Beiträge von hoenninm

    Hallo DocFröhlich,

    natürlich wird wie unter 1. kodiert, sie haben eine sich von der Standardnarkoseeinleitung erheblich unterscheidende 'Nicht-Nüchter-Einleitung' durchgeführt, ggf. zur Einleitung sogar noch einen Facharzt hinzugezogen, und somit ist das Patientenmanagement abweichend vom Standard beeinflusst worden = DKR erfüllt.
    Es muss halt nur entsprechend z.B. im Anästhesieprotokoll dokumentiert sein, dass es der MDK überprüfen kann.


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    Michael Hönninger
    MedCo/FA Anästhesiologie
    Städtisches Krankenhaus
    Frankenthal

    Hallo in die Runde,

    wir hatten gestern die erste in-house-MDK-Krankenakten-DRG-Prüfung, dabei hat der prüfende MDK-Internist von sich aus (!), wenn es von uns vergessen worden war, sobald die DK-Anlage länger als 7 Tage oder bei Entlassung noch liegend dokumentiert war, die R32 in die Kodierung übernommen.
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    Michael Hönninger
    MedCo/FA Anästhesiologie
    Städtisches Krankenhaus
    Frankenthal

    Sehr geehrter Herr Lückert,
    im Downloadbereich des Forums ist unter

    "Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV"

    ein pdf-file (zwar von der "gegnerischen" Seite aber trotzdem gut) zu finden, das Ihnen mit Sicherheit weiter hilft.

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    Michael Hönninger
    MedCo/FA Anästhesiologie
    Städtisches Krankenhaus
    Frankenthal

    Hallo Frau Heger,

    da wir Patienten mit dem geschilderten Bild immer häufiger haben, mussten wir uns natürlich auch schon Gedanken um´s kodieren machen. Aus meiner Sicht ist die HD korrekt, bei den ND hängt es davon ab, ob sie wirklich diagnostiziert wurden oder ob sie in diesem Fall nur als Symptome der Grunderkrankung zu sehen sind. Dann dürfen sie nicht kodiert werden. Die Z03.4 sollte, wenn somatisch nichts oder wenig greifbares feststellbar ist, immer kodiert werden, sie erspart einem Kassen- oder MDK-Nachfragen, wie die Erfahrung zeigte, wenn sie mal vergessen wurde.

    Grüße aus der (noch) trockenen Vorderpfalz
    Michael Hönninger

    Guten Abend allerseits,

    gerade aus dem Fax gekommen: Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hat auf der Downloadseite ihrer Homepage den Entwurf des Beitragsstabilitätsgesetzes als .doc-Datei zum downloaden (50 Seiten) veröffentlicht.

    Freundliche Grüße

    Michael Hönninger
    FA Anästhesie / MedCo
    SKH-FT

    Hallo Frau Meyer,

    ein kleines aber doch relativ umfassendes (leicht lesbares) Buch auch mit vielen Beispielen ist

    M.Hübner, v. Mittelstädt, G. (Hrsg.)
    Leitfaden: DRG
    Vergütungssystem für Klinikleistungen
    Aventis Pharma
    3-9808271-0-0

    Da dieses Buch direkt von einem Pharmaunternehmen verlegt wurde, habe ich leider keine Ahnung ob es im Buchhandel erhältlich ist. Ich würde aber mal ganz frech bei Aventis anrufen und fragen, vielleicht gibt´s es ja für lau (069 / 30522044)

    Ansonsten lassen Sie den Kopf nicht hängen, auch die Profis verstehen nicht immer alles, sonst wäre dieses Forum nicht so erfolgreich. Wobei ich manches Mal den Eindruck habe, dass es "da ganz oben" auch Leute gibt, die gar nicht wollen, dass man alles versteht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Hönninger

    Guten Abend nach Nord und nach Süd,
    nach drei Stunden fruchtlosem Geplapper (nannte sich Sitzung) stelle ich erfreut fest, dass es doch Kollegen mit besserem Gedächtnis und besser sortiertem Archiv gibt. Genau das Urteil von Herrn Selter (vielen Dank für die Aushilfe) meinte ich, dass es kein Bundesgericht war bitte ich meinem schwachen Gedächtnis zu verzeihen, auf jeden Fall passt die Argumentation des Gerichts doch voll auf den Fall. Vielleicht erfahren wir ja mal wie´s denn ausgegangen ist.

