Beiträge von controlletti

    Moin Jannis,

    bitte nicht vom MDK auf\'s Glatteis führen lassen. Wo steht, dass man prophylaktische Prozeduren nicht kodieren darf?

    Die DKR P001f beschreibt, anders als die D003i Nebendiagnosen, keinen zusätzlichen Ressourcenverbrauch. Sie schreibt vielmehr vor, dass alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, auch zu kodieren sind. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein. Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder chirurgischer Natur ist, ein Eingriffs- oder Anästhesierisiko birgt, Spezialeinrichtungen oder Geräte oder eine spezielle Ausbildung erfordert. Eine perkutane intraarterielle Spasmolyse ist zwar nicht chirurgischer Natur, sie birgt aber ein erhöhtes Eingriffsrisiko und erfordert durchaus eine spezielle Ausbildung.

    Ein Exklusivum im Sinne eines Kodierverbotes der Spasmolyse neben einer peripheren PTA gibt es nicht, anders als für den OPS 8-837 (Exkl.: [...] Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen (8-837)), ebenso wenig ein Inklusivum unter OPS 8-836. Ganz im Gegenteil, denn dort steht: \"Weitere perkutan-transluminale Gefäßinterventionen sind unter 8-83c zu finden\".

    Gruß Ekhard Wille

    Aber es geht hier doch nicht darum, dass hier ein paar tausend Dollar nachkodiert oder meinetwegen auch \'rausgeprüft werden. Es geht darum, dass hier eine Kasse nach Jahren endlich im Stande zu sein scheint, eine Prüfsoftware einzusetzen und jetzt Ihre \"Kernprozesse\" (zumindest, was die DRG-kontrolle anbelangt) völlig verspätet nachholt, lange nachdem alle Jahresabschlüsse und Ausgleichsrechnungen abgeschlossen sind. Ich denke, dass wir recht wenig zu befürchten haben und sehr gut und DKR-gerecht kodieren. Das war auch schon damals unsere Philosophie. Ich schicke auch gelegentlich Rechnungskorrekturen lange nach Abschluss der 6-Wo-Frist zu unseren Ungunsten \'raus, ohne dass mich ein MDK oder eine Kasse darum bittet oder mir auch nur eine Prüfung angezeigt hat. Wenn ich Kodierfehler finde, korrigiere ich sie.

    Dennoch haben wir damals wie heute auch noch Dokulücken und wenn mich jetzt eine Kasse plötzlich mit angeblich falsch kodierten Hypokaliämien aus 2004 konfrontiert, nur weil sie jetzt eine Software hat oder jemanden, der sich jetzt darum kümmert, dann finde ich es legitim, nach vergessenen Anämien oder Keimnachweisen zu suchen. Und davon gab es seinerzeit etliche und heute auch noch einige. Das hat mit \"Kernprozesse nicht im Griff haben\" herzlich wenig zu tun. Oder gab und gibt es derlei in Bochum nicht? Falls nein: Respekt - auch wenn\'s nicht glaubwürdig klingt.

    Ich will ja nur, dass dieser Blödsinn aufhört. Wie gesagt: um ein paar Euro geht es mir zumindest überhaupt nicht. Das wäre in der Tat ein wenig kurz gegriffen.

    Aus einem chefärztlichen Entlassungsbrief:

    \"sodass Frau XXX am soundsovielten an den Folgen einer Pneumonie mit der Entwicklung eines akuten Nierenversagens wenige Stunden vor ihrem Tode verstarb.\"

    Hm - wahrscheinlich sogar noch vor der Chefarztvisite...

    Hallo Herr Lückert - hallo Forum.
    Ich kenne eine prima Software und würde Ihnen auch gerne helfen, denn ich denke, wir haben \"Probleme\" mit der gleichen Kasse. Vergangene Woche bekam ich erst ein Schreiben, dass die Kasse aufgrund einer BVA-Prüfung, nach der unser Haus auffällig gewesen sein soll, gehalten sei, Altfälle zu kontrollieren. Anschließend trudelten dann knapp 40 MDK-Anfragen zu 2004er-Fällen ein...

    Bin gerade dabei, die Jahre 2005 und 2004 systematisiert nachzuprüfen und habe dazu prima Prüfungen gebastelt. Derzeit korrigiere ich ca. 1 bis 3 alte Rechngen täglich, mache das aber noch alleine. Ab kommender Woche machen wir das dann zu viert und ich habe gerade Unterstützung aus 4 anderen Häusern der Region angeboten bekommen, die in Kürze alle mit dem gleiche Anschreiben freundlich auf notwendige Rechnungskorrekturen aus 2004 aufmerksam machen werden. Freitags werde ich nicht aus dem Haus gehen, ohne nicht mindestens 3000 Euro nachberechnet zu haben. Dabei achte ich strikt darauf, dass alles völlig regelkonform und DKR-gerecht sowie MDK-fest vonstatten geht. Auf eine Anfrage beim BVA, nach Grund und Sinn und Inhalt des Prüfverfahrens, habe ich eine vertröstende Antwort bekommen. Der zuständige SB, der unsere Prüfung initiiert habe, sei noch bis zum 11.08 im Urlaub und ich solle mich solange bitte gedulden. Meine Anteort: das sei kein Problem, ich würde solange meinerseits das Jahr 2004 überprüfen, damit auch alles seine Richtigkeit habe.

