Beiträge von RoederN

    Sie haben das Melanom nocht ausgeschlossen aber auch nicht bewiesen. Mit der Entlassung des Pat. demonstrieren Sie aber aus meiner Sicht, dass Sie nicht von einem Melanom ausgehen. Damit dürfen Sie das auch nicht kodieren.

    Durch eine Exision ließe sich der Verdacht doch abklären oder ?

    N.Roeder

    Zitat


    Original von RaMa:
    Bei Kodierung eines Korpuskarzinoms mit HD C54.1 und Hauptprozedur
    5-683.20 mit den ND I25.2; N95.0; I10; E14.90 erreiche ich mit dem Grouper die DRG N03.B (Operative Maßnahmen am Uterus, Adnexen bei gutartiger Neubildung des Ovars oder Adnexen ohne KK)
    Was habe ich falsch gemacht?


    Text heißt richtig:
    OPs an Uterus und Adnexen bei nicht von den Ovarien/Adnexen ausgehenden Malignomen ohne KK


    Welchen Grouper benutzen Sie denn ?

    N.Roeder

    1.) Dort, wo es in den speziellen Kodierrichtlinien eine eindeutige Regelung zur Kodierung von Tagesfällen gibt, ist diese anzuwenden. (Bsp.: Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie: Z-Kode als HD, zugrundeliegende Erkrankung als ND + passender OPS-Kode).
    RICHTIG


    2.) Dort, wo es keine spezielle Regelung für Tagesfälle gibt, ist es den kodierenden Ärzten bis auf weiteres (bis zur nächsten Ausgabe der Deutschen Kodierrichtlinien) freigestellt, ob Sie einen passenden Z-Kode als HD wählen oder die zugrundeliegende Erkrankung.
    HIER GELTEN DIE KODIERRICHTLINIEN.

    Was ist ein Tagesfall? Das ist ein Fall, der nicht übernachtet hat. Dieser kommt eigentlich nur in sogenannten tageskliniken vor und ist in der Regel ein teilstationärer Fall. Ein vollstationärer Fall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen (z.B Beobachtung bei Verdacht auf, z.B. vergiftung). Dann kodieren Sie bitte wie in den KDR vorgeschrieben für vollstationäre Fälle

    N. Roeder


    CPs gehen doch nur, wenn die Diagnose auch bei Aufnahme verlässlich gestellt werden kann. Für andere Fälle kann es doch nur diagnostische CPs geben.
    In einem Haus der Maximalversorgung gibt es aber sich einen Teil von Patienten, deren Diagnose eben nicht am Aufnahmetag feststeht (sicher auch bei Regelversorgern.

    N. Roeder

    Guten Tag Herr Scholz

    zurück aus dem Urlaub lese ich Ihren Kommentar. Da haben Sie mich sicher falsch verstanden. Auch ich bin am Austausch von Argumenten interessiert. Ich habe mich aber mit vielen DRG Systemen auseinandergesetzt. Alle Systeme verwenden den Entlassungsdatensatz und der enthält nun mal nur die Entlassungsdiagnosen (Diagnosen, die bei Entlassung als endgültige, gesicherte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen entsprechend DKR festgelegt wurden). Dass diese Tatsache in den Anweisungen für die deutsche Datenübermittlung noch nicht so klar ausgedrückt ist, solte uns nicht zu Interpretationen veranlassen. Ich jedenfalls meine, dass wir auf der sicheren Seite sind, wenn wir für uns nur die Entlassungsdiagnosen als DRG relevante Diagnosen deklarieren. Jeder kann das natürlich handhaben wie er möchte (aber was ist dann der Standard?).

