Beiträge von Bracht


    Da habe ich leider ein kleines Problem: Die Arbeit ist mit einem Sperrvermerk versehen, da sie sensible Daten (insbesondere Kostendate) des AK Altonas enthält. Vielleicht schaffe ich es ja mal eine "zensierte" Fassung zu erstellen. Aber seien Sie beruhigt: Die Arbeit enthält keine Inhalte, die jetzt nicht schon in der Diskussion sind. Und ich habe auch nicht -leider- die Weisheit gepachtet.

    Herzliche Grüße

    M. Bracht

    These: DRG sind eine Gemeinschaftsleistung des Hauses, die Abteilungen treten lediglich als Dienstleister auf!

    Das ist natürlich möglich. Frei nach dem Motto: Das ganze Krankenhaus ist das Profitcenter. Damit ist die Frage der Aufteilung der DRGs keine reine Methodendiskussion, sondern eine Frage der Steuerungsebenen im Krankenhaus. Wenn ich an der Steuerungsebene Fachabteilung festhalten will, muss ich eine Lösung für die Erlösaufteilung finden. Will ich das ganze KH zentral steuern, also ohne Abteilungsbudgets, brauche ich das nicht. Ich bin davon überzeugt, dass wir dezentrale Steuerungsebenen mit Finanzverantwortung im Krankenhaus brauchen. Und genau deshalb, weil die Fachabteilungen sich in der Regel nicht als Dienstleister der Hausinteressen sehen.

    Eine ganz andere Frage ist, welche dezentrale Steuerungsebene sinnvoll ist. Da ist die Fachabteilung sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss, dafür aber meist die Realität. Mit anderen Worten: Fachabteilungsbudgets als Übergangslösung und Weiterentwicklung größerer Einheiten, z.B. Zentren, die aber nach dem Kriterium von interdisziplinären Behandlungen gebildet werden sollten. Hier gehen viele Kliniken allerdings einen anderen Weg.

    Ich freue mich tatsächlich, wenn dieses Thema weiter diskutiert wird. Denn meine Vorschläge bedürfen einer Diskussion und vor allem einer Weiterentwicklung.

    Und nebenbei: Freut mich Herr Baller, dass Ihnen mein Artikel gefallen hat.

    Schönen Tag aus dem sonnigen Hamburg

    M. Bracht

    Zitat


    Original von Heun:
    Welcher Fachabteilung wird eine DRG zugeordnet? Dr. Heun-Letsch
    MC und QM Diako Ma

    Hallo Forum,

    die Frage der Abteilungszuweisung von DRG Fällen gehört zu meinen Lieblingsthemen, da es sich aus meiner Sicht um ein relevantes und meist unterschätztes Problem handelt.

    Drei Möglichkeiten bietet das DRG System:
    1. Aufnahmeabteilung
    2. Entlassabteilung
    3. Hauptabteilung

    Bei Fällen ohne interne Verlegungen führen alle drei Kriterien zum gleichen Ergebnis. Bei Verlegungsfällen gibt es Probleme.

    Bei 3. Hauptabteilung gibt es unterschiedliche Definitionen. Meist wird die Hautptabteilung als diejenige definiert, die die längste Verweildauer aufzuweisen hat. Achtung: Unterschiede in der Berechnung dieser Verweildauer: Entweder jeder Aufenthalt für sich, oder Summe der Aufenthalte, wenn ein Patient mehrmals eine Abteilung aufsucht.

    Welches Zuweisungskriterium sollte bei Verlegungsfällen gewählt werden? Wie so oft hängt das von der Fragestellung ab. In den meisten Benchmarkarbeitskreisen wird das Kriterium Entlassabteilung gewählt. Dies halte ich für falsch! Eigene Untersuchungen haben gezeigt, dass für unser Haus das Kriterium Hauptabteilung leistungsgerechter ist. Daten und Ergebnisse finden Sie in der KU, Spezial Controlling (Heft 19/2002), Seite 13-17. Titel: Bracht, M.: Steuerungsinstrumente anpassen: Berechnung von DRG basierten Fachabteilungsbudgets.

