Beiträge von Chrissi

    Liebe Kollegen,

    ich bin einfach schon eine Weile aus dem stationären Bereich raus. Deswegen, wie war das mit den Einweisungsdiagnosen bzw. Aufnahmediagnosen im 301er Datensatz... Müssen diese gesichert sein oder kann das ein Verdacht sein?

    Wird das mit Diagnosesicherheit in 301 mit übergeben?

    Bin gerade etwas überfragt... :S

    Glück auf liebe Kollegen,

    ich habe da mal ein Problem...
    Es geht um eine in der 40ern geborene Pat. mit einer Abgangsanomalie der LMA/LAD (Abgang re. Sinus in dir. Nachbarschaft des RCA Ursprungs mit Verlauf zw. Tr. pulm und Aortenwurzel.

    Wir haben hier Q25.4 gewählt, kommt aber jetzt prompt von der Kasse als unplausibel bei so "alter" Patientin zurück.
    Haben Sie eine andere Idee?
    Stehe im Moment diesbezüglich etwas auf dem Schlauch... :S:huh:

    Hallöchen mit ö-chen,

    ich hänge hier gerade wieder einmal über eine Abrechnungsfrage und komme nicht recht weiter... 8|

    Pat. erhielt ein CT des Schädels sowie eine Abklärung ACI-Stenose in einer Sitzung...
    Beim MRT liegt das ganze ja auf der Hand (5700 inkl. der Angioziffern). Beim CT jedoch.... da komm ich grad ins straucheln. :wacko:

    Eigentlich müsste ja die 5370 für das CT des Kopfes schon mal nicht ganz falsch sein... allerdings umfasst das ja nur den kraniozervikalen Übergang. Also die Hirnbasen.
    5731 ist das CT des Halses... da kommen die Carotiden ins Spiel... aber was nun... Höchstwert gibt es ja nicht....

    Nun ist guter Rat teuer... Vielleicht kann mir Jemand helfen? :rolleyes::saint:

    Hallöchen, ich habe da mal eine Frage. Wahrscheinlich stehe ich nur im Moment ein bisschen auf dem Schlauch.

    Ich habe eine Anfrage bezüglich eines Schadenersatzanspruches von einer Versicherung vorliegen. Diese fordert die Bearbeitung einzelner Fragen (Arztbrief) an. Kann ich diese Leistung gegenüber der Versicherung abrechnen? Wenn ja, nach GOÄ?

    Danke für die Hilfe.

    Werte Kollegen,

    ich habe im Moment eine kleine Denkhänge. 8| Ich wurde beauftragt eine Rechnung für eine (freie) gutacherliche Äußerung an eine BG zu erstellen. Im Prinzip ist alles klar. Nur ein Problem habe ich:

    Wie kann ich das Gutachten an sich berechnen? Ich habe bisher keine Ziffern gemäß GOÄ 85 oder 95 gefunden? ;(

    Ich bitte Sie um Ihre geschätzte schnelle Hilfe 8)

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe gerade ein recht simples Problem, scheitere im Moment aber daran. (vielleicht liegt es am Freitag 8|)

    Wir suchen gerade nach einer treffenden Verschlüsselung für Bauchaortenstenose.

    Der Fakt ist der: Pat. kam ambulant zum Ausschluss einer Stenose der Bauchaorta. I70.0 G ist gesichert.

    "Die Abrechnung vom Krankenhaus für stationäre Behandlungen erfolgt meist direkt zwischen dem Krankenhaus und der privaten Krankenversicherung. Durch die Vorlage der Versichertenkarte der PKV kann sich das Krankenhaus für die Abrechnung eine Kostenübernahmeerklärung von der privaten Krankenversicherung einholen und erhält dann die Zahlung der Rechnungen direkt von der PKV. Bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung meist wie bei der regulären Arztbehandlung über Rechnungsstellung der behandelnden Ärzte an den Patienten und der Einreichung der Abrechnung an die PKV zur Erstattung. "

    Quelle: http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/a…ng-krankenhaus/