Guten Tag,
ich habe doch nochmal eine Frage. In dem Abschlussbericht des InEK steht, dass die UGV ein Drittel des arithmetischen Mittelwerts der Verweildauer beträgt (S. 7).
Wenn man sich bspw. die mittlere Verweildauer der DRG A04B mit 49,5 Tagen anschaut und durch drei teilt, kommt man auf 16,5 Tage. Im Fallpauschalenkatalog steht jedoch erster Tag mit Abschlag 15 Tage. Warum ist das so? Werden vielleicht doch nicht nur Inlier berücksichtigt?
Viele Grüße
Flo