Zitat
Original von IBrune LP:
Hat sonst noch jemand eine andere Idee für den Einsatz dieses Codes, freue mich über neue Inputs.
Hallo,
ich denke, dass bei einer Revision eines Hämatoms, die Ausräumung, Spülung etc. den Aufwand entsprechend abbildet. Sofern nicht noch speziell die Hand an die Prothese gelegt wird
Ich hatte folgende Fallkonstellation bei der ich den o. g. Kode eingegeben hatte.
Pat. bekam in einem ersten Eingriff eine Hüft-TEP bei Koxarthrose implantiert, die sich, so schien es radiologisch, postoperativ gelockert hatte. Eine Hüftrevision sollte Klarheit bringen. Sämtliche Komponenten wurden intraoperativ auf Ihre korrekte Lage und ihren festen Halt überprüft, darin sah ich eine Revision einer Hüft-TEP. Darüber hinaus wurde biopsiert und das Gelenk gespült.
Die zusätzlich kodierte Gelenkspülung (vielleicht mag man diese in der „Hüft-TEP-Revision“ inkludiert sehen, der Operateur sah das öffnen eines neuen Siebes als eigenständigen Aufwand und daher die Spülung separat zu verschlüsseln) rief eine große Kasse auf den Plan. Diese argumentierte nämlich, dass der Eingriff ausreichend über die Angabe der Gelenkspülung abgebildet sei, weil dieser Kode ja bereits eine „offen-chirurgische Gelenkrevision“ darstellt. Somit sei der Kode 5-821.0 zu streichen. Dies konnten wir nur vehement zurückweisen. :d_neinnein:
Schließlich ging die Indikation der Revision von einer vermuteten Komplikation der Hüft-TEP aus, bzw. war die Revision, wie ich sie oben dargestellt habe, die aufwändigste Komponente dieser OP.