Guten Morgen,
das habe ich etwas anders verstanden! Befasst hat sich der Schlichtungsausschuss mit dem Thema sicherlich aufgrund des Dissens, auf dem Boden der Kodierempfehlung der FoKA, dass das Exklusium der Folsäuremangel-Anämie nicht die zusätzliche Verschlüsselung der E53.8, hier im Sinne eines Folsäuremangels ausschließt, da dies "sowohl als auch" auftreten kann.
Dies hat der Schlichtungsausschuss jedoch eindeutig ausgeschlossen:
ZitatEine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.- Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.
In o.g. Beispiel wird jedoch beschrieben, dass eine Folsäuremangelanämie (D51.9) mittels Folsan, als auch eine Vitamin-B12-Mangelanämie (D52.9) mittels Vitamin B12-Substitution behandelt wurde.
Ich vermag nicht zu trennen, ob nun eine Folsäuremangelanämie (D51.9) und "lediglich" ein Vitamin-B12-Mangel (E53.8), oder eine Vitamin-B12-Mangelanämie (D52.9) und ein isolierter Folsäuremangel bestand, zumal die Anämie auch gut und gern, auf beide Mangelzustände zurück zu führen ist. Daher tendiere ich klar zu D51.9 + D52.9 (sofern keine Aussage über die Entstehung der Mangelzustände (evtl. alimentär) getroffen werden kann.
Da Vitamin-B12-Mangel lediglich ein Specifier für den Katalogtext "Mangel an sonstigen Vitaminen des Vitamin-B-Komplexes (E53.8) ist, würde dies im Datensatz auch nicht so deutlich werden, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Paar Schuhe handelt und mit aller Gewissheit aufgrund der Entscheidung des Schlichtungsausschusses KDE 25 vom Kostenträger blitzschnell einkassiert werden.