Beiträge von akoepcke

    :bounce:
    Einen anderen Vorschlag hätte ich noch.
    HD:M17.1 ND:T84.5
    Prozeduren:5-983 Reoperation
    5-893.1E Wundtoilette.

    Vielleicht sind Sie damit auch gut beraten, haben aber Ihre Kostenproblematik ins Minus verschoben.
    Wie man sieht,gibt es doch noch viele Ungereimtheiten.

    A. Koepcke

    Hallo Herr Konzelmann,

    ich bin neu in der Runde. Zumindest aktiv. Passiv beobachte dich den Chat schon länger.
    Nun zu Ihrer Frage: ? Warum meinen Sie denn, daß Ihre DRG falsch ist?
    Meiner Meinung nach ist daran nichts verwerfliches. ND muß natürlch die Gonarthrose sein. HD ist doch diejenige, die zum KH-Aufenthalt geführt hat. Und das ist doch T84.5! Oder kam der/die Patient/in innerhalb der GVD? Dann darf gar keine DRG abgerechnet werden. Die 5-823.0 wurde doch durchgeführt. Genau wie die Wundtoilette. Also: Verschlüsseln.Wahrscheinlich hat Sie der DRG-Text verunsichert. Aber mit diesen Texten ist das ja so eine Sache und sehr häufig steht dort nicht das, was man sich vorgestellt hat. Diese Grouper sind ja recht stumpfe Instrumente. In den Mapping-Tabellen wird ja ein Kontext aus Diagnosen und Prozeduren hergestellt. Ich würde mir diesbezüglich weniger den Kopf zerbrechen. Es ist doch so, daß wir uns in einem sich entwickelnden System bewegen.Sowohl die Kodierichtlinien, als auch die DRG`s ansich werden sich verändern. Es wird nicht bei den bisher festgelegten 661 DRG bleiben. Der Zusatzentgeldkatalog steht auch noch nicht. Ich kann mir gut vorstellen, daß neben den ZE für Bluter und Dialysen auch solche mit sehr klarer Einzelkostenzuweisung und recht hohen Preisen wie eben Gelenksprothesen dort auch eingehen werden. Anderenfalls ist es schon unrealistisch das die Erstimplantation genauso vergütet wird wie die Revision ohne Wechsel.
    Nach den derzeitigen Richtlinien können Sie nicht anders verschlüsseln. Oder gibt es andere Meinungen in der Runde?

    Gruß aus Kölle.

    A. Koepcke