Der erste Fall besteht aus drei Teilen: erst bei Ihnen, dann die Coro im externen Haus, dann wieder bei Ihnen). Daraus entsteht ein Gesamtfall mit einer DRG. Gegen diesen Gesamtfall wird der zweite Aufenthalt (pAVK) geprüft: 30-Tage ab erster externer Verlegung + Basis-DRG oder Partitionsabfolge?
Beiträge von Rotes_Tuch
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Hallo,
bei unserem MDK werden solche Fragen viel pragmatischer gelöst: HD ist diejenige aus der Kausalkette (zwischen Geburt und akutem Aufnahmeanlass), die die billigste DRG erbringt.
Viele Grüße
RT -
Hallo Botticelli,
Sie beziehen sich auf das Fallbeispiel 1 der \"Hinweise - Kombinierte Fallzusammenführung\". Dort steht der Hinweis: \"Weitere Voraussetzung für die Einbeziehung des 3. Aufenthaltes ist die Erfüllung des entspr. Kriteriums aus §2 FPV (Basis-DRG oder Partitionswechsel)\".
Vermutlich ist keines dieser Kriterien bei Ihrem Fall erfüllt.Viele Grüße
RT -
Hallo Herr Rembs,
mein Favorit: \"Menopause - Das Musical\"
Grüße
RT -
Hallo zusammen,
welche (legalen) Möglichkeiten hat eine GKV, ein ihr unangenehmes MDK-Gutachten anzufechten?
Wenn das Gutachten den Fall unverändert lässt (es also keine neue Rechnung gibt) ist i.d.R. bis zur Vorlage des Gutachtens die Prüffrist längst verstrichen, eine weitere Prüfanzeige also nicht mehr gültig.
Irgendeine Art von \"Widerspruchsrecht\" gegen ein falsches oder unangenehmes MDK-Gutachten ist in den Bestimmungen nirgends fixiert (soweit ich weiß), genau so wenig wie für die KH-Seite.
Für das KH bleibt als letzte Möglichkeit die Leistungsklage beim SG, wenn die Kasse verrechnet oder rückbucht.
Und für die Kasse?Viele Grüße
RT -
Hallo medcontroller,
ich glaube nicht. Gleiche DRG (E63Z) aber Aufnahme des 2. Falles ausserhalb der oGVD des ersten Falles (3 Tage = 21.3.).
Man wird Ihnen seitens der Kasse natürlich entgegenhalten:
1. mutwilliges Fallsplitting
2. das war nur eine Beurlaubung vom 21.3 bis 22.3.
3. der zweite Fall ist eine Komplikation des ersten Falles
Viel Erfolg!
RT -
Hallo Gertig,
ich würde dem MDK zustimmen, was die HD angeht.
Das wirkliche Problem ist die fehlende Vereinbarung. Sie fallen in eine Systemlücke und haben das Nachsehen.
Vielleicht ist die Kasse einsichtig und lässt sich auf ein Gespräch ein. Es ist doch klar, dass die intensivmed. Versorgung eines Verbrennungsopfers nicht mit 600€ / Tag abgegolten sein kann.
Oder verhandeln Sie evtl. erst noch für 2009? Dann wäre das ja nur eine Abschlagszahlung und der Rest wird ausgehandelt.Viele Grüße
RT -
Guten Morgen,
man verzeihe mir meine eindimensionale Sichtweise, aber ich sehe im QB nur ein weiteres Instrument für die Kostenträger, sich Einblick in die internen Abläufe und Daten der Krankenhäuser zu verschaffen. Den PDF-Teil halte ich für komplett verzichtbar.
Im Übrigen halte ich es mit Jack Nicholson (\"Chinatown\"): \"Nichts tun, was man nicht tun muss!\"
Sonnige Grüße
RT -
Hallo Herr Schaffert,
herzlichen Dank, das klappt hervorragend!
In der ersten Abfrage ist mir die Bedeutung von \"ICD.ID\" nicht klar, es geht aber auch ohne. In der zweiten Abfrage könnte man noch das Feld \"Diagnoseart\" ergänzen, um die ergänzten Diagnosen als ND zu qualifizieren (falls das den Grouper interessiert).
(Für den Import nach und den Export aus Access habe ich mir \"Spezifikationen\" gebastelt, das spart Zeit und Nerven.)
Viele Grüße & Respekt!
RT -
Hallo zusammen,
ich suche nach einem Verfahren, um in der ICD-Datei eines §21-Datensatzes pro Fall eine bestimmte Nebendiagnose zu ergänzen.
Mir steht nur Excel und Access zur Verfügung.Vielleicht hat schonmal jemand ein Verfahren ausgetüftelt und würde dieses Wissen mit mir teilen.
Vielen Dank!
Grüße
RT -
Hallo,
es trägt vielleicht zur Klärung bei, von wem Unterlagen angefordert werden:
Wenn vom MDK - gesetzliche Kasse: Prüffrist verstrichen.
Wenn von der Versicherung selbst, wahrscheinlich PKV: keine Prüffrist.
(Meines Wissens kann eine gültige Prüfanzeige mit Anfroderung von Unterlagen bei GKV-Patienten nur vom MDK kommen, nicht von der GKV selbst).
Grüße
RT