Beiträge von hoenninm

    Hallo in die Runde,

    die Frage der Übersendung von Patientenunterlagen ist bereits umfassend beantwortet, aber zum zitierten Beispiel muss ich doch noch etwas anmerken.

    Der Begriff der \"eigenständigen Diagnose\" ist wohl anscheinend gerade dabei Einzug in die Begutachtung zu halten. Dieser ist aber weder in den DKR noch in anderen Gesetzen oder Vorschriften zum DRG-System zu finden.

    Eine kodierbare Nebendiagnose ist eine solche, die sich laut DKR D003b darstellt wie
    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.â€
    und
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhten Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand
    erforderlich macht und nichts anderes.
    Somit darf der krankhafte Zustand der Hypokaliämie, unabhängig von seiner Ursache, kodiert werden, wenn er therapiert wurde. Das gilt uch für alle anderen Nebendiagnosen. Falls die Hypokaliämie als Nebenwirkung einer medikamentösen Therapie entstanden sein sollte, so wäre sicher zu überlegen die E87.6 durch die Sekundärdiagnose Y57.9! zu ergänzen, um Missverständnisse auszuräumen.

    Soweit zum Prinzip. Im konkreten Beispiel sollte man sich allerdings m. E. überlegen ob man kodiert, denn ein paar Bananen oder eine Kalinor-Brausetablette sind ein doch eher geringer Aufwand und im Sinne der Systempflege als kodierte Nebendiagnose eher kontraproduktiv (s. a. Seite 133 im aktuellen Gutachten von Roeder \"Anpassungsbedarf der Vergütung von Krankenhausleistungen für 2005\", das er für die DKG erstellt hat und auf deren Downloadseite unter Finanzen etc. zu finden ist.)

    schönen Abend aus der schwül-warmen Vorderpfalz

    Hallo in die Runde,

    grundsätzlich gilt:

    1. es darf alles, was Aufwand verursacht hat kodiert werden. Ausnahme bei den Prozeduren, die ggf. mehrere Aufwände (?) in einer Kodierung zusammenfassen
    2. eine Aufwandsmindesthöhendefinition gibt es bis dato nicht
    3. einzige Institution, die eine solche verbindlich festlegen könnte ist das BMGS als Gesetz- bzw. Verordnungsgeber
    4. die Datenübermittlung nach § 301 hat nichts mit der Befugnis der Kassen zu tun, im Zweifelsfall den MDK mit der Überprüfung eines Behandlungsfalles zu beauftragen
    5. der MDK hat als Überprüfender die Befugnis den Umfang der erforderlichen Unterlagen selbst festzulegen. Er kann sich also mit Ihren Antworten auf gezielte Einzelfragen zufrieden geben, er darf aber genauso die Kopie einer ganzen Krankenakte anfordern
    6. Sie sind nach § 276 SGB V und ggf. Ihrem Landesvertrag zum § 112 Abs. 2 SGB V (und natürlich Ihrem eigenen Interesse, ansonsten fällt das MDK-Gutachten entsprechend aus) verpflichtet die Anfragen zu beantworten.

    Persönliche Randbemerkung: der für unser Haus zuständige MDK kommt grundsätzlich zur Fallprüfung ins Haus, es hat sich nämlich gezeigt, dass die Prüfung grundsätzlich an Hand der kompletten Akte und in Anwesenheit des MedCo und ggf. des behandelnden Arztes erheblich effektiver und schneller ist (für beide Seiten !), als ein langwieriger Briefwechsel, der dann u. U. doch nicht zum Konsens führt. Schlagen Sie Ihrem MDK doch mal vor sich von den Kollegen beraten zu lassen.

