Beiträge von hoenninm

    Hallo Herr Lüers,

    ich würde es so machen
    wenn's die Trachealkanüle war (genaue Infektdiagnose ?)
    HD: Z46.8
    ND: J22 - Z99.1 - Z43.0 oder Z93.0
    OPS: 8-718.1
    DRG: Z64B
    RG: 0,595
    Trigger hier die HD und ggf. das Alter (>79)

    wenn's der Infekt war
    HD: J22
    ND: Z46.8 - Z99.1 - Z43.0 oder Z93.0
    OPS: 8-718.1
    DRG: E40Z
    RG: 1,792
    Trigger ist hier nur die OPS
    die genaue Infektdiagnose spielt so rum und so rum keine Rolle, DRG bleibt jeweils gleich


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Schönen Nachmittag allerseits,
    hallo Herr Salomé,

    Zitat


    Ich frage mich, ob es so hilfreich ist, den Kassen die Paragraphen um die Ohren zu hauen, mit Standardantworten zurückzuschießen oder seiner Wut in bissigen Formulierungen Luft zu verschaffen.


    Wenn es im Guten nicht gefruchtet hat und die Kassen weiterhin permanent zu unseren Lasten gegen geschriebenes und gesprochenes Recht verstoßen, sind Sie also der Meinung wir sollten uns das schön brav weiter alles gefallen lassen. Haben Sie oder hat man in Ihrem Haus auch allen Mitarbeitern gegenüber auch einen solchen Laissez-Faire-Stil? Müsste ja fast paradiesich sein dort zu arbeiten.

    Zitat


    Ich habe Zugriff auf den Briefen und beantworte die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen


    Geben Sie da etwa Daten an die Kasse weiter, die eigentlich geschützt sind und daher von Gesetzes wegen grundsätzlich nur dem MDK zugänglich gemacht werden dürften ??? Ich will's mal nicht hoffen, ansonsten liefern Sie den Kassen genau das, was die sich mit allen Tricks und Schlichen bemühen zu ergattern. Mosaiksteinchen für Mosaiksteinchen zu dem Vorhaben das Gesundheitswesen dirigistisch in Händen zu halten.

    Zitat


    Auf dieser Weise haben wir es geschafft, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen


    Zu der Firma, gleich was sie herstellt oder vertreibt, bei der ich nur 60% meiner Rechnung bezahlen muss, hätte ich auch gerne ein sehr vertrauensvolles Verhältnis.

    Zitat


    40% der Streitsummen buchen wir ohne lange Stellungnahmen aus


    Mann oh mann, auf ein Haus das so viel Geld zu verschenken hat kann man ja eigentlich nur neidig sein. Wir können das nicht.

    Zitat


    Zugegeben: Das ging nur mit einer Kasse bis jetzt


    Bei bis zu wievielen Kassen können Sie sich das denn leisten auf so viel Geld, das Ihnen rechtlich eigentlich zusteht, zu verzichten?

    Ein Kollege, der mir gerade über die Schulter schaut, meint: "Vielleicht ist er froh die 60% zu kriegen, denn er weiß wenn die Kasse mal richtig prüfen würde bekäme er noch weniger". Entschuldigung, aber mein Kollege ist immer so ketzerisch wenn's um Medizin geht, dafür kommt er auch aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich.

    Ich für meine Person kann nur sagen, dass ich froh bin in einem Haus zu arbeiten in dem man bis hin zum Träger auch mal nach oben tritt und für seine legitimen Rechte streitet. Mittel- bis längerfristig m. E. auch der einzige Weg die Kassen, sofern sie dieses nicht sowieso schon tun, davon zu überzeugen, dass sie mit uns nicht Schlittenfahren können sondern uns als gleichwertige Partner zu betrachten und sich auch so zu verhalten haben.
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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
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    Frankenthal (Palz)

    Guten Morgen allerseits,

    als Frühumsteiger haben wir diese Probleme seit Januar

    Zitat


    Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung nicht erkennbar. Bitte senden sie uns eine ärztliche Stellungnahme gemäß §39 KHG.

