Hallo Forum,
nach einer MDK-Prüfung eines derartigen Falls in unserem Haus will ich diese Diskussion nochmal beleben.
Pat. kommt mit dem Verdacht auf ein Schlafapnoesyndrom (OSAS) in einer vorangegangenen ambulanten Screening-Untersuchung. Ursache für das Screening war eine Synkopenneigung. Ein OSAS läßt sich nicht nachweisen, es besteht auch kein kodierungsrelevantes Symptom.
Der MDK hat bei der gestrigen Fallbesprechung den Kode R94.8 (abnorme Ergebnisse von Funktionsprüfungen sonstiger Organe und Organsysteme) als Hauptdiagnose festgelegt. Nach nochmaliger Überlegung halten wir den Kode R94.2 (abnorme Ergebnisse von Lungenfunktionsprüfungen) für angebrachter, zumal im systematischen (amtlichen) Verzeichnis des ICD darunter ausgeführt wird: vermindert: Ventilation, was dem Sachverhalt nahe kommt. Die Polysomnographie ist zwar keine Lungenfunktionsprüfung im engeren Sinn, wohl aber eine Prüfung der Funktion der Atemwege.
Eine völlig andere Kodierung ergibt sich aus den Kodierrichtlinien D002b Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen:
Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustands des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustands, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.
Es folgt die Ausführung, dass spezifischere Schlüsselnummern bzw. Symptome Vorrang haben, sonst ist ein Schlüssel aus Z03.- zuzuweisen.
In der vorliegenden Konstellation wurde der Verdacht auf den "abnormen Zustand" ja vor dem stationären Aufenthalt erhoben, bei uns ließ sich kein pathologischer Befund nachweisen. Die Synkopenneigung ist eine anamnestische Angabe, die m.E. nicht zu verschlüsseln ist. Ist damit nicht die Z03.8 (Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen) als Hauptdiagnose zuzuweisen?
Wie wird das von den "Schlafexperten" im Forum gesehen?
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt.
P. Möckel