    Zurück zum Thema. Zu 1. möchte ich aber klar feststellen, dass eine rigide Kodierung des geringsten Aufwandes, wie nach DKR erlaubt, für die Systemweiterentwicklung sehr wenig föderlich ist. Es mag zwar sein, dass man damit kurzfristig einen maximalen Erlös erzielen kann, mittel- bis längerfristig aber (so wie die Kalkulationen des InEK erst zeitlich verzögert zur Wirkung kommt) durch die Inflation der Nebendiagnosen es dann nicht mehr möglich sein wird einen entstandenen wirklichen hohen Aufwand erlösmäßig realistisch abzubilden. Oder aber es wird doch demnächst eine Aufwandsuntergrenze festgelegt und dann kann ich nur sagen \"Juhu\", wir haben ja sonst nichts zu tun als dann im Falle von Streitigkeiten mit der Kasse auch noch in jedem Einzelfall die Aufwandshöhe in Euro und Cent belegen zu müssen. (Das mit der Inflation der Wertigkeiten der Nebendiagnosen ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern stammt von Prof. Roeder von der DRG-Research-Group Münster, für mich ist es nur einsichtig und nachvollziehbar und deshalb vertrete ich es hier auch).

    Hallo Herr Konzelmann,

    da wir bez. unterschiedlicher DRG's durch unterschiedliche Reihenfolge der Nebendiagnosen bei zwei unterschiedlichen verwendeten Groupern gerade mit einer Kasse im Klinch liegen, haben wir das InEK angeschrieben und von dort die Mitteilung erhalten, dass das Problem bekannt und bei den diesjährigen Groupern abgestellt sei - ganz lapidar und mehr nicht.


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Stadtklinik Frankenthal

    Hallo Herr Füchsl,

    ich sehe das eigentlich nicht ganz so wie Sie.

    Selbst wenn die Ursache des Suicids in einer Depression zu finden ist, so ist doch die Therapie der Folgen des Suicids in erster Linie der Grund jemanden stationär aufzunehmen (z. B. Detoxikation mit anschließender Beobachtung, um bei Auftreten etwaiger Intoxikationsfolgen schnellstmöglich therapeutisch eingreifen zu können oder falls diese schon vorhanden sind gleich zur entsprechenden Therapie).
    Daher neige ich dazu den Suicid (i.e. das Mittel hierzu) als HD und falls psychiatr. Konsil durchgeführt oder evtl. sogar nach Abschluß der somatischen Therapie eine Verlegung dorthin erfolgt, dann die Depression als ND zu kodieren.

    Weiteres Argument meinerseits, da wir im somatischen Bereich die Depression ja garnicht richtig behandeln (können), dürften wir sie auch nicht als HD benutzen.


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    Michael Hönninger
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    Hallo Pauli,

    über das Thema -wie dokumentiert- gab es anfänglich mit dem MDK auch bei uns etwas Disput, da in der Pflegedoku oftmals lediglich 'Pampers gewechselt' dokumentiert war und der MDK-ler meinte 'Routine'. Mittlerweile steht in der Doku 'Pampers nass/eingestuhlt/eingekotet (oder wie sich die Pflegekraft gerade auszudrücken beliebt :) ), gewechselt' und damit ist alles gut.
    Viele andere pflegerische Dinge sind bei uns mittlerweile mit Standards versehen, die haben alle ein Kürzel (A1f, B6c) und mit der Angabe des entsprechenden Kürzels wird dann die erfolgte Tätigkeit dokumentiert. Einfacher geht's nicht und der MDK-ler kann dann in einer Liste nachschauen was damit gemeint ist bzw. das eine oder andere Kürzel kennt man nach 'ner Weile auswendig und weil standardisiert wird's auch in der Kürze so akzeptiert.
    Auf jeden Fall muss sich die Pflege da auch ein wenig engagieren, schließlich geht's beim Kodieren auch um die Gehaltszahlungen ALLER KH-Mitarbeiter.