    was den § 39 KHG angeht sehe ich das genauso, die Kasse bekommt in diesem Fall einen Kurzbericht nach LV zum § 112 SGB V, mit deutlicher Betonung auf Kurz, erstellt vom MedizinControlling nach telef. Rücksprache mit dem aufnehmenden oder Stations-Arzt (wird von unserer Ärzteschaft als Entlastung sehr geschätzt). bislang lief das ganze unter Kulanz, da diese Anfragen von einer speziellen Kasse aber stark überhand genommen haben, habe ich derzeit bei unserer KHG eine Anfrage laufen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Basis gibt (die Kasse hat eine Reihe von Diagnosen zu 'ambulanten' Diagnosen erklärt)

    Zitat


    Im vorliegenden Fall halten wir ICD XXXX als gerechtfertigt, die HD zu sein und ICD XXXX erscheint uns eine nicht relevante Nebendiagnose

    Auf diese Anfragen (einer einzigen speziellen Kasse) gibt es unsererseit keine Reaktion mehr, da die Überprüfung/Beurteilung dieses Sachverhaltes alleinig Sache des MDK ist. Nach dem von mir schon oft zitierten BSG-Urteil hat die Kasse die Rechnung zu zahlen und kann bei Zweifeln an deren Richtigkeit innerhalb der Zahlungsfrist eine Überprüfung durch den MDK veranlassen. Das heißt, wenn nach dieser Zahlungsverweigerung die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ohne dass ein Zahlungseingang zu verbuchen war und ohne dass eine MDK-Überprüfung veranlasst wurde, wird die Rechnung zur Klage beim Sozialgericht eingereicht, inklusive Verzugszinsen.
    So lange bis sie es gelernt haben sich an geltendes Recht und Gesetz so zu halten wie sie es von uns einfordern. Wobei es mich mal interessieren würde wie diese Kasse diese Verschwendung, in nicht unerheblicher Höhe, an Anwaltskosten und Verzugszinsen ihren Mitgliedern verständlich machen würde, wenn man damit an die Öffentlichkeit ginge.


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Hallo,

    irgendeine offizielle ~°-Linie gibt's von unserem MDK noch nicht (ist wohl in der Mache), aber bislang wurde als entgleist von den beiden bei uns im Haus tätigen MDK-Ärzten anerkannt, wenn
    in BZ-Profilen dauernd stark übehöhte BZ-Werte dokumentiert sind oder
    in BZ-Profilen stark wechselnde BZ-Werte dokumentiert sind oder
    HbA1 oder Hb1C oberhalb der Norm liegen.
    Damit können wir (v.a. unsere Internos) gut leben und deshalb wird's auch so akzeptiert.


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Hallo Frau Runge,

    das ist wohl so ein DRG-Paradoxon und damit als schicksalhaft hinzunehmen. Sie kommen mit der D21.5 und auch der D25._ lediglich mit OPS aus dem Dunstkreis Hysterektomie in eine 'ordentliche' DRG (nach Durchsicht der Handbücher), alles andere führt in eine Fehler-DRG.

    Aber das System lernt ja noch ....


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    Michael Hönninger
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    Mahlzeit allerseits,

    wenn ich das so lese,

    Zitat


    Herr Heimig vom InEK entwickelt doch gerade die DRGs weiter: .....
    In einem seiner Vorträge hörte ich neulich, daß, wenn man alle Schweregradsplits aufhebt - quasi nur Z-DRGs erzeugt - die Abbildung der Kosten NICHT signifikant schlechter ist als in der jetzigen Version. Als Konsequenz hätte man sich auf erheblich veränderte Folgeversionen einzustellen.


    dann stellt sich mir die Frage, warum sich die Australier :kangoo: teilweise über mehr als ein Jahrzehnt hinweg ein solch kompliziertes System erhalten haben oder ist hier in good old Germany doch alles soooo anders :besen: oder sind vielleicht sogar unsere Eggheads :jay: so genial, dass es ihnen als einzigen aufgefallen ist ......


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Guten Morgen Herr Mattes,

    nach den DKR und auch aus medizinischer Sicht gibt es da eiigentlich nur eine (zwei) Möglichkeiten:
    (Zitat DKR)
    Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungs-
    anweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.
    (Zitat Ende)

    Wegen einer Gastroenteritis muss man nicht zwingend stationär behandelt werden, wegen einer traumatischen intracraniellen Blutung hingegen schon. Sprich die GE war sicher ursächlich für das ganze Geschehen, aber das SHT war dann ursächlich für die stationäre Aufnahme.
    Somit muss sich der behandelnde Arzt nur entscheiden welche der Blutungen er als HD kodiert.
    N.B. Die subdurale Blutung ist sicherlich auch als traumatisch entstanden zu werten und daher mit der S06.5 zu kodieren.

