Beiträge von P_Dietz

    Und was lese ich bei DIMDI:
    Z03.-

    Inkl.: Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind

    Also das gleiche wie in den DKR - wer behandlungsbedürftig ist - und das sind Leute, die z.B. auf der INT aufgenommen werden und mit Heparin/Nitro behandelt werden, können NICHT mit Z03.4 kodiert werden - und gehören deshalb auch nicht in diese Thoraxschmerz-DRG.
    Ich für meinen Teil werde dieses unsere intern. Chefs so verkaufen - und ich wette, dass die das gleiche denken!

    Viele Grüße
    P.Dietz

    Nun hat's doch nicht bis morgen gereicht...

    Also:
    Verlegungsabschlag:
    mittlere VWD gerundet auf die nächste ganze Zahl (15,6 ->16)
    minus Belegungstage (-3)
    multipliziert mit Abschlagsrelation (0,107)
    =(16-3)*0,107= -1,391

    Satz 1 sagt, ein Abschlag muss bei Verlegung in anderes KH berechnet werden
    Satz 2 sagt,ein Abschlag muss bei Zu-Verlegung erfolgen

    jeweils wenn die mittlere VWD unterschritten ist.

    Also:
    RG (F61Z) =1,789- 1,391-1,391 =-0,993 ????

    Ok, mein Fehler liegt in der Rundung, so wird's etwas besser hihi!

    Da werde ich wohl morgen mal einen Beamten aufscheuchen müssen!

    Ruhige Nacht!
    P. Dietz

    Tja, die Tücke mit dem Rechenfehler...
    Da werde ich morgen nochmals im Büro nachschauen, heute abend fehlt die Lust dazu.....

    Wo aber steht, dass die lieben Kassen nicht zweimal was abziehen dürfen? Mir kommen schon Fälle zu Ohren, wo z.B. heute schon was abgezogen werden will, was übermorgen erst gilt!

    Dass ein Pat. mit V.a. Endokarditis (dem geht's vermutlich schlecht!), nicht direkt heimatnah aus der Suchtklinik verlegt wird, ist eigentlich klar. Hinterher kann man sich natürlich fragen, warum er nach 3 Tagen schon weiterverlegt wurde - aber wie ist es auf der Station (Patient: Bettel, bettel! Doc: von mir aus (denkt sich, beim Junkie kann ich eh nix gewinnen..). Die Realität ist so!

    P. Dietz

    Hallo,
    bei der Aufarbeitung alter Fälle zum Zwecke der Abschätzung der Folgen des DRG-Modells kommen bei mir Fälle raus, bei denen bekommt die Krankenkasse was raus!

    z.B.:
    Pat aus einer Suchtklinik, kommt mit Endokarditis (DRG F61Z), wird nach 3 Belegungstagen heimatnah weiterverlegt, ergibt:
    DRG - RG 1,789
    abzgl. Aufnahme aus anderem KH = -1.4552
    abzgl. Weiterverlegung vor Mittlere VWD =-1.4552
    ergibt: ?(
    Genau -1,1214 * Basisfallwert...

    Habe ich da was falsch verstanden oder was???

    Ja was sagt man dazu???

    Beste Grüße aus dem sonnigen Süden!
    P.Dietz
    Anästhesist und Datenbankwühler...

    Nun muss ich doch nochmals nach"treten" ;)

    Die Lektüre der Manuals ergibt für die DRG Thoraxschmerz Hauptdiagnosen aus der Gruppe Symptome (R..) und Ausschluss...(Z..)

    Ich finde diese Diagnosen/DRG passt zu Pat. - wie wir sie ja alle kennen -, die z.B. abends nach 2-3 Bier so ein Stechen spüren, und mal den Notarzt rufen oder ins Krankenhaus gehen, denn sie haben mal was von Herzinfarkt gehört.
    Man "sieht" es den meisten doch an, ob sie "zum Ausschluss Infarkt" halt mitgenommen werden (wollen) oder ob sie vielleicht doch krank sind. Auch die aufnehmenden internistischen Kollegen schliessen sich der Meinung des Notarztes doch meist an oder verfahren bei direkt aufgenommenen Pat. ähnlich. Der Pat. bekommt ein EKG, Labor, ein Bett und kommt sicher NICHT auf die Intensiv.

    Wenn einer aber "krank" aussieht bzw. seine Beschwerden entsprechend schildert, auch wenn das EKG und Labor primär negativ sind, kommt zumindest mit "instabiler AP" (=neu aufgetretene oder verschlimmerte AP-Symptomatik - liebe Kardiologen, irre ich da nicht?) bzw. neuer "akutem Koronarsyndrom" auf eine Überwachungsstation und wird BEHANDELT (und wird in good old Germany bald den HK abbekommen, ggf. ambulant und später).

    Für mein Verständnis ist die Thoraxschmerz-DRG da einfach und schlicht falsch. Ich muss da weiterhin die Meinung vertreten - auch der Kardiologe stimmt ja zu! -, dass mindesten eine instabile AP zu kodieren ist, es treffen mehrere Punkte der D008a zu.