    Verbindlich sind Aufnahme - und Entlassungsdiagnosen. Aufnahmediagnosen können aber auch Verdachtsdiagnosen oder unspezfischer Diagnosen enthalten, die später widerlegt oder auch präzisiert werden durch genauere Diagnostik (z.B. Niereninsuff ohne nähere Angaben bei Aufnahme, Niereninsuff durch GN bei Entlassungs (ist häufig nicht in 3 Tagen zu sichern). Das gleiche Problem haben Sie bei unklaren Tumoren: Aufnahme: Lungen-TU ohne nähere Angaben (D38.1), Entlassung: Kleinzelliges Bronchial-CA (C34.9). Sie müssen aber kodiert werden, da sie ja bekanntlich innerhalb von 3 Tagen an die Kassen zu übermitteln sind. Sollen dann bei Diagnosen übermittelt werden und in die Gruppierung eingehen?
    Nach meiner Definition ist nur die C34.9 eine DRG Diagnose, also bleiben nur die Entlassungsdiagnosen als "Transportweg" für DRG Diagnosen.

    Dies hatte ich, etwas geraffter in meinem Kommentar dargelegt. Sie hatten dazu Ihre Argumentation aufgezeigt und waren mit meiner Auslegung nicht einverstanden. Damit hatten wir doch unsere Argumente ausgetauscht und unsere Standpunkte und Argumente erschöpfend dagelegt - daraus resultierte mein Fazit: Warten wir, was 2003 zählt. Wir müssen uns doch nicht unbedingt gegenseitig überzeugen - oder ?

    N. Roeder
    DRG Research Group
    Münster

    Gruppierungsrelevant ist in allen DRG Systemen der Welt der Entlassungsdatensatz und der enthält nun mal nur Entlassungsdiagnosen.
    Darum kann ich nur empfehlen, alle DRG relevanten Diagnosen auch im Entlassungsdatensatz zu platzieren.

    2003 werden wir sehen, was der richtige Weg war.

    N.Roeder

    Die spannende Frage ist doch, was aus Ihrem EDV System später an die Krankenkassen über den §301 Datensatz übertragen wird - schon geprüft ?

    Aufnahmediagnosen müssen nicht der DRG Definition entsprechen (z.B. Appendicitis -> wird zur stielgedrehten Ovarialzyste, ist aber im KIS erfasst (oder erfassen Sie nicht online ?).

    So ist es mit den anderen Diagnosearten auch. Bei uns werden nur die Entlassungsdiagnosen für Diagnosezählungen, DRG Gruppierung etc. verwendet. Alle anderen Diagnosen sind nicht verlässlich.
    Aufnahmediagnosen unspezifisch -> durch Diagnostik spezifisch -> Entlassungsdiagnose ist dann spezifisch. Wenn Sie alle Diag berücksichtigen, werden Sie einen zu hohen Anteil an unspezifischen Diagnosen haben, das ist aber nicht die Realität.

    Wie differenzieren Sie zwischen Medizinischer Duko und DRG Kodierung ? Haben Sie zwei Systeme ?

    In Münster wurde zunächst das Ziel der Quantitätssteigerung verfolgt. Als mehr Nebendiagnosen verfügbar waren, wurde die Qualität der Kodierung geprüft. Dabei spielte insbesondere die spezifische Kodierung aber auch die Frage der Unter- oder Überkodierung eine große Rolle. Um eine realistische Abbildung der Quantität und
    der Qualität der Kodierung simulativ unter DRG Echtbedingungen zu vermitteln, werden jetzt nur noch die Entlassungsdiagnosen analysiert. Vor dieser Einschränkung wurden auch Aufnahme- und Arbeitsdiagnosen berücksichtigt. Der Anteil unspezifischer Diagnosen war dabei viel höher als bei selektiver Betrachtung der ntlassungsdiagnosen, was leicht erklärlich ist. Am Anfang der Diagnostik wird zunächst einmal eine unspezifische Aufnahmediagnose stehen, die letztendlich dann durch eine spezifische Diagnose als Ergebnis der Diagnostik ergänzt wird. Dieses Beispiel zeigt gut, dass das wie und wo einer Messung entscheidend für die Ergebnisse ist.

    Wesentlich ist aber nicht die Messung, sondern die o.a. Frage nach den vom KIS an den 301 Datensatz weitergegebenen Diagnosen. Welche Diagnosen drucken Sie auf Ihre Rechnung an die KK ?

    N.Roeder