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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Frankenthal (Palz)

    Zitat


    Original von DBahlo-Rolle:

    Eine Kooperation und ein kurzer Draht zur KK kann mann nicht als Schmusekurs-Stategie bezeichnen

    Habe ich doch auch nicht, wenn ich mich mal kurz selbst zitieren darf

    Dass wir mit der KK 99,99% unserer Probleme auf dem kleinen Dienstweg versuchen zu lösen ist wohl auch klar. ....
    Bei den beiden Kassen (Gott sei Dank sind es nur zwei - was aber auch wieder beweist, dass es anders geht) ...

    Wenn es dann aber so ist wie im Ausgangsposting von Herrn Hilf beschrieben

    Zitat


    das hier eine Eingroupierung nicht anhand der DKR 2003 vorgenommen wird, sonder gezielt versucht wird, wie ein Fall mit einer niederwertigen DRG versehen werden kann


    ist das schlichtweg illegal. Und auf ein solches Verhalten, das ja ganz bestimmt nicht auf ein partnerschaftliches Miteinander schließen lässt, kann es (m.E.) nur eine einzige Antwort geben.

    Principiis obsta ! - Wehre den Anfängen ! {Ovid}

    Zitat


    2003 - 1 Jahr Zeit zum Üben. Auch die Kassen und der MDK.

    Aber nicht so, auf unsere Kosten.


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Frankenthal (Palz)

    Hallo Allerseits,

    wir sind ein Frühoptionshaus und DRG-ren seit dem 01.01.03. Die entstehenden Probleme sind überall die gleichen, aber ...

    Ich habe es an anderen Stellen schon mal gepostet, aber dazu stehe ich und wiederhole es deshalb hier nochmals:
    Es wird Zeit, dass wir uns mit allen zur Verfügung stehenden legalen Mitteln wehren, schließlich sind wir nicht (alle) die raffgierigen Rowdies, denen alles näher liegt als das Wohl der Patienten, wie wir von Politik und Kassenkaisern und -königen (den einzigen Fürst den ich 'kenne' mal ausgenommen) immer hingestellt werden.

    Da es aber anscheinend immer noch viele gibt, die es noch nicht wissen, wiederhole ich nun einen Post der auch an anderen Stellen schon erschienen ist:


    schon oft zitiert aber immer wieder gut
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R

    Zitat 1. Leitsatz:
    Der durch die Entscheidung des Krankenhausarztes begründete Anscheinsbeweis der Notwendigkeit und Dauer einer bestimmten Krankenhausbehandlung kann nicht dadurch erschüttert werden, dass die Krankenkasse auf eine statistisch festgestellte allgemeine Überschreitung der durchschnittlichen Verweildauer verweist.

    Zitat 2. Leitsatz
    Wird das zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung vereinbarte Verfahren von der Krankenkasse nicht eingehalten, ist sie nach Fälligkeit der Krankenhausforderung nicht mehr berechtigt, die Unwirtschaftlichkeit der Behandlung geltend zu machen; eine gerichtliche Sachaufklärung der Behandlungsnotwendigkeit findet nicht mehr statt.

    Im Weiteren des o.g. Urteils wird ausgeführt, dass eine Kostenübernahmeerklärung lediglich deklaratorischen Charakter hat, also prinzipiell im Schuldnerverhältnis KK - KH überflüssig ist. Die Zahlungspflicht der Kasse besteht nach der im entspr. Landesvertrag zum § 112 SGB V genannten Frist auch ohne Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung. Die Kasse kann nach erfolgter Bezahlung, wenn sie Zweifel hat diese immer noch durch den MDK überprüfen lassen.


    In einem weiteren Urteil
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.05.2003, Az.: B 3 KR 10/02 R
    wird festgestellt, dass eine 14-tägige Zahlungsfrist für die Kassen auch dort gilt, wo kein LV zum § 112 SGB V existiert.

