Beiträge von Liebergesell

    Guten Morgen Hr. Hollerbach,

    vielen Dank für Ihre schnelle,präzise und umfangreiche Antwort zu diesem Thema.
    Damit wurde dem DRG- Verantwortlichen unserer Abteilung sehr geholfen.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    Slieber

    Hallo Forum,


    da es in unserer Abteilung eine unterschiedliche Auffassung zum Kodieren zwischen einer erweiterten Magenresektion und einer Gastrektomie mit subtotaler Ösophagusresektion(5-438.-)gibt, möchte ich über diesen Weg versuchen das zu klären.

    Die genaue Frage lautet, ab wann oder ab welcher Höhe stellt es eine subtotale Ösophagusresektion dar?

    Ich hoffe. die Frage ist verständlich formuliert.
    Über eine aufklärende Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Slieber

    Verwaltungsassistenz/ Chirurgie

    Guten Tag ,
    zunächst vielen Dank Hr. Wieland für Ihren Tipp.
    Der DRG Beauftragte unsere Abteilung hat sich für die M62.18 Sonstiger Muskelriss(nichtraumatisch). Sonstige ...
    und die Z85.0 für die bös. Nblg.in der Eigenanamnese entschieden,
    OPS-Ziffern werden die 5-346.6x Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Resektion am knöchernen Thorax mit Rekonstruktion: Sonstige,
    die 5-340.0 Inzision von Brustwand...
    und die 5-932.01 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz ...

    Gruß an das Forum
    Liebergesell

    Guten Morgen Alle,

    Es geht um die Veschlüsselung eines sehr aufwendigen OP-Eingriffes am Thorax.
    Wie kann man eine Interkostalhernien-Reparartion mit Netzeinlagen kodieren(ICD10+ OPS-Ziffern)?
    Über eine Antwort bzw. Idee wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Liebergesell

    Hallo liebes Forum,

    es sollen demnächst bei uns die Blutprodukte zentral erfasst werden.
    Nun gibt es verschiedene Meinungen, was zu den patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten gehört.
    Meine Frage an das Forum ist, wie wird es in Ihren Einrichtungen definiert und gehandhabt?
    Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüsse
    S. liebergesell

    Hallo liebes Forum,

    Mein Problem ist folgendes:

    Wie ist die Formulierung

    \" Erstellung und Dokumentation eines individuellen
    Behandlungsplans bei Aufnahme\"

    von den Mindestmerkmalen der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung(8-982.*) zu verstehen?

    Darf die Kodierung für die Komplexbehandlung nur Anwendung finden, wenn bei einer stationären Aufnahme feststeht das Palliativ behandelt wird oder kann dies auch angewendet werden, wenn im Verlauf eines stationären Aufenthaltes entscheiden wird nicht mehr kurativ zu behandeln sondern palliativmedizinisch.

    Viele Grüsse
    Liebergesell

    Ein Patiemt hat Probleme mit seiner Stimmprothese und muss stationär aufgenommen weden. Da er 2002 eine bösartige Neubildung am Larynx
    hatte, wurden Biopsien vom Granulationsgewebe und der umliegenden
    Schleimhaut entnommen.
    Tumorzellen konnten nicht nachgewiesen werden.
    Wäre das im diesem Fall richtig verschlüsselt , wenn man die Z08.-Nachuntersuchung nach Behandlung bösartiger Neubildung als HD und die ND die Z85. Bösart.Neubildung in der Eigenanamnese sowie die T85.6 Mechan.Kompl. ... verwenden würde.