Beiträge von Rotes_Tuch

    Hallo Herr Hollerbach,

    das sind tatsächlich überraschende Aspekte! Ich bin bisher davon ausgegangen, dass auch gegenüber der Kasse (nicht dem MDK!) die Schweigepflicht gilt, ausgenommen die Daten nach §301 und der \"Kurzbericht\".

    \"die besondere Stellung des MDK im Prüfverfahren ist nicht etwa dem Datenschutz geschuldet , sondern vielmehr dem medizinischen Sachverstand\" - ist das irgendwo so festgelegt?

    Mir wäre eine Freigabe der Übermittlung medizinischer Sachverhalte an die Kassen eigentlich ganz recht - das würde viele Verrenkungen ersparen. Und spätestens nach Lektüre des MDK-Gutachtens weiß der Sachbearbeiter sowieso mehr oder weniger viele Details aus der Krankengeschichte seines Versicherten.

    Ist der ganze derzeitige Aufwand (z.B. MDK-Unterlagen im \"verschlossenen Kuvert\" zur Weiterleitung usw.) wirklich überflüssig und ungerechtfertigt?

    Bei Durchsicht des angeführten Urteils ergibt sich für mich folgendes Bild:

    \"Demgemäß können im Rahmen eines bis zu dreistufigen Prüfverfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten wie folgt bestehen:\"
    Stufe 1: die Daten nach §301, die zwingend zu übermitteln sind und dort \"abschliessend\" aufgelistet sind.
    Stufe 2: der Kurzbericht nach §2 (1) KÜV. Diesen kann die KK \"in Einzelfällen\" anfordern, um \"Notwendigkeit und/oder Dauer\" zu überprüfen. (Kodierung, Verlegung, Fallzusammenführung usw. demnach also nicht).
    Stufe 3: Einschaltung des MDK, dem dann auch als einziger Instanz die zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen überlassen werden müssen / dürfen.

    Das Schlupfloch, deutlich über den §301 und den \"Kurzbericht\" hinausgehende Sozialdaten an den Sachbearbeiter einer Krankenkasse zu übermitteln, ohne sich angreifbar zu machen, kann ich nicht erkennen.

    Leider bin auch ich juristischer Laie und von daher vielleicht übervorsichtig.


    Viele Grüße
    RT

    Hallo Forum,

    eine größere KK bedrängt uns, in großem Stil Fallprüfungen ohne den MDK durchzuführen. Dazu würden (medizinische!) Informationen fallbezogen bei uns abgefragt werden und eine Abrechnungsstelle der KK würde dann Stellung nehmen, ob die Abrechnung (ihrer Ansicht nach) korrekt ist.
    Auf eine Aufwandspauschale für unveränderte Fälle soll selbstverständlich verzichtet werden.

    Meiner Meinung nach würde damit der §275 verletzt, evtl. auch bestehende Landesverträge und insbesondere die ärztliche Schweigepflicht.
    Möglicherweise würden die ärztlichen MedCos der Abteilung sich persönlich strafbar machen...

    Laut Auskunft der betreffenden KK würden bereits \"zahlreiche Häuser\" teilnehmen und davon \"profitieren\". (Wovon denn bloß?)

    Wie kann man damit umgehen?
    Anzeige erstatten wegen Aufforderung zu einer Straftat?
    Sehe ich das zu eng oder zu formalistisch?
    (Wo kein Kläger.....)
    Was meint der MDK dazu (falls jemand mitliest)?

    Für Standpunkte und Argumente wäre ich dankbar.

    Vielen Dank!
    RT

    Hallo,

    nötiger als eine Gegen-Aufwandspauschale wäre die Etablierung einer unabhängigen Prüfinstanz. Der MDK hat diesen Status längst verspielt und die KKH haben (ausser den Sozialgerichten) keinen, an den sie sich bei ungerechtfertigten Benachteilungungen wenden könnten.

    Der Druck, der da aufgebaut wird, ist mir verständlich: nicht wenige Kassen erhalten von uns Rechnungen für Aufwandspauschalen, die im letzten Jahr in der Summe die zurückgezahlten Prüferlöse übersteigen! (Auch wenn einige Kassen nicht daran denken, die Aufwandspauschalen zu bezahlen...)

    Viele Grüße
    RT

    Hallo zusammen,

    bei uns lag es tatsächlich nur daran, dass _eine_ Fallnummer zwar in FAB, aber nicht in FALL vorkam. (Hallo Herr Balling!).
    Das ließ sich glücklicherweise schnell bereinigen...
    Das nur als Rückmeldung, falls andere ein ähnliches Problem haben sollten.

    Viele Grüße
    RT

    Hallo Herr Balling,

    ich bin einer Sache auf der Spur: könnte es zur Abweisung ALLER Daten kommen, wenn ein einziger Fall in einer Tabelle fehlt? Ich habe das korrigiert und bin jetzt sehr gespannt....

    Viele Grüße
    RT

    Hallo Atax und Klaus H.,

    danke für die Rückmeldungen. Auch wir haben einen Datensatz ans InEK geschickt, dieser wurde aber komplett wegen Formatfehlern abgewiesen. Leider keine Info, welche Formatfehler das sein sollen. Ich bin ratlos!
    Auf meine Rückfrage hat man bisher nicht geantwortet.

    Unser KIS stammt vom weltgrößten Softwarehersteller aus Walldorf und angeblich sind seit Dezember 2009 die neuen Datenformate umgesetzt. Wenn ich mir die Dateien ansehe, scheint das auch zu stimmen.

    Es würde mir sehr weiterhelfen zu erfahren, ob evtl. ein SAP-Haus schon eine erfolgreiche Datenlieferung gemacht?

    Viele Grüße
    RT

    Hallo Herr Hollerbach,

    die Datenstelle hatte ich schon kontaktiert. Man versprach mir die sofortige Zusendung der neuen Version des Prüftools (Version 2010.2) .... dabei ist es dann geblieben.
    Auf der 3M-Site gibt es bisher nur die Version 2010.1 zum download.

    Jetzt bin ich natürlich gespannt auf die neuen Beispieldateien. Danke für den Hinweis!

    Grüße
    RT

    Hallo zusammen,

    als einer der wenigen Medco-Saurier, die tatsächlich noch im operativen Geschäft zu arbeiten scheinen, plage ich mich mit der Datenlieferung nach §21.

    Das Prüftool von 3M zeigt mir an, dass SÄMTLICHE Datensätze wegen Formatfehlern abgewiesen würden. Aber welche Formatfehler sollen das wohl sein?
    Das \"Merkblatt\" des InEK mach schlaue Angaben, wieviele \"Semikola\" in den einzelnen Dateien vorkommen sollen (S.12). Diese stimmen aber nicht mit den Vorgaben der Datensatzbeschreibung überein und passen noch nicht mal auf die eigenen Beispieldateien des InEK.
    Übrigens werden auch die offiziellen Beispieldateien vom Prüftool komplett abgewiesen!

    Soviel Dilettantismus und Murkserei...das stimmt mich leicht traurig.

    Woran soll man sich da halten?

    Sonnige Grüße
    RT