    Als ich im vergangenen Jahr die ersten Fälle aus 2004 vorgelegt bekam und mich telefonisch beschwert hatte, sagte man mir, dass die KK nun endlich die passende Prüfsoftware habe und jetzt eben in der Lage wäre, die alten Jahre aufzuarbeiten.....
    Noch Fragen? Dann war lange Pause und nun scheint hier erneut eine Prüfwelle zu kommen.

    Aber wir haben in der Zeit ja auch nicht gerade geschlafen. Niemals hätte ich aus freien Stücken angefangen, die alten Jahre mit neuen Methoden zu durchforsten (Jahresabschluss? Ausgleichsrechnung? Anstand?). Nun werden wir das wohl so machen müssen. Wirklich klasse finde ich das auch nicht, denn es widerstrebt mir. Aber wenn man erst mal aus 93 B[h] 99 gemacht hat, weil die Intensiv in 2005 eben noch Dokulücken hatte, dann legt sich die Scheu recht schnell. Nach Sichtung der bislang angefragten knapp 40 Fälle und der bisherigen Rechnngskorrekturen sind wir bereits jetzt schon im Plus.

    Alles weitere nebst Tips und Tricks und Hilfestellung gerne in den PN. Komme auch gerne mal einen Tag nach Berlin. Passt gut, denn die Kasse mit der neuen Prüfsoftware hat dort glaube ich auch ihren Sitz. Dann zeige ich Ihnen mal, was ich mit meinem alten §21-Datensatz aus 2005 so alles ermittelt habe. Schauen wir mal, was dsnn passiert.
    :i_baeh:

    Also: mit solidarischen Grüßen aus Neumünster. Hm, wenn ich es mir recht überlege, sollten eigentlich alle Häuser anfangen, ihre Altfälle dieser Kasse noch einmal näher anzusehen. Ich glaube, dann ist der Spuck schnell vorbei. Ich bekomme gerade richtig Lust, dass eventuell ein wenig zu moderieren...

    • Fälle mit pAVK 3° oder 4° bzw. mal perforans oder Gangrän ohne Keimnachweis
    • Fälle mit pAVK 3° oder 4° bzw. mal perforans oder Gangrän und oberflächlicher Wundrevision. Gelegentlich fehlen hier Revisionskodes, Kodes für Knochenresektionen (OPS 5-788.04), evt. Osteomyelitis.
    • Fälle aus ext. QS per Datenbankzugriff auf \"Komplikationen\" abfragen und gegen die § 21-ICD-Datei laufen lassen.
    • Fälle der internen QS (Pflege / Dekubitus) auf Dekubitus abfragen und gegen die § 21-ICD-Datei laufen lassen.
    • Fälle, bei denen die mittlere VWD um mehr als 30% überschritten war, die DRG theoretisch einen CCL-Splitt aufweist aber der PCCL unter 3 lag bei einem Alter über 75
    • Fälle, bei denen eine Infektion ohne Keimnachweis kodiert wurde
    • Fälle, bei denen der HB unter 8 war (per Datenbankzugriff auf die Laborsoftware / die Laborwerte im KIS) und keine Anämie kodiert wurde.
    • Fälle mit Apoplex ohne Nennung der Ausfälle (ICD aus (\'I60%\', \'I61%\', \'I63%\', \'I69%\') und keine ICD aus (\'G81%\', \'R13\', \'R15\', \'R32\', \'R47.0\', \'N39.3\', \'N39.4%\'))
    • Unspezifischer Kode für respiratorische Insuffizienz (ICD = J96.9 und nicht (J96.0 oder J96.1))
    • Metastasen ohne Nennung des Primärtumors.
    • Nennung zweier primarii ohne ICD C97!
    • Alle Fallnummern ab der zweiten Aufnahme von Patienten, zu denen es mehrere operative DRGs der MDC V gibt ohne Revisionskode.
      (relevant für DRG F01, DRG F05, DRG F07, DRG F13, DRG F14, DRG F28, DRG F31, DRG F33, DRG F54, DRG F59).
    • Fälle mit OPS 8-152 prüfen, ob nicht in Wahrheit eine Bülau gelegt wurde.
    • Fälle mit \'J44.82\', \'J44.89\', \'J44.90\', \'J44.91\', \'J44.92\', \'J44.99\' prüfen, ob nicht spezifischer hätte kodiert werden können.

    Offen gestanden wäre ich eigentlich gar nicht auf die Idee gekommen, das die Regelung nicht auch für TK oder Psych oder Vor- und Nachstationär oder AOP gelten könnte.

    Übrigens gehen bei uns mittlerweile einige Anerkenntnisse der Kostenträger ein bzgl. 100 Euro für Fälle mit Entlassung vor dem 01.04. und späterer Rechnungsstellung.

    Moin ToDo! 8)

    Das langweilige Warten hat ein Ende. Wir haben einige Fälle vor das SozGericht getragen - in unterschiedlichen Konstellationen. Auch mit Entlassungen vor dem 01.04. und Rg-Stellung danach. Bislang sind nach Eingang der Klageschriften in fast allen Fällen Anerkenntnisse der Kostenträger abgegeben worden. Allein gestern habe ich wieder drei bekommen.

    Gruß aus dem Norden!

    1-691.1 steht im OPS-Kapitel für diagostische Maßnahmen - also bloß gucken, ohne Exzision und ohne helfen.
    Sobald man mehr will als nur Diagnostik, ist alles mit 1 am Anfang falsch. Bei 5-401 steht \"Exzision einzelner LKs und L-Gefäße\" ober \'drüber - also keine reine diagnostische Mediastinoskopie.