Liebe Forumsmitglieder,
um keinen weiteren Thread aufzumachen, hänge ich mal folgendes Fallbeispiel hier an.
Pat. wurde aufgrund einer Spinalstenose zur geriatrischen Frührehabilation in unsere geriatrische Abteilung verlegt. Es besteht ein Z.n. Apoplex 2006 mit residueller Aphasie. Verschlüsselt wurde die R47.0 sowie I69.3. Der Dokumentationsbeauftragte Oberarzt der Geriatrie verweist nun auf eine fortgesetzte logopädische Behandlung der Aphasie und dass in diesem Zusammenhang, die DKR 0601i "Akuter Schlaganfall" erfüllt und somit ein Kode aus I63.* zu verschlüsseln sei.
Ich halte dagegen und verweise auf das "und", welches m.E. nicht als und/oder zu verstehen ist, so dass gleichermaßen ("sowohl als auch") eine Behandlung des Schlaganfalles zu erfolgen hat.
Der Wortlaut:
ZitatSolange der Patient eine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalls und der unmittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60–I64 (Zerebrovaskuläre Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect ...) zuzuweisen.
Ich sehe hier das klassische Bild eine anamnestischen Schlaganfalls mit gegenwärtig bestehenden neurologischen Ausfalls (wie unter Punkt 2 "alter Schlaganfall" beschrieben) vorliegen, welches mit R47.0 und I69.3 sachgerecht abgebildet wurde.
Wir sind Ihr geschätzten Meinungen zu o.g. Fallbeispiel.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Kodiak