    Freundliche Grüße von unterwegs in den Feierabend
    Michael Hönninger
    FA Anästhesie / MedCo

    Sehr geehrter Herr Cramer,
    bezüglich Ihres Problems gibt es ein BSG(?)/BVG(?) Urteil, dass dem Krankenhaus nach Erbringung der FP-Hauptleistung die volle FP auch zusteht ungeachtet der Aufenthaltsdauer (im bezogenen Fall war einer Patientin eine Hüft-TEP zuteil geworden, die Patientin verstarb post-OP noch am OP-Tag oder einen Tag später {sorry aber so langsam fängt der Kalk an zu rieseln} und die Kasse verweigerte die Zahlung der FP mit dem Hinweis die Patientin sei ja gerade mal zwei oder drei Tage im KH gewesen)Habe es leider auch jetzt auf die schnelle nicht in unserem Archiv der KHG-Mitteilungen gefunden. Bin mir aber sicher Ihre KHG kann Ihnen da ganz bestimmt weiterhelfen.

    Was mich aber andersherum interessieren würde : haben Sie keine Probleme mit Ihren Einweisern bei so kurzen Liegezeiten von wegen Verlagerung stationär nach ambulant ?

    Viel Glück und Erfolg beim Streiten
    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Hönninger
    FA Anästhesie / MedCo

    Sehr geehrter Herr Lueckert,

    1. haben Sie (ihr Krankenhaus bzw. der Leitende Arzt der Abteilung) gem. §277 Abs. 1 SGB V ein RECHT auf das komplette MDK-liche "Gutachten".

    2. hat das Krankenhaus gem. § 39 Abs. 1 SBG V lediglich zu prüfen, ob
    (Zitat)das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. (Zitatende) und keinesfalls evtl sogar im gesamten Bundesgebiet Erkundigungen einzuziehen, ob es irgendwo eine Einrichtung gibt, die die gleiche Leistung billiger erbringt.

    3. Wenn weiterhin die erfolgte Versorgung, wie im weiteren des o.g. § aufgeführt (Zitat)Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung. (Zitatende) dem Versorgungsauftrag Ihres Hauses entspricht, würde ganz entspannt ich auf eine Klage der Kasse auf Rückzahlung warten bzw. falls die Kasse eine Verrechnung mit einer Folgerechnung durchführen sollte, würde ich sofort selbst Klage einreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Hönninger
    Fa Anästhesie / (kampferprobter) MedCo

    Guten Tag in die Runde,

    es ist weniger der Wermuth gewesen, der diese Entwicklung in Gang setzte, als es Änderungen in der Personalstruktur unseres Hauses waren (Betonköpfe gibt´s überall), die es ermöglichten diesen Prozess zu initiieren. Das zeitgleich mit diesen Veränderungen ergangene Urteil war da nur ein guter Aufhänger. Wobei allerdings ältere Kollegen (dienstältere selbstverständlich) erzählten, dass wohl vor längerer Zeit schon einmal, wesentlich zaghafter, ein ähnlicher Versuch gestartet worden sei, allerdings mit gänzlich negativem Ergebnis.
    Auch wenn´s trotz und alledem eine späte Erkenntnis ist, kann ich unser "Modell" nur zur Nachahmung empfehlen. Falls jemand gerne noch nähere Informationen hätte
    ralf.kraut@skh-ft.de (06233/771- T 2022 F 2005) BWL-Controller/stv. VD
    michael.hoenninger@skh-ft.de (06233/771- T 2204 F 2333) MED-Controller
    wobei ich bis 29/9 im Urlaub bin
    ansonsten noch frohes Werkschaffen allerseits
    Michael Hönninger