    Somit würden wir an Ihrer Stelle alle Überprüfungen ablehnen, wenn keine Rechnungsbegleichung innerhalb der Frist erfolgte, würden wir Klage vor dem Sozialgericht eingereicht - INKLUSIVE der Verzugszinsen. Denn nur wenn's weh tut werden es die Kassen lassen.

    Ich kann es nun wirklich nicht verstehen, dass es immer noch Häuser gibt, die mit (einigen) Kassen eine Schmusekurs-Strategie verfolgen. Der einzige Erfolg ist doch, dass man schamlos bis auf den letzten Blutstropfen ausgenutzt wird. Die (speziellen) Kassen zwingen uns bis auf's i-Tüpfelchen unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen (ist ihr Recht, habe ich auch kein Problem damit), dann müssen sie aber auch ihrerseits das gleiche Verhalten an den Tag legen oder akzeptieren, dass wir gleiches Recht für alle einfordern.
    Wenn jetzt das Argument kommt, die KK hätten Probleme bei der DRG-Umstellung gehabt, kann ich nur sagen die Vorlaufzeit war für alle gleich lang. Auch die Doppelgleisigkeit DRG / BPflV zählt nicht, auch wir müssen, dank der Psych im Haus, doppelgleisig fahren.

    Auch dass es anders geht haben wir erfahren, Anruf einer KK (im Februar) bei unserem Leiter Finanzwesen: "Wir haben derzeit Probleme mit der DRG-Erfassung und können daher ihre Rechnungen nicht begleichen. Wären sie daher mit einer Abschlagszahlung von .... € einverstanden?" Natürlich waren wir einverstanden, schließlich lief bei uns am Anfang auch nicht alles rund. Dass wir mit der KK 99,99% unserer Probleme auf dem kleinen Dienstweg versuchen zu lösen ist wohl auch klar. Wir sind ja keine Rambos :kong: , deren Wortschatz sich in Gewalt und Draufhauen erschöpft.

    Bei den beiden Kassen (Gott sei Dank sind es nur zwei - was aber auch wieder beweist, dass es anders geht) die sich wie zu Beginn des Thread verhalten, sind wir mittlerweile sogar schon besser als Rambo ....:kong: :kong: :kong:
    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Hallo Herr Gösling,

    wäre mit Sicherheit eine Diskussion wert, nur wäre es bei uns eine um des Kaisers Bart, da wir an so einem Surveillance-Projekt in Punkto Hygiene teilnehmen (sorry aber das ist nicht meine Baustelle, es gibt auch noch ein zwei andere hier, die arbeiten und da ich absolut kein Egoist bin, lasse ich denen auch ihre Arbeit) und deshalb routinemäßig Urikulte vor und in bestimmten Intervallen auch nach dem Legen von DKs gemacht werden, existiert mit unserem externen Mikrobio-Labor auch eine Absprache, derzufolge uns die Dinger fast nichts mehr kosten (hat man mir von höchster €-Zeichen-in-den-Augen-Träger Stelle versichert). Deshalb werden auch beim geringsten Anzeichen bei nicht DK-Trägern UK's gemacht, so dass wir die Forderung locker erfüllen und es (unsererseits) keinen Grund zur Diskussion gibt.

    Aber wie gesagt, grundsätzlich ist der MDK genausoweit vom Himmel entfernt wie wir und hat deshalb auch keine besonder Lizenz zur Erstellung von Bibeln, Evangelien o.ä. Auch wenn mancher Mitarbeiter den Anschein von Heiligkeit erwecken will.
    Deshalb werden wir über den unter 6. genanten Punkt auch sicher noch heftig diskutieren (müssen).

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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Hallo Forum,

    also ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Eigentlich müssten wir uns doch bei dem Herrn alle recht herzlich bedanken, endlich tut mal einer aktiv etwas gegen die vielen fremdsprachlichen Begriffe in der deutschen Sprache. Denn dadurch dass die verbotenen Worte zukünftig nur noch kostenpflichtig genutzt werden dürfen, werden wir wieder zu den guten deutschen Begriffen 'Klinische Pfade' oder 'Patientenpfade' o.ä. zurückkehren

    :D :O I) ?( 8) :-p ;( 8o :( ;D :)) :3 X( :) :p ;) :x :look: :rolleyes: :rotate:


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    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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