Beiträge von Rotes_Tuch

    Vielen Dank für die Beiträge, v.a. an Hr. Schaffert.
    Doch, wir ändern die Falldaten und erstellen eine komplett neue Rechnung.
    Die Verweildauerdaten ändern wir nicht sondern erfassen ggf. \"Tage ohne Berechnung\" - das immerhin läßt unser ansonsten erbärmlich mieses KIS zu.
    Wir forschen weiter.
    Einen schönen Feierabend
    RT

    Hallo Forum!

    bei uns ändert sich der BFW mehrmals unterm Jahr. Das wirft Fragen auf, aber leider bin ich kein Abrechnungsexperte, deshalb hoffe ich auf die Spezialisten!

    Welcher Basisfallwert gilt bei der stationären Abrechnung:
    Der am Aufnahmetag gültige? Oder der am Tag der Rechnungserstellung gültige? Oder vielleicht ein anderer?

    Und jetzt noch eine Expertenfrage: Wenn ein abgerechneter Fall vom MDK geprüft wird und sich durch Veränderungen das Relativgewicht vermindert - mit welchem BFW wird der geänderte Fall neu abgerechnet?

    Das klingt vielleicht ein wenig spitzfindig, doch die praktischen Auswirkungen sind enorm: Sehr viele Kassen schicken uns nach erfolgter MDK-Prüfung (mit Minderung des Relativgewichtes) eine Rückzahlungsaufforderung, die um einige Cent bis einige Euro nicht mit der bei uns ermittelten Differenz übereinstimmt. So gibt es immer viel Klärungsbedarf, z.B. auch mit unserer Buchhaltung.
    Ich vermute den Grund dieser Abweichungen darin, dass die Kasse und wir evtl. unterschiedliche BFW zugrunde legen.

    Viele Grüße
    RT

    Hallo zusammen,

    der Faden ist zwar schon etwas älter, trotzdem noch ein Kommentar:

    Die ganze Diskussion ist sinnlos, denn so wie es laut Adorno \"Kein richtiges Leben im falschen\" gibt, so kann es im Fall der nachträglichen (!) rückwirkenden (!) fremdbeurteilten (!) und interessengesteuerten (!) Streichung von real erbrachten Krankenhausleistungen keine richtige Lösung für damit verbundene Teilprobleme geben. Das ganze Konstrukt ist falsch!

    Freundliche Grüße
    RT

    Hallo Forum,

    der Ärger über die Tricks, Spirenzchen und tlw. auch nicht legalen Vorgehensweisen einer KK hat das erträgliche Maß überschritten.
    Nun überlegen wir, ob wir (mit entsprechender Medienbegleitung) einmal für 14 Tage die Behandlung von Versicherten dieser KK verweigern (außer Notfälle, versteht sich).

    Motto: \"Ihre Krankenkasse weigert sich, für Ihre Behandlung aufzukommen. Wir können Sie leider nicht umsonst behandeln. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, warum man Ihnen nicht helfen lassen will.\"

    Ist das machbar? Welche Konsequenzen könnte das haben?
    Gab oder gibt es auch anderwo solche Überlegungen?

    Wie ist die Meinung der Klinikkollegen hier zu solchen plakativen Aktionen?


    :t_teufelboese: