Liebe Forum-Mitglieder,
im Rahmen der Einzelfallprüfungen gab es folgende Diskussion mit dem MDK:
Alte Patientin stürzt im Altenheim aus dem Bett und kommt als Notfall zur Aufnahme. Die Diagnostik ergibt eine Beckenringfraktur, die Behandlung erfolgt konservativ.
Kodierung des KH: HD S32.89 Fraktur: Sonstige und multible Teile des Beckens
DRG I62Z RG 1,027
Kodierungsvorschlag des Gutachters: HD M80.05 Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Beckenregion....
Die Fraktur soll als ND kodiert werden.
DRG I69Z RG 0,932
Die Begründung des Prüfers: Ein Sturz aus dem Bett ist kein [c=blue]adäquates Trauma [/code] für die komplexe Beckenfraktur. Somit muß die Hauptdiagnose die Osteoporose lauten.
Gibt es eine tragfähige Definition des Begriffs [c=blue]adäquates Trauma[/code]?
Sind nicht letztlich die Mehrzahl der Frakturen im Alter Osteoporose assozeiert und wo ist eine Grenze zu ziehen?
Darf das Trauma kodiert werden, auch wenn keine OP durchgeführt wurde?
Vielen Dank!
B Kuebel, Moers
[f3][comic]Als ich Kishon\'s Blaumilchkanal gelesen habe war ich 12 Jahre alt und habe gelacht...Nun grabe ich selbst![/comic][/f3]