Original von TSchroeder:
Hallo Forum,
Wie bitte???????
Stimmt die Antwort der DKG????
Sehr geehrter Herr Selter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.02.2003, die wir hiermit beantworten möchten. ......
...
Sofern eine Beatmungsphase abgeschlossen ist und der Patient aufgrund einer anderen Ursache (z.B. plötzliche pulmonale Verschlechterung aufgrund eines neu aufgetretenen Lungenödems) intubiert werden und erneut beatmet werden muss, sind diese Phasen wie zwei getrennte Beatmungen zu betrachten und die Zeiten nicht zu addieren.
....
Ich schließe mich der Interpretation von Herrn Schroeder an. Die Gesamtbeatmungszeit (Summe aller Einzelbeatmungen) zählt. Nur eine Gesamtstundenzahl und einen OPS-Kode kodieren !
Norbert Roeder
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Jens-Uwe Schreck
Referent Bereich Medizin
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Gruß
--
D. D. Selter
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Laut Kodierrichtlinie heißt es:
Nachdem die maschinelle Beatmung beendet wurde, kann sich der Zustand des Patienten verschlechtern und eine neuerliche Beatmungsperiode während desselben Krankenhausaufenthaltes erfordern. In diesen Fällen sind die Beatmungszeiten zunächst zu erfassen, bei Entlassung zu addieren und die Summe zur nächsten Stunde aufgerundet einmal für den gesamten Aufenthalt zu kodieren.
Schönen Gruß an Dr. Schreck, ich glaube da haben Sie etwas falsch verstanden.
mfg
aus dem dunkler werdenen Lingen
--
MfG
Thomas Schroeder