Beiträge von Kodiak

    Schönen guten Morgen,

    dies sehe ich anders. Die Wiederholung bzw. die zweizeitige Intervention war ausschließlich aufgrund der Katheterfehllage notwendig (zu dieser wäre es ohne die Fehllage ja nicht gekommen). Somit bewirkt die Katheterfehllage ein Abweichen vom Standardvorgehen und gehört m.E. mitverschlüsselt, auch wenn für die Maßnahme selbst die Grunderkrankung im Fokus steht.

    Hallo ochpowi,
    da unter T36-T50 auch Überdosierungen einer Substanz inkludiert sind, wäre vielleicht auch T45.5 als HD denkbar?

    MfG findus

    Guten Morgen,

    dieser Kode wird uns von Seiten des MDK auch immer wieder vorgeschlagen. ;(

    Aber Vorsicht! Hier bitte ich um Beachtung der DKR 1916k. Zwar inkludieren die Kodes eine Überdosierung, nach der DKR wird die Diagnose "Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen" bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.b. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung) gestellt.

    Im o.g. Kasus handelt es sich aber um eine gewollte therapeutische Antikoagulation bei chron. VHF, somit um eine unerwünschte Nebenwirkung indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung, wie unter DKR 1917d beschrieben

    Der eigentlich Grund waren die Staphylokoken.


    Und diese haben Sie entsprechend mit einem Kode aus B95.* verschlüsselt?!

    Was soll denn bitte die A49.0 sein, eine Infektion an einer nicht näher bezeichneten Lokalisation durch Staphylokokken. Sie beschrieben bereits eine Thrombophlebitis in der rechten Ellenbeuge. Mit der Kodierung der A49.0 lassen Sie diese Information wissentlich unter den Tisch fallen und verstoßen gegen die Vorgabe, so spezfisch wie möglich zu verschlüsseln.

    Ein drogenabhängiger Patient mit einer Nebendiagnose B18.2 wurde problemlos vom MDK akzeptiert obwohl nur ein Aufklärungsgespräch bezüglich der Infektion durchgeführt wurde.

    Und genau solche "Agreements" konterkarieren die von Herrn Selter nachvollziehbare Intention, dass der Keimträger über die Kalkulation einen höheren CC-Wert bekommt, da diese offensichlichen Fälle von Keimträgern aus der Kalkulation rausfallen. Noch größer erscheint mir dann nur noch die Gefahr einer Abwertung der chronischen Hepatitiden. Da wird es dann jede Menge lange Gesichter bei denen geben, die einen wirklichen Aufwand (der über ein Gespräch/ein zweites Paar Handschuhe hinausgeht) damit haben.

    Guten Morgen,

    ich möchte mich als "Urologie-Kodierer" auch gerne in diese Diskussion einbringen. Natürlich ist es schwierig anhand der vorliegenden Informationen eine Generalaussage zu treffen. Da stellt der Hinweis von Herrn Selter wohl auch nur eine Möglichkeit dar.

    Zur Entscheidungsfindung möchte ich auf diesem Wege auch zwei Möglichkeiten mit einbringen. Anhand der Aussage von MediCo11:

    Zitat

    "Wegen des Harnstaus wurden 3 Sonographien durchgeführt"

    könnte auch ein zuvor durchgeführtes CT diesen Harnaufstau gezeigt haben, der mittels Sonographie im Sinne einer weiterführenden Diagnostik (zur Gradeinteilung, zur Kontrolle der Abnahme) weiter untersucht wurde. 

    Ansonsten stimme ich gefi's Argumentation bei, das die Behandlung der Ursache (hier das Ovarialkarzinom)- im optimalen Falle - eine gleichzeitige Verbesserung des Harntransports zur Folge hat.

    Somit würde diese OP eine therapeutische Maßnahme nach DKR D003I darstellen, die auf mehrere Diagnosen ausgerichtet und somit alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. 

    Letztlich liegt es an MediCo11 was seinem Fall am ehesten entspricht.