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    Michael Hönninger
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    Hallo Herr Gerken,

    den Vor'rednern' ist eigentlich argumentativ nichts hinzuzufügen. Wir hatten ähnlich viele Widerstände zu überwinden, den letzten Ausschlag gab dann das, auch bzw. gerade von den Chefärzten unterstützte, Argument der Wissensbeschaffung und gleichzeitig die Tatsache, dass wir den Personalrat mit ins Boot genommen hatten und dieser mit der Dienststelle eine Dienstvereinbarung mit ganz klaren Spielregeln getroffen hat. Auf diese Weise war die Dienststelle/Verwaltung zufrieden, dass sie im Falle des Mißbrauchs auch eine Handhabe hat (die URL von Ebay wurde mittlerweile schon gesperrt javascript:void(0); - wer nicht hören will muss fühlen)
    Falls Sie Interesse haben maile ich Ihnen unsere DV gerne offlist zu.

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    Michael Hönninger
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    Hallo M.B.,

    auch Ihnen und allen anderen Listlingen ein glückliches, erfolgreiches und zufriedenstellendes neues Jahr.

    Lt. DRG-Proof liegt die Zuordnung zur "Fehler"-DRG daran, dass Sie die OPS'e für abdominelle Gefäße verwenden. Gem. ICD-Systematik zählen die Nierengefäße aber zu den viszeralen ebensolchen und wenn Sie die entsprechenden OPS'e verwenden sollten Sie in einer korrekten DRG landen (F08A/B oder F14A/B/C).


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    Michael Hönninger
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    Hallo Frau Lindner,

    habe zwar mit schneiden nicht viel und mit Knochen schon garnichts am Hut, würde das Ganze aber so kodieren

    HD Q72.8 Angeborene Verkürzung der unteren Extremität(en)

    OPS 5-781.4g Verlängerungsosteotomie, Femurschaft
    8-400.2 Extension durch Knochennagelung (Steinmann-Nagel), Femur
    bei der Osteosynthese bin ich mir absolut nicht sicher, spielt aber bei der DR-Zuordnung auch keine Rolle

    Resultat
    MDC 08
    DRG I11Z Eingriffe zur Verlängerung einer Extremität
    RG 2,2720
    UGVD 3
    MVD 13
    OGVD 28


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    Michael Hönninger
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    Hallo Herr Frey,

    KODIP zumindest sagt

    T44.3 Vergiftung durch sonstige Parasympatholytika [Anticholinergika und Antimuskarinika] und Spasmolytika, anderenorts nicht klassifiziert

    mit den thesaurierten Ergänzungen

    T44.3 Vergiftung durch Papaverin
    T44.3 Zentrales anticholinerges Syndrom


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Hallo Herr Frey,

    wir arbeiten mit KODIP und das sagt:

    D64.8 Sonstige näher bezeichnete Anämien
    D64.8 Infantile Pseudoleukämie
    D64.8 Leukoerythroblastische Anämie
    D64.8 Infekt-Anämie
    D64.8 Normochrome normozytäre Anämie

    D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten
    D63.8* Renale Anämie

    N18.90 Chronische Niereninsuffizienz, nicht näher bezeichnet
    N18.90 Chronisches Nierenversagen
    N18.90 Renale Anämie, n.n.bez.

    Dass die N18.90 bei der Suche nach renale Anämie auftaucht, hatte ich bislang auch noch nicht gesehen, aber sei's drum, wir kodieren schon seit eh und jeh mit der N18.xx+ und D63.8* . Bislang gab es weder von Kassenseite noch vom MDK irgendwelche Beanstandungen.


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    Michael Hönninger
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    Hallo Herr Mehlhorn,

    zur Abbildung in Ihrem KIS kann ich nichts beitragen, aber wir hatten vor kurzem einen Patient der Explantiert wurde und hierbei erzählte die DSO-Koordinatorin, dass das Entgeltsystem der DSO im kommenden Jahr umgestellt wird, so dass es auch im Falle einer nicht erfolgten Explantation, warum auch immer (die Explantation), ein Entgelt für die erbrachten Leistungen des KH geben wird.


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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