Der Kostenträger gibt lediglich an, dass es in den Durchführungshinweisen so hinterlegt sei:
"...der Aufnahmesatz für das Neugeborene ist abweichend von der generellen Übertragungsfrist
zu übertragen, wenn feststeht, ob das Neugeborene krankheitsbedingt behandelt wurde..."
Ich finde allerdings auch nichts schriftliches, womit ich argumentieren könnte.
Danke schon mal für Ihre AW!
Gruß,
Babsi07