    Gruß

    M. Bracht

    Hallo Forum,

    ich glaube, wir kommen der Sache näher. Das Beispiel von Herrn Nusser war hilfreich. Eine diagnostische Herzkatheterleistung wird in der Regel eine Verbringung sein, egal ob Haus B den Patienten aufnimmt oder nicht. Die Aufnahme allein war für Kassen noch nie ein Argument für eine stationäre Leistung (siehe Fehlbelegungsdiskussion). Entsprechend sieht es ja auch Dietz/Bofinger, an dem ich mich auch orientiere. Lustig wird die Sache bei Behandlungen in Haus B über mehr als ein paar Stunden. Die Kassen in Hamburg sehen auch bei solchen Fällen - sogar wenn eine Überwachung auf Intensiv nötig war - die Kriterien einer Verbringung vorliegen. Wir sind da nartürlich anderer Meinung.

    Aber warum eigentlich die Diskussion im Zusammenhang mit DRGs?
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wir uns keine falschen Hoffnungen machen sollten, dass mit dem neuen Abrechnungssystem derartige Probleme entfallen. Trotz aller Verlegungsregeln unter DRGs werden die Kassen uns mit den Verbringungleistungen weiter nerven. Dies sollte man bedenken, wenn man über zukünftige Verlegungsstrategien nachdenkt.

    M. Bracht

    [quote]
    Original von Schmitt:
    Hallo Forum,

    Verbringung kommt m. E. deshalb nicht in Betracht, weil der Patient in den Verantwortungsbereich des jeweils anderen Krankenhauses überführt wird und somit eine Verlegung vorliegt.


    Hallo Herr Schmitt,

    genau das ist die Frage! Nicht alles, was aus Sicht der Krankenhäuser eine Verlegung ist, ist auch aus Sicht der Kassen eine Verlegung. Dann wäre ja alles, was in einem anderen Haus stattfindet eine Verlegung. Gerade bei Katheterleistungen ist dies fraglich. Die Kassen vertreten - zumindest in Hamburg - die Auffassung, dass dies spezielle Leistungen sind, die den Kriterien einer Verbringung entsprechen.

    Gruß

    M. Bracht

    Hallo Dietz,

    bei den "Pendelleistungen" sind unabhängig von den DRGs immer die Regelungen zu den Verbringungsleistungen zu beachten. Auch heute dürfte Haus B für die Katheterleistung keine Pflegesätze abrechnen, wenn es den Patienten nach Haus A zurückverlegt. Haus B muss seine Rechnung gegenüber Haus A stellen. Nur wenn Haus B eine Endbehandlung vornimmt und den Patienten nach Hause entlässt, kann es Pflegesätze abrechnen.

    Diese Verbringungsleistungen machen uns schon heute große Probleme. Die Rechtslage ist weder eindeutig noch unumstritten. Und die DRGs werden und da auch nicht helfen.

    Liebe Grüße

    M. Bracht

    Und hier noch ein Kommentar zu der Baserate-Diskussion:

    Die Baserate wird nur dann errechnet, wenn das DRG-System als Verteilungsmodell eingesetzt wird. Also, wenn ein Gesamtbudget gesetzt wird, das über DRG verteilt werden soll. Dies wird mindestens 2003 und 2004 der Fall sein. Da in dieser Phase die Krankenhausbudgets pauschal verhandelt werden sollen, macht diese krankenhausindividuelle Baserate also eine Aussage über das Kosten-, bzw. Budgetniveau eines Hauses. Erst später soll das DRG-System als Preissystem wirken: Die Baserate wird landesweit einheitlich bestimmt und das Krankenhausbudget in Abhängigikeit von den erreichten Gewichten variabel (mit den zu erwartenden Grenzen). Baserateberechnungen auf Hausebene gibt es dann nicht mehr. Lediglich bei der Bestimmung der landesweiten Baserate können die durchschnittlichen Kosten aller Krankenhausbehandlungen des Bundeslandes herangezogen werden (dies sollte zumindest so sein)

    Die Diskussion über die Höhe des deutschen CMIs verstehe ich nicht. Dieser kann weder größer noch kleiner als 1 sein. Er ist definitionsgemäß immer genau eins und spiegelt das durchschnittliche Kostenniveau einer Krankenhausbehandlung wider.Dies gilt natürlich erst dann, wenn das deutsche System erstellt ist und die deutschen Kostengewichte kalkuliert sind.

