Hallo zusammen,
schriftlich hat man auch keine Chance, da das Nachverfahren oft abgeschmettert wird und die strittige Summe einfach verrechnet wird. Zu den ganzen offenen Asylklagen kommen so noch tausende und aber tausende von den Krankenhausklagen hinzu, um das sauer erarbeitete Geld einzufordern. Glücklicherweise dauert es dann fünf Jahre bis man die 900,- € Differenz "erklagt" hat - Ironie aus!
Wie sieht es eigentlich mit der Klagemoral in den anderen Häusern aus?? Bei Streitwerten unter tausend Euro bemühen wir in der Regel keinen Rechtsanwalt. Eigentlich müßten wir bei den ganzen, aus willkürlichen MDK-Begutachtungen entstandenen Kürzungen des Öfteren klagen. Dazu müßten wir nur noch extra Personal einstellen, wenn es dies gäbe.
VG
Sebastian