Beiträge von Rotes_Tuch

    Hallo JanH,

    das erschüttert mich: ich habe mich bisher nie darum gekümmert, dass Codes von Überliegern gemappt werden sollen und dass für die OPS-Ziffern eine andere Vorgabe gilt als für die ICDs.
    Mich hat nur immer gestört, dass es unsinnig ist, die Fälle nach dem Entlassdatum zu selektieren, wo doch die Kataloge entsprechend dem Aufnahmetag zur Anwendung kommen.

    Danke für die Hinweise und die nützlichen links!

    Viele Grüße
    RT

    Hallo zusammen,

    gilt das Informationsverbot nur für die GKV?

    Uns beschäftigen hier zunehmend Fälle mit der PKV, wo Versicherte von ihrer Vers. darüber informiert werden, wir hätten falsch abgerechnet. Mit dieser Begründung wird den Pat. dann nur ein Teil der von ihnen oft bereits verauslagten KH-Rechnung zurückerstattet. Der Ärger der Pat. richtet sich natürlich erstmal gegen uns.

    Auch wenn klar ist, dass ein Vertrag (falls kein Klinikcard-Verfahren greift) nur zwischen dem KH und dem Pat. existiert - das ist einer herzkranken 85-jährigen Beamtenwitwe nur schwer zu erklären. Und rufschädigend gegen uns ist es allemal, finde ich.

    Viele Grüsse
    RT

    Hallo zusammen,

    die gestrige Entscheidung (oder Nichtentscheidung?) des BSG zum Az B 1 KR 24/08 R (siehe \"Neuigkeiten...Terminbericht...\", Punkt 6) führt bei mir als Nichtjuristen zu viele Fragen....

    Will uns das BSG sagen, dass die nachträgliche Kürzung der Verweildauer rechtens ist, solange keine \"medizinischen Gründe\" (und wie die gesehen werden, wissen wir ja) für einen zweiten Behandlungstag vorliegen?
    Oder ist alles weiterhin in der Schwebe und das LSG muss nochmal ran?

    Vielleicht können die Medizinjuristen in der Gemeinde da etwas Licht hineinbringen?

    Vielen Dank!

    RT

    Hallo Herr Dietz,

    warum wegen Komplikation zusammengeführt? Fällt die Wundheilungsstörung in den Verantwortungsbereich Ihres Hauses? (Aber das nur am Rande).

    Ansonsten könne es vielleicht sein, dass Sie den Pat. ganz am Ende nicht nach Hause entlassen sondern irgendwohin verlegt haben oder ihn ganz am Anfang von irgendwo übernommen haben?

    Viele Grüße
    RT

    Hallo Brigitte B.,

    mein Erklärungsversuch wäre, dass es sich um den passageren Verschluss der Zentralarterie des Auges handelt, also streng genommen um eine ophtalmologische Erkrankung.
    Zugleich ist es aber auch ein Warnsysmptom für evtl. drohende vaskuläre Ereignisse (Schlaganfall, Herzinfarkt).
    Eine Gruppierung in eine TIA- oder Schlaganfall-DRG käme mir sonderbar vor. Ebenso scheint mir die Neurologische Komplexbehandlung da etwas weitreichend...

    Ebenfalls schöne Pfingsten!
    RT

    Hallo & danke,

    die NUBs wurden beantragt und haben die \"1\" gekriegt.

    Bei der Kalkulation stellt sich die Frage: den Mehraufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren (wenn es eins gibt) kalkulieren und mit der OPS koppeln - also analog zum ZE?
    Was, wenn es kein bisheriges Verfahren gibt?
    Oder könnten die Kassen auch auf die Idee kommen, \"Gesamtfälle\" zu verhandeln, also zu fordern: wenn die und die Indikation vorliegt und die oder die Leistung erbracht wurde und die oder die DRG herauskommt - dann ist das ein NUB-Fall und wird (als Gesamtfall) entsprechend bezahlt?

    Grüsse
    RT

    Hallo Forum,

    wir würden gerne demnächst unsere ersten NUBs verhandeln. Wie wird das gemacht? Verhandelt man für die zugrundeliegenden OPS-Leistungen (soweit vorhanden) quasi ein Zusatzentgelt? Oder verhandelt man ein Paket aus DRG und zusätzlichem NUB?

    Viele Grüsse
    RT

    Hallo Forum,

    immer mal wieder gibt es Angebote und Vorschläge von niedergelassenen Kollegen, unserem Haus eine bestimmte Patientengruppe zuzuleiten und dann selbst hier im Haus bestimmte operative Leistungen an den Patienten zu erbringen. Abgerechnet werden sollen die Fälle als stationäre DRG-Fälle (nicht als Belegfälle!) des Hauses, der Niedergelassene möchte für seine Leistung ein fixes Honorar.

    Für mich wirft das Fragen auf:

    - kann ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe von nicht bei ihm angestellten Ärzten gegen Honorar erbringen lassen?

    - handelt es sich bei einem solchen Modell möglicherweise um eine verdeckte (und höchstwahrscheinlich nach der Berufsordnung für Ärzte unzulässige) Einweiser- oder Kopfpauschale?

    - wie sinnvoll ist so ein Modell, wenn das Haus alle Risiken trägt (Komplikationen, MDK-Kürzungen, evtl. schlechte Mundpropaganda, falls was schief geht) und der niedergel. Arzt in jedem Fall sein Honorar einstreicht?

    Ich bin gespannt, welche Meinungen es dazu gibt...

    Grüsse
    RT

    Hallo zusammen,

    ich möchte nicht in die juristische Diskussion der Experten einsteigen - viele Aspekte, viele Sichtweisen...

    Mir wäre wichtig, mal wieder den grundsätzlichen Aspekt der nachträglichen Herabkürzung eines stationären Falles in Erinnerung zu bringen:
    Die volle Leistung wurde (i.d.R.) erbracht, der volle Ressourceneinsatz wurde geleistet. Dafür sieht das DRG-System den regulären Erlös vor.
    Die derzeit massenhaft stattfindende Prüfpraxis, hinterher (und oft wider besseres Wissen) einfach eine frühere Entlassung zu postulieren, die man ja glücklicherweise nicht als Behandler zu vertreten hat, ist meiner Meinung nach verkehrt, steht im Widerspruch zur Intention der uGVD und nutzt eine Regelungslücke aus, die dringend geschlossen werden muss.

    Hier wäre meines Erachtens eher der Gesetzgeber als die Gerichte gefordert.

    Viele Grüße
    RT