    Hallo Forum,

    ich freue mich über die Resonanz auf meinen Beitrag. Dies zeigt mir, dass es sich hier - wie vermutet - um ein Thema handelt, dass vielen von uns Kopfschmerzen macht. Was war also meine Motivation? Ich wollte ein einfaches, praktikables Modell, das Grundlage für eine weitere Diskussion sein soll. Dabei habe ich mich von der Vision leiten lassen, die Ebene der Kosten und die der Erlöse strikt zu trennen. Eine kostenbasierte Verrechnung der Erlöse würde aus meiner Sicht die Wirkungen eines Preissystems (wie es das DRG-System ja sein soll) aufheben. Deshalb sollte eine leistungsgerechte Verteilung der Erlöse erfolgen. Sonst könnten die Mitbehandler ihre Kosten einfach der Hauptabteilung zuweisen, ohne selbst einem Preisdruck ausgesetzt zu sein. Dies würde einer zielorientierte Krankenhaussteuerung in einem Preissystem widersprechen. Außerdem werden die meißten Häuser in der Entwicklung der Kostenträgerrechnung noch nicht so weit sein. Soweit die Theorie. In der praktischen Umsetzung scheinen mir unsere Ergebnisse verwertbar. Verbesserungen sind natürlich möglich. Ein Problem ist zweifellos die Verweildauerabhängigkeit (Anmerkung von Hr. Jacobs). Lösung: Verweildauer eng controllen oder Wirkung der Verweildauer im Modell reduzieren (z.B. Schweregrad höher gewichten als die Verweildauer). Zur Frage der Berechnung der Abteilungs-CMIs (Anmerkung Hr. Schroeders): Ich habe in der Tat nur Fälle ohne Verlegungen betrachtet. Dabei unterstelle ich, dass die nicht verlegten Fälle den durchschnittlichen Schweregrad für die Leistungen einer Fachabteilung widerspiegeln. Ich glaube, diese Annahme ist in einer groben Näherung gar nicht so falsch. Dies zeigen insbesondere unsere Daten in der Intensivmedizin. In einer Plausiberechnung hat sich gezeigt, dass die so berechneten DRG Erlöse pro Tag sehr nah an unseren Abteilungspflegesätzen liegen. Aber bei der CMI Festlegung der Abteilungen sind sicherlich Modifikationen denkbar. Interessant erscheint mir hier der Vorschlag, bei der Berechnung der Abteilungs-CMIs nur bestimmte (also typische) Behandlungsfälle der Fachabteilungen zur berücksichtigen. Dann wird die Sache aber schon sehr komplex. Ich bin da ja eher ein Freund von einfacheren Lösungen, auch wenn dann bei der Genauigkeit Abstriche gemacht werden müssen. In diesem Zusammenhang noch eine grundsätzliche Anmerkung: Die Diskussion über die Aufteilung der Erlöse ist aus DRG Sicht ja streng genommen kontraproduktiv. Schließlich besteht der Reiz des Systems ja darin, ein Behandlungsfall als ganzes zu betrachten. Deshalb sollte auch weiterhin das Ziel darin bestehen, den Proezeß der Behandlung als ganzes zu optimieren und nicht wieder künstliche Abteilungsgrenzen aufzubauen. Ich glaube allerdings, dass dazu noch einige Umstrukturierungen notwendig sind. Insofern ist mein Ansatz als eine Art Übergangslösung zu sehen. Schließlich wollen wir ja heute eine Antwort auf die Frage geben, welche Risiken sich für die einzelnen Fachabteilungen durch DRGs ergeben.
    Soweit einige Anmerkungen von mir. Ich freue mich auf weitere Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
    Der in meinem Vortrag in Berlin dargestellte Ansatz wird übrigens im April in der Sonderausgabe der ku zum Controllertag veröffentlicht. Dann können sich auch diejenigen, die in Berlin nicht dabei waren, in die Diskussion einschalten.

    Viele Grüße aus Hamburg

    M. Bracht