Hallo Frau Kosche, hallo Palmoplantar,
eine Übersicht über solche Konstellationen gibt es nicht. Da sich diese Konstellationen mit der Änderung der CCL-Matrix und der Abfragereihenfolgen der DRGs jedes Jahr ändern, halte ich ein gezieltes Aufsuchen und lernen auch für wenig ratsam.
Die unterschiedliche Zuordnung, sowohl in dem Beispiel von palmoplantar als auch bei Frau Kosche, resultiert aus der Tatsache, dass sich die Bewertung der Nebendiagnosen Basis-DRG assoziiert ändert.
Wenn der zertifizierte Grouper das Vorliegen der Kriterien z. B. für DRG J08C an Position 20 prüft (s. Definitionshandbuch Band 3 Seite 4), werden die Bewertungen der Nebendiagnosen nach der Logik von Basis-DRG J08 berücksichtigt. Hier wird bei der von ihnen vorgenommenen Kodierung das PCCL von 4 nicht erreicht und der Grouper geht in der Abfragereihenfolge weiter bis dann an Position 39 (s. Definitionshandbuch Band 3 Seite 6) die Kriterien der DRG J11D erfüllt werden. Gemäß CCL-Matrix erfüllen dieselben Nebendiagnosen in der anderen Basis-DRG jetzt das PCCL von 4.
Fügen Sie nun eine Nebendiagnose hinzu, die in der Basis-DRG J08 eine ausreichende Bewertung hat, um das PCCL von 4 zu erreichen, werden bereits die Kriterien der Abfrageposition 20 (DRG J08C) erfüllt und daher diese zugewiesen. Dabei reichen auch CCL-Werte von 1, wenn die anderen Nebendiagnosen entsprechend bewertet sind.
Solche Konstellationen existieren schon seit Jahren, weshalb es sich auch bei einem PCCL von 4 und mehr lohnt weiter nach relevanten Nebendiagnosen zu sehen.
Mit der Umstellung des Kataloges kommt es neben der Veränderung der Bewertung in der CCL-Matrix auch zu Umstellungen in der Abfragereihenfolge (hier 20 und 39), sodass die Verfolgung dieser Effekte über alle DRGs sehr aufwendig ist. Das InEK summiert diese Änderungen immer als "Sonstige Umbauten (Sortierung, CC-Matrixveränderungen, Veränderungen von Funktionen, etc.) oder rangfolgebedingte Fallverschiebung".
Viele Grüße an alle DRG-Füchse