Beiträge von Kodiak

    Guten Morgen OrthoB,

    was ich nicht ganz verstehe ist, dass Sie von einem spezifischen Kode sprechen und nach Ihrer Beschreibung auf die T79.3 beharren wollen. Der \"spezifischste\" Kode für die Osteomyelitis, ist doch wohl die M86.- Osteomyelitis. Die T79.3 Posttraumatische Wundinfektion sagt rein garnichts über die Lokalisation, bzw. etwas aus, dass es sich bei dem Infekt um eine Osteomyelitis handelt.

    Es sei dahingestellt, die T79.3 zusätzlich als ND zu verschlüsseln um die genaueren Zusammenhänge besser dazustellen, da man dies auch über die T92.- Folgen von Verletzungen der oberen Extremität darstellen kann.

    Zitat


    Original von Selter:
    Okay, wir haben einen neuen Gewinner (Gutachten):

    Kodierung der Osteotomie des SH (5-781.ae) und Entfernung von Knochen im Becken (5-782.0d) bei TEP-Implantation (5-820.00).

    Ooh, da kann ich mich auch noch an etwas erinnern. Inzision der Haut bei Hautschnitt im Rahmen der Operation und auf diagnostischer Seite Fremdkörper in Haut und Unterhaut für das verbliebene Nahtmaterial :laugh:

    Frei nach einem japanischen Automobilriesen: \"Nichts ist unmöglich\"

    Wenn der Staph. aureus Ursache der akuten Bronchitis gewesen ist, dann müssen Sie es sogar.

    Sehen Sie dazu in die Tabelle 2 der DKR D012 (Ausrufezeichenkodes)

    Zitat

    Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

    Tabelle 2

    B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von
    Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    ...
    ...
    ...

    Hallo Herr Richter,

    zu Ihrer ersten Frage:

    Natürlich ist eine prophylaktische Isolierung mit einem hohen Aufwand verbunden, der durch die Angabe des Kodes Z29.0 abgebildet werden sollte/muss. Aber auf Seiten der Prozeduren, ähnlich der Komplexbehandlung bei resistenten Keimen, wird doch einiges mehr verlangt, als das reine Anlegen von Mundschutz, Handschuhen und Schutzkittel.

    Und was den Kode der Abklärung betrifft, so ist der von Ihnen oben beschriebene, auch lediglich eine Thesauruszuordnung des Kodes Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen.

    Für mich persönlich sind diese \"Abklärung/Beobachtung-Kodes\" auch sehr sparsam bis garnicht anzuwenden. Sie fallen unter den Oberbegriff \"Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärun in Anspruch nehmen\". Und wenn eine Infektionskrankheit im Fokus steht, wenn auch nur der Verdacht darauf besteht, so ist diese, sofern sie nicht während des stationären Aufenthaltes ausgeschlossen werden kann, im Sinne einer Verdachtsdiagnose (DKR D008b) als Hauptdiagnose zuzuweisen.
    Denn m.E. ist eine prophylaktische Isolierung und eine entsprechende antibiotische Abdeckung eien entsprechende Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose.

    Hallo Herr Jesse,

    ich glaube Sie liegen da schon ganz richtig. Wir verschlüsseln bei Ihrer o.g. Konstallation zusätzlich den Wechsel des Aufsteckkopfes dazu, weil \"isolierter Wechsel\" m. E. weitere Vorgehen ausschließt und eine zusätzliche Verschlüsselung erfordert.

    Der von Herrn Selter verlinkte Beitrag bezieht sich ja auf die Handhabung der Kodierung in 2006, erfreulicherweise wurde der Kodierung des \"isolierten Inlaywechsels\" in 2008 durch den Kode 5-821.2a Rechnung getragen.

    Zitat


    Original von IBrune LP:
    Hat sonst noch jemand eine andere Idee für den Einsatz dieses Codes, freue mich über neue Inputs.

    Hallo,

    ich denke, dass bei einer Revision eines Hämatoms, die Ausräumung, Spülung etc. den Aufwand entsprechend abbildet. Sofern nicht noch speziell die Hand an die Prothese gelegt wird

    Ich hatte folgende Fallkonstellation bei der ich den o. g. Kode eingegeben hatte.

    Pat. bekam in einem ersten Eingriff eine Hüft-TEP bei Koxarthrose implantiert, die sich, so schien es radiologisch, postoperativ gelockert hatte. Eine Hüftrevision sollte Klarheit bringen. Sämtliche Komponenten wurden intraoperativ auf Ihre korrekte Lage und ihren festen Halt überprüft, darin sah ich eine Revision einer Hüft-TEP. Darüber hinaus wurde biopsiert und das Gelenk gespült.

    Die zusätzlich kodierte Gelenkspülung (vielleicht mag man diese in der „Hüft-TEP-Revision“ inkludiert sehen, der Operateur sah das öffnen eines neuen Siebes als eigenständigen Aufwand und daher die Spülung separat zu verschlüsseln) rief eine große Kasse auf den Plan. Diese argumentierte nämlich, dass der Eingriff ausreichend über die Angabe der Gelenkspülung abgebildet sei, weil dieser Kode ja bereits eine „offen-chirurgische Gelenkrevision“ darstellt. Somit sei der Kode 5-821.0 zu streichen. Dies konnten wir nur vehement zurückweisen. :d_neinnein:

    Schließlich ging die Indikation der Revision von einer vermuteten Komplikation der Hüft-TEP aus, bzw. war die Revision, wie ich sie oben dargestellt habe, die aufwändigste Komponente dieser OP.

    Hallo,

    folgendes Problem wurde im Off-Topic Bereich

    Navigationsprobleme

    schon erläutert und auch die Ursache hierfür von Herrn Selter genannt.
    Es bleibt einem nichts anderes übrig als direkt in das jeweilige Unterforum zu gehen und dort den entsprechenden Thread zu öffnen.

    Leider tritt dieses Problem nicht nur bei den zuletzt hinzugefügten Beiträgen (Direktlinks) auf, sondern auch bei den Suchergebnissen, wo man nicht genau weiß auf welcher Seite sich entsprechender Thread befindet, so dass man entsprechend 20 Seiten manuell durchforsten müsste.

    Ich hoffe, dass das Problem von Anbieterseite bald behoben sein werd.

    :augenroll:

    Zitat


    Original von Findus:
    Neben R10..., R12 und R14 wäre im nächsten Jahr dann ggf. eine genaueste Kodierung von E66... nötig.

    Aber wie sagt man doch so schön:

    \"Man wird nicht zwischen Weihnachten und Neujahr dick, sondern zwischen Neujahr und Weihnachten\" ;(

    Einen guten Rutsch wünscht