Hallo Forum,
wie Herr Mies schrieb: Tun wir es einfach und warten ab wie es sich entwickelt. Und somit fange ich mal an.
Die MDKs in Rhl.-Pf. haben begonnen (zumindest landesweit) einheitliche Definitionen für die Begutachtung zu erarbeiten. So weit diese bis jetzt durchgedrungen sind , kopiere ich nachfolgend einige Auszüge aus einem hausinternen Info-Brief hieruüber für die kodierenden Kolleginnen und Kollegen:
1. Differenzierung „hochfieberhafte Infektion“ und „Sepsis“ bei der ICD-Kodierung
Um eine hochfieberhafte Infektion als Sepsis und nicht organbezogen kodieren zu können, müssen nachfolgende Kriterien an Hand der Dokumentation nachvollziehbar sein:
Bakteriämie/Septikämie oder falls ein solcher Nachweis nicht gelingt
SIRS-Kriterien:
Temperatur > 38°C oder < 36°C
Tachykardie > 90 min-1
Tachypnoe > 20 min-1
pCO2 < 32 mmHg
Leukozyten > 12000/mm3 oder < 3800/mm3 - Stabkernige > 10 %
2.Niereninsuffizienz als Nebendiagnose wird, ohne weitere Therapie, nur akzeptiert, wenn die Krea-Erhöhung mehrfach kontrolliert wurde
3.Die Kodierung einer durch Hyperhydratation hervorgerufenen Anämie wird nicht akzeptiert
4.Zur Kodierung eines Harnwegsinfektes muss in der Dokumentation eine entsprechende Antibiose (auch wenn sie nur als Empfehlung an den Niedergelassenen im Brief steht, weil der Patient trotz HWI entlassen wird oder dieser bei Entlassung gerade festgestellt wurde) und ein Uricult erkennbar sein
5.Die Kodierung einer „Essstörung“ wird nur dann akzeptiert, wenn in der Dokumentation deutlich (!) der hierdurch verursachte Mehraufwand dargelegt ist.
6.Bei operativen Patienten wird die Fortführung einer vorhandenen Medikation bei Herzinsuffizienz nicht als ausreichend für eine Kodierung angesehen. Sie muss zumindest expressis verbis in der Anamnese als vorhanden (schon mal dekompensiert, schon mal im KH gewesen, o.ä.) erwähnt sein. Widerspricht eindeutig dem Beispiel in den DKR, insbes. die Selektion 'operativ', das wird noch verhandelt werden müssen !!
7.Die Kodierung eines vorhandenen Aszites bei Leberzirrhose ist zulässig.
8.Es wird bei der Kodierung von Inkontinenz darauf hingewiesen, dass keine Ausnahmen von den Vorschriften der Kodierregeln akzeptiert werden (Inkontinenz muss mindestens 7 Tage bestanden haben oder bei Entlassung noch bestehen) [Hinweis: am leichtesten akzeptiert wird`s, wenn tägliche Doku vorhanden (Pflegebericht)]
Soweit dieses, Fortsetzung folgt
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Michael Hönninger
FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
MedizinController
Städt. Krankenhaus
Frankenthal (Palz)