Beiträge von F_Ruppel

    Guten Tag zusammen!
    Bei der Analyse unsere Daten in der Chirurgie sind die Verletzungen des Kopfes S00 :shock1: nicht gerade selten. Durch geschicktes ausreizen der Kodierregeln kann man aus einer schlappen Kopfplatzwunde mit Nikotin- u. Alkoholabusus, Wundversorgung u. Debridement u. ggf. noch ein bisschen zuviel Kalium :banane: im Blut (was selbstverständlich kontrolliert werden musste) statt 800 € über 2200 € verdienen u. bis zu 5000 € :lickout: wenn der Mensch auch noch altersgebrechlich ist.
    Der Gesetzgeber :kong: schreibt in Kodierregel Nr. 1009a sogar auch noch diesen Quatsch vor! Und wenn ich's nicht so mache sondern wie üblich die Commotio :hasi: als Hauptdiagnose kodiere nachdem der Mensch mal wieder im Suff :drink: gefallen ist u. der Diensthabende AIP zuviel gesaugt hat bei der Blutabnahme.... dann darf ich auch noch wegen Fehlkodierung was zurüchzahlen....!?
    Hab ich da was falsch verstanden oder wo soll das noch Enden?
    Schöne Grüsse aus Biberach

    Guten Tag Herr Gottschild!
    Ihre positive Resonanz auf den DRG-Arbeitsplatz überrascht mich! Wir haben dieses Tool Ende vergangenen Jahres getestet u. fanden es ziemlich enttäuschend nebst dem Kodip Grouper! Außerdem benötigt man ja das aufgesetzte Ruffing-Tool von 3-M, den DRG-Analyser, um adäquat seine Daten zu analysieren! Nach meinem Kenntnisstand erlaubt der DRG-Arbeitsplatz derzeit nämlich kein Batch-Grouping u. der Analyser muss zusätzlich bezahlt werden. Er hat den großen Nachteil, dass bestimmte Abfragen definiert sind, eine Manipulation dieser aber nur unzulänglich ist.
    Außerdem kämpfen wir weiterhin mit einer fehlenden u. frei parametrisierbaren Prüfungsfunktion in der Diagnoseerfassung von SMS! Eigentlich sollten ja schon bei der Eingabe u. Definition bestimmter Diagnosen (z.B. Z-Diagnosen als Hauptdiagnose, Diagnosemahnliste für administrative Hauptdiagnose bei mehreren Klinikfällen etc.) eine Plausibilitätskontrolle erfolgen.

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    Franz Ruppel