ... es wird peinlich, ziehen Sie ihre Stellungnahme zurück, Sie sägen gerade den Ast ab auf dem Sie sitzen, over and out...

    Hallo merguet,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung, ich bin halt nur dafür, dass es zentrale Lösungen gibt.

    Demnächst wird der SMD wohl mit einer eigenen Lösung um die Ecke kommen.

    Hier sollte m.E. nach eine einheitliche gesetzliche Lösung Schnittstelle geschaffen werden, welche für alle verbindlich wäre.

    In vielen anderen Bereichen gelingt dies dem Gesetzgeber ja auch, einheitliche Lösungen zu finden.

    Warten wir mal ab was noch so kommt.

    Mit der Datenmenge gebe ich Ihnen recht, da kommt was zusammen, derzeit versenden wir per DVD (100 MB-8 GB) .

    Ich habe den Passus nicht gefunden, wie genau diese Kommunikation erfolgen soll, ein elektronischer Austausch kann allerdings auch die Übersendung eines Datenträgers sein, welcher dann nur vom MDK selbst eingespeist werden muss.

    Wenn ich diese Daten per Browser übertragen soll, dann braucht man eine ganze andere Internetleitung, als die herkömmlichen "ich surfe mal a bisserl im Netz" Leitungen.

    Beste
    Grüße

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich mache hier keinen neuen Poste zum Thema auf, zumindest bin ich nicht darauf gestoßen.

    Der MDK bewirbt gerade mit Flyer und Anschreiben ein Upload-Portal namens "MDK LE-Portal", damit sollen die Kliniken sicher und kostenlos sowohl Prüfaufträge empfangen uns ebenso Akten hochladen können.

    Es handelt sich wohl um eine Art Cloud-Lösung, von dieser unsere IT regelhaft nicht begeistert ist.

    Mal im Ernst, das kann doch nicht die angestrebte Lösung nach dem DVG sein, dass wir uns in ein MDK Portal browserbasiert einloggen dürfen/müssen und Akten hochladen sollen.

    Für mich wäre da lediglich eine Art Kommunikation und Datenaustausche über einen erweiterten DTA KIS bezogen sinnvoll und auch haftungsrechtlich verantwortbar?

    Nutzt schon jemand diese Art der Kommunikation, hat jemand nähere Kenntnisse welche Lösungen eigentlich mit der DVG angedacht waren?

    Wie sind Ihre Erfahrungen.

    Das Risiko bzgl. der Datenschutzsicherheit liegt ja dennoch erheblich bei den Kliniken, wenn da was schief läuft.

    Gerade wenn Daten über Browser in eine Cloud geladen werden sollen.

    Beste Grüße

    Hallo zusammen,

    warum sind die Krankenkassen derzeit so ruhig? Kein Schimpfen gegen die bösen falschabrechnenden Kliniken, keine Forderung nach Schließung von 800 Krankenhäusern.... woran liegt das nur?!? Kann mir das jemand erklären 8)X/

    In einigen Kliniken gibt es Notfallpläne, dass auch medizinisches Personal im Bereich der DRG Abrechnung im Notfall abgezogen werden soll... Kommt dann der Mitarbeiter der Kasse in die Klinik und rechnet richtig ab :love:

    Sorry für den Sarkasmus und die Ironie vor dem Wochenende, allen ein erholsames selbiges.