Hallo,
ich bin ja normal auch für höheren Erlös für die Klinik :-))
Aber andererseits fällt mir dazu eben auch die HD-Definition ein (frei zitiert): HD ist die Diagnose, die hauptsächlich für die Veranlassung des Aufenthalt verantwortlich usw. Nun ist halt die Frage, wie der "gemeine Jurist" das Wort "Veranlassung" definiert... Nur der Anlass zur Aufnahme (HD: Gastroenteritis) oder eben Anlass für den gesamten Aufenthalt - da wäre meiner Ansicht nach doch das Aneurysma die HD, da dies ja den Aufenthalt in Länge und Umfang massgeblich bestimmt hat und diese Krankheit ja bereits mitgebracht wurde.
Oder anderes Beispiel: Hätte man ein Colon-Ca gefunden und operiert, hätte man dies doch auch zur HD gemacht?
Natürlich kann man dies drehen und wenden wie man will, es wird immer Probleme geben - was, wenn ein vorbekanntes Aneurysma während eines sonstigen Aufenthaltes wegen OSG-## rupturiert und man es dann operiert...? Da würde ich nun das Aneurysma vielleicht auch nicht unbedingt zur HD machen (ohne Kenntnis von RG in einem solchen Falle).
Viele Grüße
P. Dietz