    Auch die Argumentation, dass das RG damit verschlechtert wird, kann ich nicht gelten lassen - dann war das RG vorher auch falsch. Was einen nicht wundert, wenn man die schlaffe Datenbasis bisher ansieht.

    Wenn Abteilungen schon immer anders kodiert haben, ist das für mich kein Grund, die gleichen "Fehler" auch zu machen.


    Immer noch Einwände?

    Aus dem frischen Tiefschnee :besen: grüsst

    P.Dietz

    ok,ok,
    ungewöhnlich, zugegeben, mit Thoraxschmerz hatte ich da die DRG gemeint.
    Andererseits:"Ob der Patient symptomfrei oder symptomatisch in Ihrer Notaufnahme ankommt, ist kei kodierrelevantes Kriterium. " Also warum nicht so?

    Die Definition des Infarkts aus dem DÄB ist zwar nett, hilft aber hier nicht weiter, denn auch der Infarkt ohne EKG-Veränderung wird doch als solcher therapiert, hilft hier also auch nicht.

    Ich denke, dass gerade solche häufigen Dinge richtig geregelt gehören, und das ist es eben bisher nicht! Manche Einteilungen in eine bestimmte DRG sind o.k., und wir haben alle genug Arbeit, mit den unstrittigen Einteilungen - warum soll man strittige nicht so kodieren, wie man's vertreten kann, und - das sage ich einfach mal so als "Leistungserbringer" - wie's halt mehr Geld gibt?
    Es ist doch so wie mit der Arbeitszeit-Geschichte!

    Hallo Herr Selter,
    die Uni Münster ist natürlich eine Kapazität in der Kodierwelt, aber warum soll man jedem Streit aus dem Wege gehen (ich bin normal ein friedlicher Mensch, nur manchmal :nuke: ...)??

    Die Unterscheidung "Ausschluss"-Diagnose oder "Verdachts"-Diagnose ist doch nirgends in den Kodierregeln festgelegt, oder irre ich mich?
    Und für Verdachtsfälle gilt nun mal: Ist eine Behandlung in Bezug zur Verdachtsdiagnose vorgenommen worden, ist diese als Hauptdiagnose zu kodieren.
    Ich finde Thoraxschmerz nur dann angemessen, wenn man z.B. einen Pat. nach Nitro im NAW symptomfrei in der Klinik abliefert und er nach 1 Tag mit neg. Labor, Klinik und EKG wieder geht.
    Aber selbst da haben Sie die KHK noch nicht "ausgeschlossen". Gibt F66B mit 0,59 - immer noch mehr als Thoraxschmerz!

    Wird der Pat. erst unter Nitrat beschwerdefrei, dann habe ich ihn wie einen Infarkt therapiert und am Ende des Aufenthalts gibt es immer noch den Verdacht - er hat ein Kriterium für ein akutes Koronarsyndrom.

    Das soll mir ein MDKler mal streitig machen.

    :angry:

    Sonst noch Meinungen?

    P.Dietz

    Hallo,

    wir sind hier im Süden gerade auf einen interessanten Aspekt gestossen:

    Pat. mit Thoraxschmerzen, die auf der Intensiv/Notaufnahmestation mit Nitro/Heparin bis zum Ausschluss einen Herzinfarktes behandelt werden, bekommen die Hauptdiagnose "Myokardinfarkt", selbst wenn sie keinen haben. Denn D008a sagt, Hauptdiagnose ist die Verdachtsdiagnose, wenn eine Behandlung durchgeführt wurde.
    Macht statt DRG F74Z (RG 0,518) z.B. die F60B (RG 1,263).

    Liege ich da richtig??
    Oder gibt's andere Meinungen?

    P.Dietz
    Anästhesist, Controlling

    Hallo zusammen,

    ich hätt` da mal `ne Frage:
    Pat. kommt auf die Uro für 1-n Tage
    (n bei Marcumareinnahme o.ä.) zur Prostatabiopsie (PSA bei Hausarzt erhöht oder suspekter Tastbefund).
    I.d.R. geht der Pat. lange bevor das histologische Ergebnis eintrifft, so dass der Stat.-Arzt nicht weiss, ob Karzinom oder nicht.
    Da er aber fleißig ist, kodiert er, wenn der Pat. geht:
    Z12.- Spezielles Screening auf Neubildungen und
    1-464.0 Transrektale Stanzbiopsie der Prostata
    das ergibt -je nach Grouper - 961Z oder 960Z.

    Hier kommt man mit der §301-Verpflichtung zur Abgabe der Entlassanzeige innerhalb von 3 Tagen und der Pflicht zur korrekten Kodierung in die Klemme.

    Was gibt`s da für Ansätze?
    Oder auch: Was ist die korrekte Kodierung?
    C61 Prostatakarzinom bzw. N40 Adenom + 1-464.0 Biopsie?
    oder alternativ?


    Dr. Peter Dietz
    EDV/Anästhesie
    KKH Biberach