Hallo Forum,
Mille: Solange keine höchstrichterliche Rechtssprechnung erfolgt ist oder die Regelungen in der FPV mit einem "Zusatz" ergänzt werden sehe ich (als Krankenkassenmitarbeiter) einer Klage durch das KH äußerst gelassen entgegen.
Gesetzesvorschriften sind (leider) nicht immer eindeutig. Umso erstaunlicher wieso gerade eine "glasklare" Rechstvorschrift wie z. B. § 1 Abs. 1 letzter Satz FPV (24-Stunden-Regel) oder § 2 Abs. 2 Nr. 2 FPV (OP folgt Diagnostik) jetzt "verdreht" werden sollten. Wohl doch nur zugunsten des Leistungserbringers...
mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz