Was laut BSA nicht geht, ist sowohl die Folsäure-Anämie als auch den gleichartigen Mangel zu kodieren, und das finde ich auch richtig.
Da bin ich auch ganz bei Ihnen, Herr Sommerhäuser!
Mittlerweile verstehe ich auch Ihre Intention Nur ich vermochte aus dem eingangs beschriebenem Fall nicht zu sagen, ob hier eine Folsäuremangelmangel-Anämie (D52.9) und ein Vitamin-B12-Mangel (E53.8) behandelt wurde. Evtl. aber auch eine Vitamin-B12-Mangelanämie (D51.9) und ein Folsäuremangel (E53.8). Oder aber auch, wie beschrieben eine Anämie, die durch beide Mangelzustände herrührte (so wie es auch von Lorio dargestellt wurde)
Dies war mitunter auch die Idee hinter der DGfM-Empfehlung, das mit der Substitution eine Maßnahme besteht, die zum einen auf den Mangel selbst, als auch auf die Folge des Mangels, sprich der Anämie ausgerichtet ist. Da die Entscheidung des BSA nun mal so aussieht, hatte ich persönlich mit der E53.8 einen "isolierten" Mangel einer der unter dem Kode zusammengefassten B-Vitaminen abgebildet, der ohne konsekutive Anämie einhergeht.
Das war auch das Dilemma, was ich in dem Zusammenhang gesehen habe, denn wie will man denn nachweisen, dass man hier lediglich "nur" einen Vitamin-B12-Mangel behandelt hat, ohne auf eine mögliche Vitamin-B12-Mangelanämie Einfluss genommen zu haben. Denn die Entscheidung des BSA würde ich auch genau so, auf die Abgrenzung der Vitamin-B12-Mangelanämie (D51.9) und der gleichzeitigen Kodierung der E53.8 übertragen.
Somit war die Überlegung der DGfM recht schlau und vorallem aufgrund der Nebendiagnosen-Definition
Zitat von DKR D003I Nebendiagnosen
"Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden"
auch kodierrichtlinienkonform, wenn auch aufgrund der doppelten CC-Bewertung problembehaftet und nachvollziehbar, dass der BSA sich dieser FoKA-Empfehlung annehmen würde.