Sehr geehrtes Forum,
leider muss ich kurz die müßige Diskussion wieder aufnehmen, also sprich Wiederaufnahme :totlach:
Fallbeispiel:
Ein Pat. kommt stationär zu einem operativen Eingriff.
Er entwickelt post-OP ein hohes CRP mit diversen anderen Entzündungszeichen.
Pat. entlässt sich entgegen ärztlichem Drängen selbst.
3 Tage später wird der Pat. mit Wundheilungstörung/Infektion wiederum aufgenommen (Antibiose etc.).
Fall 2 innerhalb OGVD von Fall 1. Nach dem allgemeinem Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung landet man bei: …Aufnahme wegen Komplikation…
Natürlich handelt es sich um Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung (OP). Das KH wollte Pat. jedoch weiterbehandeln. Doppelter Aufnahme-Aufwand etc..
Frage:
Verlassen wir mit der Entlassung gegen Ärztlichen Rat den Verantwortungsbereich der Klinik???
oder lauf ich strickt -> Komplikation des Eingriffs innerhalb OGVD = Zusammenlegen.
Danke für jede Antwort.
Sonnige Grüße
Borderline
P.S. es ist bereits sehr viel zu diesem Thema diskutiert worden, Entlassung gegen Ärztlichen Rat habe ich bislang nicht gesehen. Falls doch: Info reicht.