Beiträge von Babsi07

    Der Kostenträger gibt lediglich an, dass es in den Durchführungshinweisen so hinterlegt sei:

    "...der Aufnahmesatz für das Neugeborene ist abweichend von der generellen Übertragungsfrist
    zu übertragen, wenn feststeht, ob das Neugeborene krankheitsbedingt behandelt wurde..."

    Ich finde allerdings auch nichts schriftliches, womit ich argumentieren könnte. :?:

    Danke schon mal für Ihre AW!

    Gruß,
    Babsi07

    Hallo Forum,

    in meinem Fall geht's im Allgemeinen um "kranke Säuglinge" und zwar im DTA.

    Ein SGL wird zunächst mit der Z38.0 als Aufnahmediagnose codiert; im Laufe des Aufenthaltes ergibt sich bspw die P60C mit einer verschiedenen "P-Diagnosen" und genau hier beginnt unser Problem. ;(
    Ein Kostenträger weist neuerdings die Aufnahme ab, mit der Begründung das "kranke SGL" mit 01/01 sowie einer P-Diagnose als Aufnahmediagnose zu übermitteln sind.
    Laut Medizincontrolling sei dies sachlich nicht korrekt ?(
    Hat hier jemand Erfahrung? :S

    Danke vorab für Ihre Antworten

    Gruß,
    Babsi07

    Hallo Zusammen,

    bei uns wurde im Rahmen einer Notfallbehandlung die o. g. Verletzung reponiert. Der Notfallschein kam vom Dienstleister (der nur die Notfallambulanz berechnen darf) zurück, mit dem Hinweis das eine ambulante Operation nach §115b vorliegt.

    Jetzt diskutiere ich mit dem OA der Unfallchirurgie der mir mitteilt, dass es keine ambulante OP ist und nicht mit OPS 8-200.4 zu codieren ist. Kann mir jemand weiterhelfen, was hier korrekt ist. :S

    Zur Info:
    Stattgefunden hat laut Arztbrief eine geschlossene Reposition ohne Narkose...

    Danke vorab und Gruß

    Babsi07

    Hallo Zusammen,
    zum 01.01.13 wurden die Portokosten ja bekanntlich auf 0,58€ erhöht. Laut der KV-WL wird der EBM Mitte bis Ende diesen Jahres die GOP 40120 anpassen.
    Wie wird in Ihrem Haus damit verfahren - werden die "erhöhten" Portokosten anerkannt.
    Danke vorab für Ihre AW (wobei mir durchaus bewußt ist, dass es sich hier absolut um Peanuts handelt 8| ...)
    Gruß,
    Babsi07

    Guten Morgen Forum,

    im Rahmen des ambulanten Operierens (Honorararzt-Vertrag) kam jetzt folgende Konstellation ein:

    Kniearthroskopie mit Innenmeniskusteilresektion - 5-812.5
    Plicaresektion - 5-811.0h
    sowie Entfernung periartikulärer Verkalkung - 5-810.5h

    Abzurechnen war meiner Meinung nach der OPS 5-812.5 mit der EBM 31142.
    Jetzt verlangt der Honorararzt eine RE über einen Simultaneingriff, da im OP-Bericht einmal "...Anlage des medialen Zuganges..." ist und dann "...Zugangswechsel mit Einbringen der Kameraoptik von lateral sowie Einbringen der Instrumente von medial...".

    Unabhängig davon, dass der OPS 5-810.5h nicht nach §115b abzurechnen ist, läuft doch eine Arthroskopie nicht als Simultaneingriff...oder sehe ich das falsch?

    Danke vorab für Ihre Antworten.

    Gruß,
    Babsi07[/size]

    Hallo Forum,
    zu diesem Thema würde ich gern eine Frage anschließen:

    Patient kommt vormittags zur Kniearthroskopie und darf spätnachmittag das Haus wieder verlassen - der Fall läuft zunächst als ambulante OP. Am darauffolgenden Tag stellt er sich wegen postoperativen Beschwerden vor und muss stationär bleiben.

    Der Fall wurde mit Datum der Kniearthroskopie (also einen Tag rückwirkend) in stationär gewandelt - ist das der korrekte Weg?
    M. E. wird doch nur eine Fallumwandlung durchgeführt, wenn der Patient an demselbenTag stationär aufgenommen wird, oder?!

    Danke vorab für Ihre Antworten!
    Gruß,

    Babsi07

    Guten Morgen Zusammen,
    im Bereich des ambulanten Operierens werden die Leistungen der Pathologie (z. B. EBM 19310, 19312 oder 19320) an den gesetzlichen Kostenträger weitergeleitet.
    Einmalig wurde nun in einem Fall die EBM-Ziffer 11320 angesetzt, diese jedoch von der Krankenkasse abgewiesen mit dem Hinweis "...nur von einem niedergelassenen Arzt/Facharzt..." zu erbringen.
    Zur Info: der (externe) Pathologe ist ein Facharzt für Molekularpathologie.
    Ist diese Kürzung korrekt - hat jemand Erfahrung in dem Bereich?
    Danke vorab für Ihre Antworten.
    Sonnige Grüße,
    Babsi07

    Guten Morgen Zusammen,

    und wieder mal heißt es:

    "...die Vertragspartner auf Bundesebene haben sich auf ein Inkrafttreten des neuen AOP-Vertrages zum 01.06.2012 verständigt. Neben einigen sprachlichen Anpassungen ist der Vertrag dem gesetzgeberischen Auftrag entsprechend um Regelungen zu Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten ergänzt worden..."

    Sind die Änderungen hier schon bekannt?

    Gruß
    Babsi07