Liebe Nikname auf Wunsch unkenntlich gemacht ,
tun Sie sich und uns den Gefallen und lesen Sie bitte noch einmal den exakten Wortlaut der DKR hinsichtlich des Querverweises zur S3-Leitlinie. Hier wird lediglich darauf abgestellt, dass "die Definition der Sepsis nach der internationalen Sepsis-3 Konsensus-Konferenz erfolgt". Diese wird dann auch entsprechend ausgeführt: "Eine Sepsis ist eine akut lebensbedrohliche Organdysfunktion..."
Sollte es das Ansinnen gewesen sein, die gesamte DKR auf die Inhalte der Leitlinie auszurichten, hätte man dies auch deutlich abkürzen können. Aber wie sie selbst feststellen werden, wird in dem entscheiden Punkt
ZitatAlles anzeigenKodierung einer Sepsis
Eine Sepsis ist mit folgenden Kodes zu verschlüsseln:
• einem oder ggf. mehreren Kode(s) für die Sepsis z.B. aus Tabelle 1
• einem oder ggf. mehreren Kode(s) für den zeitlichen Bezug der Sepsis zur stationären Krankenhausaufnahme (U69.80!–U69.82!)Folgende(r) Kode(s) sollen, sofern zutreffend, zusätzlich verschlüsselt werden:
• Kode(s) für den Infektfokus
• Kode(s) für den/die spezifische(n) Erreger
• Kode(s) für Erreger-Resistenzen aus Kapitel XXII ICD-10-GM,
• Kode(s) für die Organdysfunktion(en)
• Kode(s) für den septischen Schock und für den zeitlichen Bezug des septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme (U69.83!–U69.85!).
Im Gegensatz zum früheren Verständnis der Pathophysiologie septischer Erkrankungsbilder ist der Nachweis eines SIRS zur Sicherung der Diagnose Sepsis nicht erforderlich.
keinerlei Bezug auf die Leitlinie genommen. Bitte bedenken Sie auch, dass die Ermittlung der Fallpauschale nicht den Anspruch erhebt, medizinische Sachverhalte inhaltlich abschließend darzustellen. Denn damit hätten Sie auch außerhalb der Sepsis-Kodierung in einigen Fallkonstellationen erhebliche Probleme.
Dass bei V.a. Sepsis die Gewinnung von Blutkulturen zur Erhärtung der Diagnose und zur gezielten antimikrobiellen Therapie medizinisch gesehen eine übergeordnete Rolle spielt, möchte hier ja auch niemand wegdiskutieren, spielen sie aber - wie von Herrn Dr. Bartkowski hier mehrfach dargelegt - für die kostenadäquate Vergütung (und das ist das grundlegende Prinzip des DRG-Systems) keinerlei Rolle.
Und erlauben Sie mir zum Schluss noch ein paar persönliche Worte. Möglichweise sind mit Ihnen - als neues Mitglied in unserer Community - ein wenig die Pferde durchgegangen. Sagt man doch immer, "Wer mit dem Finger auf andere zeigt, sollte nicht vergessen, dass dabei drei Finger seiner Hand auf ihn selbst gerichtet sind".
Denn was Sie hier Herrn Dr. Bartkowski vorwerfen wollen, haben Sie hier selbst bestens unter Beweis gestellt. Ich habe hier über viele Jahre nie feststellen können, dass sich Herr Dr. Bartkowski einer konstruktiven Diskussion entzogen hätte. Allerdings liegt er durch seine langjährige Erfahrung und geballte Fachkompetenz mit seinen Einschätzungen einfach häufig sehr richtig. Was es ganz besonders für Neulinge interessant macht, dass er diese Einschätzungen hier für alle offen teilt. Sicherlich hat Herr Dr. Bartkowski keine Probleme damit, dass Sie anderer Meinung wie er sind, allerdings sollten Sie dabei nicht den Respekt vermissen lassen, der ihm aufgrund seiner Bedeutung im DRG-System ohne Zweifel zusteht.